Geld für Mietvertrags Ausfertigung?
Hallo liebe Community,
ich habe eine Wohnung besichtigt, diese hat mir auch gefallen und man hat mir ein mietangebot zukommen lassen.
Da stand das ich 30€ zahlen muss, wenn die einen Mietvertrag anfertigen und es doch nicht zur mietung kommt.
Ich sagte daraufhin das ich die Wohnung möchte.
Nun habe ich mich doch für eine andere Wohnung entschieden und habe abgesagt. Ist sowas dann rechtens?
3 Antworten
Nein. Eine solche Gebühr kann nicht verlangt werden. Es fällt in das eigene Risko des Vermieters, dass er Arbeit hat mit einem Vertrag und dieser dann doch nicht zustande kommt. Es existiert kein Gesetz, dass dem Vermieter einen solchen Anspruch geben würde.
Hatten sie dir zugesagt und du ihnen auch?
Es hat nur der schriftliche Vertrag gefehlt?
Dann ist eine solche Gebühr angemessen und zulässig.
Der Vermietungsantrag des Vermieters an den Mietinteressenten ist nicht kostenpflichtig.
311 II bgb. Culpa in contrahendo.
wenn man durch sein vorvertragliches verhalten den Verhandlungspartner dazu veranlasst Kosten zu haben, so ist man ersatzpflichtig, wenn man ohne Grund die Verhandlungen abbricht.
30€ für das erstellen eines Vertrages ist nicht unangemessen.
Nein, dieser Paragraph ist nicht geeignet, um die Gebühr zu rechtgertigen. Denn für diese Rechtsnorm ist es Voraussetzung, dass der Vermieter bereits fest davon ausgehen musste, dass es zu einem Vertrag kommen würde, man also nur noch über Details im Vertrag zu verhandeln hat.
Diese Voraussetzung ist hier nicht gegeben. Denn laut Fragestellung hat der Bewerber erst mal nur einen Vertragsentwurf bekommen, er kannte die Inhalte also noch gar nicht, über die man noch hätte verhandeln können.
Zu dem Zeitpunkt gab es aber nur allein den Vertragsentwurf. Für diesen kann der Vermieter nichts verlangen. Du hättest recht, wenn es anschließend Verhandlungen über Details zum Vertrag gegeben hätte, also für Aufwendungen, die dem Vermieter dann erst entstanden sind. Der Vermieter verlangt die Gebühr aber ja schon pauschal nur allein für den Entwurf, und das geht nicht.
Lies doch mal die Frage genau:
Der Vermieter teilt dem FS mit, dass er ihn als Mieter möchte. Er weißt darauf hin, dass es zu kosten von 30€ kommt, wenn der FS jetzt akzeptiert und der Vermieter einen Vertrag aufsetzt.
Der FS sagt zu, der Vermieter erstellt einen Vertrag.
dann sagt der FS ab und will die 30€ nicht zahlen.
Der Fragesteller hat nicht für den Entwurf gezahlt sondern für die Erstellung des fertigen Vertrages.
Du hättest theoretisch recht, wenn das bei Wohnungsmietverträgen nicht durch §2 Abs. 5 Wohnvermittlungsgesetz ausgeschlossen worden wäre.
§ 1 WoVermRG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Wohnungsvermittler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer den Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume vermittelt ...
Nicht anwendbar auf den direkten Vermieter.
Doch selbstverständlich. Der Vermieter ist ja in dem Gesetz explizit genannt. Und das ist ganz bewußt vom Gesetzgeber so gewollt, weil ansonsten jedermann das Gesetz umgehen könnte, indem eine Gebühr nicht vom Makler sondern vom Vermieter verlangt wird.
Nein, ich denke nicht, stell Dir vor, es gibt 10 Interessenten, mit 9 davon kommt es nicht zur Mietung, dann haben die 270 Euro durch nichts verdient, das sind Betrügermaschen.
Der Fragesteller hat eine Zusage des Vermieters erhalten. Entsprechend war er der einzige und er ist nach seiner eigenen Zusage noch abgesprungen.
Das hat wohl kaum mit Betrug auf der Vermieterseite zu tun.
rein theoretisch ist sogar ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen.
Auch das kann nicht so mit Bestimmtheit gesagt werden, die Umstände des Antrages und der Antragsannahme sind zu berücksichtigen. Also die Frage, wie und wo hat sich Antrag und Annahme des Antrages abgespielt.....Siehe § 145 ff
Du meinst doch § 154 (2) BGB? Das ist keine Vermutung sondern Gesetz!
In Deinem Szenario ist der Vermieter wohl eher der Betrüger, weil er 10 mal die gleiche Wohnung vermietet.
Na ich weiß nicht was ich davon halten soll, ich war schließlich nicht dabei und ich würde mich auch nicht auf sowas einlassen.
Wenn du so etwas sagst, dann muss es dafür auch ein Gesetz, das dies rechtfertigt. Bitte nenne dieses Gesetz.