Hallo ihr Fraganten!

 

Wir haben in der Arbeit heute diskutiert wie denn das mit dem ausmalen nach Kündigung einer Wohnung aussieht. Ich war fest der Meinung das es rechtens ist, wenn der Vermieter (in diesem Fall eine Genossenschaft, falls es hier Unterschiede gibt) in den Mietvertrag schreibt: nach Rückgabe/Kündigung der Wohnung müssen die Wände weiß gestrichen werden. Dies steht übrigens auch in meinem Mietvertrag, ich habe die Wohnung ausgemalt (zwar nicht sehr schön, aber ok, das ist ein anderes Thema) bekommen nun denke ich, falls ich ausziehe (was ich nicht vorhabe ^^) muss ich auch die Wohnung wiede weiß gestrichen bzw frisch weiß gestrichen zurück geben. Nun hat aber ein Kollege von mir gesagt dass diese Klausel im Vertrag nach neuem Mietrecht (angeblich vom Jahr 2010) nicht gültig ist. Kennt sich hier jemand damit aus und kann mich aufklären wie es nun jetzt ist?