angenommen ein 14-jähriger begeht eine straftat (kein mord) wann ist die strafe dann verjährt?? also angenommen er ist später 21 jahre alt. das jugendstrafrecht sieht ja keine strafe im eigentlichen sinne vor sondern eine erzieherische maßnahme. kann diese maßnahme dann noch bei einem volljährigen angewendet werden der nicht mehr als heranwachsender gezählt wird? (also 21 +)