Hi! Folgendes, ich fass mich kurz: Hatte letztes Jahr, am 07.09.11 einen Unfall und war an diesem zugegebenermaßen Schuld, trotz einiger Wiedersprüche (Ich bin mir 100% sicher das die andere Fahrerin in der 30er Zone 50 fuhr, allerdings konnte man ihr es leider nicht nachweisen...) Zu Personenschäden kam es Gott sei Dank nicht, ein paar Dellen in beiden Autos und sonst war nix. Jetzt zu meiner Frage: Das Bußgeld etc. war mind. im November durch, mittlerweile haben wir den 13. Juli und nu bekomm ich ne Anordnung zum Aufbauseminar + eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, gemäß Abschnitt A der Anlage 12 § 34 FeV. Sollte das alles nicht schon verjährt sein?! Ich hatte mich n bisschen informiert und hab rausbekommen, das Zuwiederhandlungen nach 3, bzw 6 Monaten verfällt, also nicht mehr verfolgbar ist. Hab schon viel nachgeschaut und leider nix gefunden, ich hoff das ihr mir helfen könnt...Gruß.