Betriebsfest ruiniert: wie erkläre ich das meinem Chef?

Der habe ein riesiges Problem und brauche deshalb euren Rat. Ihr müsst wissen dass ich mich immer sehr gerne intensiv mit einem Thema beschäftige. Gerade ist es die Sowjetunion & ihr Untergang. Dann denke ich wirklich viel darüber nach und rede auch viel darüber.

Nun hatten wir heute ein betriebsfest zum zehnjährigen Jubiläum unserer Firma. Ich sollte eine Präsentation vorbereiten, weil wir Besuch bekommen haben von zukünftigen kooperationspartnern. Ich will nicht so viel über meinen Betrieb sagen, nur dass es um Produktion von Metallwaren geht. Ich habe die Präsentation vorbereitet und es hat alles gepasst. Ich bin sogar von meinem Chef gelobt worden. Wir sind dann mit denen von der anderen Firma mit dem Bus zum Flughafen gefahren. Als die Leute ausgestiegen sind habe ich meinen Arm zur Faust gehoben und "Freundschaft Genossen" zum Abschied laut gesagt. In der nächsten Sekunde war es mir peinlich, aber das sind die Leute schon ausgestiegen. Mein Chef hat mich nur wütend angesehen und wir sind wortlos nach Hause gefahren. Zum Abschied hat er gesagt, dass "wir uns noch sprechen würden".

Ich war nach der Präsentation einfach fertig und bin mit den Gedanken abgeschweift. Und da kam das irgendwie über meine Lippen. Ich weiß nicht, wie ich das meinem Chef erklären soll...

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Zahlen Sozialämter Genossenschaftsbeiträge?

Vielleicht wissen hier die meisten ja,dass es extrem schwierig ist als hartz 4 oder in meinem Fall Sozialhilfeempfänger eine Wohnung zu bekommen,weil Vermieter da generell sehr mit Vorurteilen beladen sind. Ich bin zur Zeit auf Wohnungssuche und möchte mir nun sparen,überhaupt erst irgendwelche Privatvermieter aus der Zeitung oder aus dem Internet zu kontaktieren,denn was man da für Vorurteile an den Kopf geklatscht bekommt,ist unter aller Würde und ich finde,das hat keiner verdient.

Die beste und schnellste Möglichkeit ist für mich,eine Wohnung einer Genossenschaft zu beziehen aus meiner Nähe. Da habe ich auch schon angerufen und die haben überhaupt nichts gegen Hilfsbedürftige Menschen und fragen nichteinmal nach Hintergründen,warum man momentan nicht arbeitet,wie das meiner Meinung nach auch sein muss,denn mein Privatleben geht schließlich keinem etwas an. Nur ist da eine Sache,mit der ich mich nicht so ganz auskenne. Statt einer Kaution muss man dort Genossenschaftsanteile zahlen,das sind bei denen in der Regel genauso wie die meisten Kautionen 2 Monatsmieten. Auf der Homepage habe ich gelesen,dass es jährlich eine sogenannte Devidende gibt,die 4 % des Genossenschaftsanteiles beträgt. 1)Was passiert damit? Ziehen das die Ämter ein? 2)Und ganz wichtig,zahlen Ämter überhaupt Genossenschaftsanteile? 3)Bekommt man die Anteile nach Auszug wie eine Kaution wieder zurück?

Ich bin da etwas unwissend in der Sache,auch möchte ich normalerweise nicht unbedingt Mitglied einer Genossenschaft werden,aber Wohnungen zu finden ist als Sozialgeldbezieher nunmal extrem schwierig,wenn man sich nicht gerade mit einer heruntergekommenen schimmeligen Wohnung in irgendwelchen Sozialbunkern zufrieden geben möchte.

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Vormieterin verlegt Küche ins Wohnzimmer?

Ich habe mir letzten Freitag eine Wohnung angesehen. Ich kannte bereits eine Nachbarwohnung (die exakt gleich ist), die ich aber nicht bekommen habe. Diese Wohnung wurde mir jetzt reserviert und morgen soll ich die Genossenschaft anrufen. Nun kommt das Problem. Scheinbar hat ein Vormieter irgendwann die Küche ins Wohnzimmer verlegen lassen. Es ist eine kleine 1 1/2 Zimmer Wohnung und eigentlich gehört die Küche in einen kleinen länglichen Raum. Der größte Wohnraum der kleinen Wohnung wird damit fast unbrauchbar gemacht, da man nichts mehr stellen kann. Auf der einen Seite steht die Küche (die man nur etwas mit weniger Schränken reduzieren könnte, auf der einen Seite sind Fenster, auf der anderen zwei Türen (Flur und Dusche) und ansonsten noch eine Wand mit Tür ins Schlafzimmer (in diesem halben Raum befindet sich nebenan eigentlich der längliche Raum für die Küchenzeile) und dann ist vielleicht ein bis zwei Meter Platz frei.

Nun zum eigentlichen Problem:

Ich drückte deutlich meine Missmut gegenüber dieser Konstellation aus und fragte, ob man sie nicht wieder zurück verlegen kann. Daraufhin hat die Vormieterin mich stark verunsichert.

1. Behauptete sie, dass alle Anschlüsse bereits weg sind und zeigte mir dann das längliche Zimmer. Ein Anschluss war noch zu sehen, ansonsten war die Wand glatt. Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Vormieter die nicht einfach nur abgeklemmt und verputzt hat. Er hat doch wohl kaum alle Anschlüsse rausnehmen lassen?

2. Als zweites behauptete sie, dass die Genossenschaft dann wohl die Miete erhöhen würde, weil die Küche und Bad nie im Mietpreis pro Quadratmeter enthalten sind. Sie behauptete, dass das kleine Zimmer und die ursprüngliche Küche nebenan eben genau die 30 Quadratmeter sind, die man bezahlt. Ich habe dann mit Schritten die Zimmer angeschätzt und zusammengezählt und das sind nie in Leben 30qm!

Jetzt weiß ich nicht ganz, was ich tun soll. Die Küche im Wohnzimmer ist wirklich eine Katastrophe und man kann überhaupt nichts stellen. Auch fand ich all ihr Gerede sehr suspekt und es geht irgendwie nicht auf. Zudem die Nachbarswohnung genauso viel gekostet hat und da war alles "normal". Lügt sie mich an? Denn nach einiger Recherche könnte es auch sein, dass sie für eine Rückverlegung verantwortlich ist, da sie es so übernommen hat und es vllt deshalb so verschleiert? Kennt sich jemand vielleicht mit der rechtlichen Grundlage etwas aus und kann mir helfen? Das ist nämlich meine erste Wohnung und die ist wirklich (bis auf diese Sache) sehr toll!

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Renovierung durch Erben im Todesfall?

das letzte Familienmitglied ist in einer Mietswohnung der dortigen Wohnungsbaugenossenschaft verstorben. Der Vorstand der Genossenschaft verweigerte zunächst eine Kopie des Nutzungsvertrags sowie die Ansichtnahme in seinen Räumlichkeiten.statt dessen verlangt der Vorstand der Genossenschaft eine schriftliche Kündigung des Erben (alleiniger) und eine gründliche Renovierung.

Der Nutzungsvertrag liegt in der Zwischenzeit vor. Darin ist u.a. geregelt, dass der Nutzungsvertrag mit dem Folgemonat (Mai) des Todesmonats (April) des rechtmäßigen Mieters endet, Einer schriftlichen Kündigung bedarf es ausdrücklich nicht. Des weiteren ist in einem Renovierungsplan gefordert, dass "spätestens alle 5, 3 bzw 2 Jahre Wohnung, Küche bzw Bad zu renovieren seien - der Mieter hatte mit seiner Partnerin 45 Jahre in der selben Wohnung gelebt. Sie war in 1971 ein Neubau.

Der Vorstand verlangt ausschließlich mündlich vom Erben, alle Tapeten abzunehmen, die PVC-Böden zu entfernen, die Kacheln in der Küche abzunehmen. Schriftlich fordert er höchstens zum Termin auf, bei dem "etwaige Schönheitsreparaturen" zu besprechen seien sowie die angeblich ausstehenden Monatsmieten. Schließlich sei es ja ein Neubau gewesen. Auch müsse der Erbe weitere 2 Monate volle Miete zahlen, demnach auch Juni und Juli. Und erst dann erfolge die Abnahme, und die Genossenschaft sei mit weiteren Schönheitsreparaturen an der Reihe. Für diese Zeit der genossenschaftlichen Renovierung müsse der Erbe selbstverständlich auch weiterhin Miete entrichten. Sein Anwalt schreibt nun dem Gericht, dass die PVC-Böden, die Tapeten sowie die Kacheln durch den Mieter ungenehmigt angebracht wurden. Das Gericht lässt einen Gutachter zu.

ISt das zulässig?

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Genossenschaft lehnt Umzug ab - Was tun?

Ich eine 2-Raum Wohnung bei meiner Genossenschaft, die ich damals kündigen musste, da wir eine 3-Raum Wohnung auf Grund von Nachwuchs brauchten. Da eine andere Genosschenschaft dann doch nicht gewillt war, mit uns einen Mietvertrag abzuschließen und meine 2-Raum schon weiter vermietet war, wendete ich mich an meine Genossenschaft. Die einzige Wohnung die blieb war eine in der 6. Etage ohne Aufzug. Dort wohnen wir jetzt seit 01.07.2016 und Anteile zahlen wir in Raten noch bis zum 01.05.2017. In der Schwangerschaft war dies schon immer sehr schwer, jetzt wird es immer schwieriger unser Kind und gleichzeitig den Einkauf hoch zutragen. Nun wollten wir umziehen und bei der Genossenschaft bleiben. Wir hatten uns für eine Wohnung zwei Eingänge weiter in der ersten Etage beworben. Wir erhielten eine E-Mail: "Sehr geehrte Frau XYZ, Ihr Antrag auf Umzug wurde abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen ABC" - Mehr nicht. Kein Grund nichts. Obwohl wir versucht haben zu erklären warum wir umziehen möchten. Jetzt überlege ich so zu antworten: "Sehr geehrte Frau ABC, wann können wir denn damit rechnen, dass ein Umzug genehmigt wird? Es wäre sehr freundlich, wenn Sie uns dazu eine Information geben könnten, da wir uns sonst anderweitig umschauen müssen."

Meint Ihr ich könnte so antworten, um eventuell auch etwas Druck aufzubauen? Immerhin sind wir zuverlässige Mieter. Desweiteren: Wenn wir die Genosschenschaft wechseln, müssen wir die Anteile dann weiter zahlen oder müssen wir in unserer Wohnung bleiben bis diese abbezahlt sind?

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Dort gemeldet sein wo der Mietvertrag unterschrieben ist?

Hallo Leute, komplizierte Sache.Ich erzähle sie einfach mal. Ich habe immer mit meiner Mutter in einer Genossenschafts-Wohnung gewohnt. Dann ist mein Freund zu uns gezogen (hat sich nicht umgemeldet). Dann hat meine Mutter auch einen Freund bekommen und ist dann zu ihm gezogen (auch nicht umgemeldet). Sie meinte zu uns wir können ihre Wohnung haben, da sie sich jetzt eine andere Wohnung suchen möchte (Trennung mit dem Freund). Nun ist das so, das unsere Wohnung ja immer noch meiner Mutter gehört. Sie kann die Wohnung leider nicht auf uns überschreiben wegen den Genossenschaftsanteile und weil es eine §5-Schein Wohnung ist (damals war sie arbeitslos). Das heißt sie kann auch keine 2. Wohnung anmieten. Das bedeutet für mich, dass ich ihre Wohnung anmieten und unterschreiben muss, damit sie überhaupt eine bekommt. Sie könnte erst selbst wieder eine anmieten, wenn ihre jetzige Wohnung (wo mein Freund und ich leben) gekündigt ist. Dann müssten wir da ja aber raus und das wollen wir nicht. Jetzt meine eigentliche Frage: muss ich dann auch dort gemeldet sein, wo ich den Mietvertrag für meine Mutter unterschreibe oder kann ich in dieser Wohnung gemeldet bleiben? Ich möchte ja auch nicht das meine Post zu meiner Mutter geht. Und umgekehrt genau. Muss sie bei uns gemeldet bleiben, weil es ja eigentlich ihre Wohnung ist oder kann sie sich ummelden in meine eigentliche Wohnung? Sehr kompliziert ich hoffe ihr versteht das alles!

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Kündigung Mitgliedschaft und Genossenschaftswohnung nach Tod des Ehepartners?

Mein Mann meine Kinder und ich haben 1988 einen Nutzungsvertrag einer Genossenschaftswohnung abgeschlossen. Zu dem Zeitpunkt waren wir auch schon Verheiratet. Im Vertrag steht " Nutzungsvertrag wird mit den Mitgliedern.......geschlossen" es stehen beide ehepartner im Vertrag auch in Anschreiben von der Genossenschaft stehen wir beide im Adressfeld und in der Ansprach. Denoch wurde die Mitgliedschaft 2007 auf meine Mann deklariert. Nun ist mein Mann Ende Juli gestorben, die sterbeurkunde ist der genossenschaft anfang august eingegangen. Weiterhin wurde mit der genossenschaft telefonisch vereinbart das wir gern bereit sind das haus wegen der Größe zu verlassen wenn die genossenschaft für mich und meinen Sohn jeweil eine geeignete Wohnung im tausch aufzeigt. Die genossenschaft hat eine wohnung für mich allerdings erst im März und für meinen sohn wurde noch keine geeignete wohnung aufgezeigt. Einen erbschein wollte ich mir morgen besorgen durch die trauer, regelung beerdigung, weihnachten usw war es mir noch nicht eher möglich. am 02 Dezember ist uns nun die Kündigung der Mitgliedschaft ausgesprochen wurden. daraufhin habe ich widerspruch eingelegt da sie meiner meinung nicht fristgerecht eingegangen ist. Im Antwortschreiben 19.12 widerrum wird darauf hingewiesen das die mitgliedschaft der erben nur bis zum ende des geschäftsjahres gilt in dem der erbfall eingetreten ist und automatisch gekündigt wird. in dem selben schreiben vom 19.12.wird mir (mein sohn lebt noch mit im Haus ist aber nicht im nutzungsvertrag eingetragen da er damals noch ein baby war) nun auch der nutzungsvertrag zum 28.01.17 gekündigt. Im nutzungsvertrag steht eine zweiwöchige Kündigungsfrist das ist doch aber nicht rechtens oder?

Wie sieht die Rechtssprechung in dem Fall aus und ist ein weiterer widerspruch angebracht bzw welche fachrichtung von Anwalt sollte ich aufsuchen. ich bin auch inder gewerkschaft kann die auch helfen

Mietrecht, Genossenschaft, Vereinsrecht
Wohnungsgenossenschaft zickt rum?

Hallo!
Vl. hat jemand Erfahrung mit dem Thema.

Meine Freundin möchte aus ihrer Genossenschaftswohnung ausziehen und zu mir ziehen. Nun ist die Wohnung eigentlich schon einige Monate leer, aber wir haben uns bis November Zeit gelassen um nichts voreilig zu entscheiden. Am 18. November kündigte sie das Mietverhältnis schriftlich. 3 Monate Kündigungsfrist.
Nun passierte aber nichts, ausser dass ne Kündigungsbestätigung eintraf. Beim derzeitigen Wohnungsmarkt, ists schon etwas ungewöhnlich, dass sich bei einer 40m2 Wohnung um 300 Euro im Monat nicht sofort ne Liste an Interessenten ankommt.

Wir hofften zuerst, dass sich eben gleich per 1.12 was ergibt und sie sich die Miete auch schon für Dezember sparen kann. Ende November hat sie nochmal bei der Genossenschaft angerufen. Dort tat man so, als gäbs keinen Interessenten bisher. 2 Tage später dann aber offensichtlich doch :D Genau nach Monatsersten eben.

Meine Freundin machte sich mit der Interessentin einen Termin aus und wir verhandelten sie Ablöse für die Einrichtung. Die Interessentin wollte dann gleich einziehen, da die Wohnung ja zur Übergabe bereit wäre und es sich ja eigentlich um einen Leerstand handelt. Dazu vereinbarten wir, dass sie meiner Freundin 50% der Miete für Dezember bar bezahlt. (Diese wurde ja von meiner Freundin für Dezember schon abgebucht). Heute Morgen hatte die Interessentin dann einen Termin bei der Genossenschaft für die restlichen Details. Doch dann kams ganz dick. Die Genossenschaft drehte völlig auf und meinte, eine Übergabe sei normalerweise nur mit 1. des Monats möglich und eine Übergabe heute (18:00) sei überhaupt nicht möglich. Denn, Zitat "Wir arbeiten ja nicht immer".

Prinzipiell war die Auskunft, dass Übergaben nur bis 16:00 möglich wären. Für eine voll berufstätige Person absolut unmöglich und nur mit einem Urlaubstag zu machen.

Kurz nach diesem wirklich derben Telefonat und einer wie wild aufgebrachten Genossenschaftsmitarbeiterin, meldete diese sich doch nochmals und bot WIDERWILLIGST am Donnerstag einen Termin um 17:00 an. Später auf keinen Fall. Auch dieser wird schwer möglich einzuhalten sein, da meine Freundin bei einer Zeitung arbeitet und nicht einfach so abhauen kann.

Wie erwähnt. Die Wohnung wurde für Dezember schon bezahlt. Alles ist bereit zur Übergabe und gereinigt. Kann es der Genossenschaft nicht scheißegal sein, wann jemand neues einzieht?

Theoretisch könnte uns nämlich die Interessentin nun abspringen und wir warten wieder. Wenns ganz blöd hergeht, zahlt meine Freundin nochmal Miete. Kanns das wirklich sein? Rechtlich finde ich im Mietvertrag keine Hinweise, dass so eine Übergabe nicht möglich sein sollte. Ist dieses Verhalten tatsächlich rein auf die Unfähigkeit dieser Teilzeit-Beamten zurückzuführen?

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