Ich eine 2-Raum Wohnung bei meiner Genossenschaft, die ich damals kündigen musste, da wir eine 3-Raum Wohnung auf Grund von Nachwuchs brauchten. Da eine andere Genosschenschaft dann doch nicht gewillt war, mit uns einen Mietvertrag abzuschließen und meine 2-Raum schon weiter vermietet war, wendete ich mich an meine Genossenschaft. Die einzige Wohnung die blieb war eine in der 6. Etage ohne Aufzug. Dort wohnen wir jetzt seit 01.07.2016 und Anteile zahlen wir in Raten noch bis zum 01.05.2017. In der Schwangerschaft war dies schon immer sehr schwer, jetzt wird es immer schwieriger unser Kind und gleichzeitig den Einkauf hoch zutragen. Nun wollten wir umziehen und bei der Genossenschaft bleiben. Wir hatten uns für eine Wohnung zwei Eingänge weiter in der ersten Etage beworben. Wir erhielten eine E-Mail: "Sehr geehrte Frau XYZ, Ihr Antrag auf Umzug wurde abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen ABC" - Mehr nicht. Kein Grund nichts. Obwohl wir versucht haben zu erklären warum wir umziehen möchten. Jetzt überlege ich so zu antworten: "Sehr geehrte Frau ABC, wann können wir denn damit rechnen, dass ein Umzug genehmigt wird? Es wäre sehr freundlich, wenn Sie uns dazu eine Information geben könnten, da wir uns sonst anderweitig umschauen müssen."

Meint Ihr ich könnte so antworten, um eventuell auch etwas Druck aufzubauen? Immerhin sind wir zuverlässige Mieter. Desweiteren: Wenn wir die Genosschenschaft wechseln, müssen wir die Anteile dann weiter zahlen oder müssen wir in unserer Wohnung bleiben bis diese abbezahlt sind?