blitzer ,wie lange muß ich warten?

5 Antworten

Noch kannst du nicht aufatmen, denn ein Bußgeldbescheid wirkt auch dann noch verjährungsunterbrechend, wenn er innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Monaten seit der Handlung erlassen und innerhalb von zwei Wochen nach seinem Erlass zugestellt wird. Die Verjährung gilt dann zum Zeitpunkt des Erlasses als unterbrochen.

Wird der Bußgeldbescheid hingegen zwar innerhalb von 3 Monaten nach der Handlung erlassen, aber erst mehr als 14 Tage später zugestellt, dann gilt die Verjährung erst zum Zeitpunkt der Zustellung als unterbrochen. Und wenn dieser Zeitpunkt bereits außerhalb der 3-Monats-Frist liegt, dann ist Verjährung eingetreten.

Du musst daher mindestens noch bis zum Ablauf des 5. Februar zittern, denn bis einschließlich zum 22. Januar kann ein Bußgeldbescheid erlassen worden sein, der die Verjährung unterbricht, sofern er innerhalb von 2 Wochen, also spätestens am 5. Februar, zugestellt wird.

Im letzten Absatz schrieb ich "mindestens", weil noch die (allerdings eher gering wahrscheinliche) Möglichkeit besteht, dass die Verjährung durch andere Maßnahmen als den Erlass eines Bußgeldbescheides unterbrochen wurde (siehe § 33 OWiG) und damit erneut begann. Geschähe dies immer wieder, dann würde niemals Verjährung und somit keine Rechtssicherheit eintreten. Deshalb schreibt das OWiG in § 33 Abs. 3 ein absolutes Ende der Verjährungsfrist vor. Dieses tritt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten zwei Jahre seit der Handlung ein. Spätestens dann kannst du aufhören zu zittern ...

In Österreich sind es glaub ich 2 Monate, in denen du den Brief bekommen kannst. Wird in Deutschland wahrscheinlich nicht sehr anders sein.

Solange du keinen Brief bekommst musst du auch nichts bezahlen.


Crack  27.01.2015, 09:12

Was für eine weise Einsicht...

Genau 3 Monate. Danach musst du nicht mehr zahlen


Crack  27.01.2015, 09:13

Nicht unbedingt, siehe Antwort von JotEs