Neue Wohnug aber ohne Küche -> Kostenübernahme vom Amt?
Habe in Hamburg eine neue Wohnung bekommen in der allerdings keine Küche drin ist, das heißt auch kein Herd, nichts. Die Genossenschaft sagt die Wohnung wird so übergeben, ohne Küche sei das normal. Meine Frage nun, würde das Amt die Kosten für eine neue (gebrauchte) Küche übernehmen oder zumindest das Geld als Darlehen auslegen? Denn ich selbst kann keine kaufen, dafür habe ich nicht genug Geld... Vielleicht hat ja jemand Erfahrung damit. :)