Kann mich die ARGE zwingen zu meinen Eltern zurück zu ziehen (U 25)?

Zur Erklärung:

Ich habe am 01.01.2013 eine UNBEFRISTETE auf VOLLZEIT laufende Tätigkeit angetreten. Den Arbeitsvertrag habe ich am 04.12.2012 unterschrieben.

DANACH habe ich mich um eine Wohnung gekümmert. Der Mietvertrag wurde am 31.12.2012 unterschrieben.

Also alles Gesetzeskonform gegenüber SGB II, soweit ich mich nicht irre.

Jetzt kommt aber die Crux an der ganzen Sache. Da ich zum Zeitpunkt meines Umzuges kein ALG II bezogen habe, sondern nur ALG I, brauchte ich da auch keine Zustimmung seitens der ARGE.

Die ARGE hatte sich damals geweigert jegliche Zahlung zu übernehmen, sprich Kaution, Erstmiete oder eben auch Erstausstattung... war ja auch klar... war ja nicht bei der ARGE gemeldet.

Zu der aktuellen Situation:

Leider habe ich die Probezeit nicht geschafft (bezogen auf meinem unbefristeten Vollzeit-Arbeitsvertrag). Nun MUSS ich ALG 2 zusätzlich zum ALG 1 beantragen um über die Runden zu kommen.

Ich war heute bei der ARGE. Die machten dort schon die "Andeutungen" dass ich zu meinen Eltern zurück ziehen muss!

Ich frage mich: Zurückziehen obwohl ich nicht auf die Einverständniserklärung der ARGE angewiesen war bei meinem Umzug?

Was ist wenn meine Eltern bzw. Mutter dem nicht zustimmt, da (logischerweise) mein alleiniger Wohnsitz jetzt 700 km entfernt ist?

Wenn die ARGE mich zwingen würde, würden Sie nicht gegen Ihre eigenen Gesetze verstoßen, z. B. § 22 SGB II?

Die Sache ist, ich will nicht wieder zurück zu meiner Mutter. a) kommen wir nicht mehr soooo gut klar b) Ist die Jobsituation hier besser als bei meiner alten Heimat c) bin ich in 15 Monaten sowieso 25 und kann einen eigene Wohnung nehmen, welche DENN die ARGE stellen MÜSSTE, sofern ich noch ALG II beziehe.

Ich hoffe mir kann jemand (am besten mit einem Gesetzesleitfaden und Argumentationshilfe für die ARGE) helfen.

Danke im Vorraus

Gruß Blint

Gesetz, ALG II, arbeitslos, ARGE, SGB II
Tauglichkeit für Polizeidienst bei Anpassungsstörung

Guten Tag bzw. Abend,

ich habe mal eine Frage bezüglich des mittleren Polizeivollzuges. Ich habe mich für eine Ausbildung im mittleren Polizeivollzug beworben. Nur habe ich da diesen gewissen "Stempel" auf der Stirn. Ich war im Dezember vergangen Jahres für 2 Wochen in psychiatrischer Behandlung wegen einer Lebenskrise. Meine Oma war verstorben, meine Freundin hatte mich kurz danach verlassen und meine Eltern waren mit der Situation auch überfordert dass Oma nicht mehr war und hatten mit sich selbst zu tun und ich hab mich in Stich gelassen gefühlt und deswegen hatte ich Hilfe gesucht... Gut, zur Kernaussage: Ich habe mich in verschiedenen Bundesländern beworben aber nun von Bayern erste Rezession bekommen.: Ich sei deswegen polizeidienstuntauglich. Nun wollte ich fragen:

a) gilt das für immer oder wird das irgendwann "irrelevant" werden (heißt wie lange wird mir das noch auf die Stulle geschmiert)?

b) Der Polizei-Doc beruft sich auf die PDV 300, da stehen aber nur PsychoSOMATISCHE Störungen als absolutes Ausschlusskriterium drin. Ich ahne da Falsches "im Staate Dänemark".

c) Wurde mir als Ablehnungsgrund "Psychopathische Episode in der Vorgeschichte" genannt... das ist aber bei weitem keine Anpassungsstörung (denn die hat mittlerweile jeder 5te Deutsche, die meisten wissen es nur nicht dass Sie was haben oder verdrängen es).

d) Bestehen für mich noch Chancen jemals in den Polizeidienst aufgenommen zu werden, selbst wenn mir Psychiater bestätigen können dass ich DOCH alle Steine in der Mauer habe.

Danke schon mal im Vorraus.

Psychologie, Chance, Polizeidienst, Verjährung, Tauglichkeit, Anpassungsstörung
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