Ab wann beginnt die Verjährungsfrist bei einem Schuldschein in dem nichts über die Rückzahlung vereinbart wurde? Im Schuldschein stehen: Höhe der Schuld (Geld), Gläubiger mit Geb. Datum, Schuldner mit Geb.Datum und eine Zinsvereinbarung. Habe irgenwo gelesen daß der Anspruch erst gilt , wenn er schriftlich eingefordert wurde. Beginnt in diesem Fall die Verjährungsfrist mit Forderung der Rückzahlung oder automatisch mit Ausstellung des Schuldscheins. Habe schon viel gelesen aber nichts genaues drüber gefunden Danke für Antworten

lg Andrea