Ist eine Aktiengesellschaft das gleiche wie eine genossenschaft?

2 Antworten

Eine Aktiengesellschaft und eine Genossenschaft sind zwei grundverschiedene Rechtsformen.
Bei der Aktiengesellschaft bist du am Vermögen des Unternehmens beteiligt. Je mehr das Vermögen der AG wächst, umso mehr wächst auch der Wert der Aktie, an der Börse muss sie deswegen nicht gehandelt werden. Kursschwankungen können vorkommen, denn wenn in einem Jahr Verlust erwirtschaftet wird, dann sinkt der Wert der Aktie. Wenn z.B. bei einer Bank die als AG firmiert eine Aktie im Nennwert von 100,-- Euro auf 500,-- Euro gestiegen ist und dann wieder auf 450,-- Euro zurückgeht um im nächsten Jahr auf 520,-- Euro zu steigen, dann spricht man von Kursschwankungen. Wird zuviel Verlust erwirtschaftet, dann kann die Aktie auch unter ihren Nennwert von 100,-- Euro sinken, bis hin zum vollständigen Verlust dieser 100,-- Euro. Mehr kann ein Aktionär nicht verlieren. Eine Haftung darüber hinaus ist nicht der Fall.

In einer Genossenschaft bist du am Vermögen der Gesellschaft dagegen nicht beteiligt. Solange kein Verlust erwirtschaftet wird bleibt ein gezeichneter Geschäftsanteil von 100,-- Euro immer gleich. Wenn z.B. bei einer Bank die als Genossenschaft firmiert, der eigentliche Wert des Anteils auf 500,-- Euro gestiegen ist, hast du überhaupt nichts davon. Wenn dieser Wert wegen eines Jahresverlustes dann auf 450,-- Euro sinkt, merkst du auch wieder nichts davon, denn dir stehen immer nur deine irgendwann einmal eingezahlten 100,-- Euro zu.
Wird allerdings zuviel Verlust erwirtschaftet, dann kann auch bei einer Genossenschaft der Geschäftsanteil unter den Nennwert von 100,-- Euro sinken, bis hin zum vollständigen Verlust dieser 100,-- Euro.
Allerdings ist es damit nicht getan, denn meist ist in der Satzung der Genossenschaft noch eine Nachschusspflicht geregelt. Reicht dann das Restvermögen der Genossenschaft nicht aus um alle Gläubiger zu befriedigen, dann muss diese Nachschusspflicht bezahlt werden.
Bei manchen Genossenschaftsbanken sind das 1.000,-- Euro pro einzelnen Anteil von 100,-- Euro. Diese musst du dann zusätzlich noch bezahlen. Wenn du 5.000 Euro, also 50 Anteile zu je 100,-- Euro gezeichnet hast, dann will später der Insolvenzverwalter von dir bis zu 50.000,-- Euro. Dafür haftest du mit deinem gesamten persönlichen Vermögen.
Hat deine Genossenschaft allerdings Vermögen angehäuft und ein Anteil von 100,-- Euro wäre 1.000,-- Euro wert, dann erhältst du davon nichts. Du erhältst immer nur deine 100,-- Euro zurück.

Die einzige Gemeinsamkeit zwischen Aktiengesellschaft und Genossenschaft besteht darin, dass das Mitglied der Genossenschaft ebenso wie der Aktionär stets Miteigentümer des Unternehmens ist.


Sheireen1990  07.02.2016, 12:50

Ein sehr gute und ausführliche Antwort.

Der Vollständigkeit halber sollte man vielleicht noch ergänzen, dass die Genossenschaft als insolvenzsicherste Rechtsform gilt. Im Jahr 2012 sind in ganz Deutschland gerade mal 18 Genossenschaften pleite gegangen während es bei dem AG's 248 waren.

Außerdem muss ich in einem Punkt widersprechen. Die meisten Genossenschaften machen von § 105 GenG Gebrauch uns schließen die Nachschusspflicht in der Satzung von vornherein aus. Damit ist im Falle der Insolvenz auch nur der Anteil von 100,-- Euro weg, aber es muss -wie bei einer AG- kein weiteres Geld nachgezahlt werden.

In jedem Fall sollte man aber, bevor man einer Genossenschaft beitritt, die Satzung auf diesen Sachverhalt hin überprüfen.

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laclape  07.02.2016, 16:55
@Sheireen1990

Dazu muss ich jedoch als zusätzliche Ergänzung schreiben, dass von ca. 20 Millionen Genossenschaftsmitgliedern in Deutschland ca. 18 Millionen Mitglieder von Genossenschaftsbanken sind. Das sind ca. 90% aller Genossenschaftsmitglieder. Und bei der weit überwiegenden Zahl von Genossenschaftsbanken ist eine Haftsumme üblich und wird auch nicht abgeschafft. 

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nittwitt  14.02.2016, 17:58
@Sheireen1990

was heisst den "Insolvenzsicher", die Genossenschaftsverbände haben die Genossenschaften im festen Griff und wer nicht spurt wird "fusioniert" - d.h. zur Fusion gezwungen...

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Nein, Grundverschieden.

Eine Genossenschaft hat z. B. kein Stammkapital, sondern das Kapital erhöht, oder vermindert sich durch die Aufnahme, oder den Austritt von Mitgliedern. Genossenschaftsanteile werden nicht gehandelt, sondern man gibt sie beim Austritt an die Genossenschaft zurück. Der Geschäftszweck könnte aber auch einer sein, den man als AG hat. typisch sind dafür Banken.

Die Genossenschaft hat im Allgemienen ein festes Grundkapital. Die Aktionäre können die Aktien handeln (ausnahme vinkulierte Aktien). Man kann mit AKtien Kursgewinne, oder -verluste erzielen.


nittwitt  14.02.2016, 18:01

darum ist es auch so kompliziert und zeitraubend wieder aus einer Genossenschaft auszusteigen. Alle Mitglieder einer Genossenschaftsbank haften mit ihrer Einlage und der berühmten Nachschusspflicht für ihre Genossenschaft

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