Nach welchen Kriterien vergeben Wohnungsgenossenschaften ihre Wohnungen?

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Bei richtigen Wohnungsgenossenschaften geht es nicht unbedingt um Deine Bonität, sondern vor allen Dingen darum, ob nicht schon ein Mitglied (Genosse) auf der Warteliste steht, oder Bewerber da sind, deren Mitgliedschaft älter ist als Deine. Wenn die das aber dem Vorstand zur Prüfung schon vorlegen möchten, dann hast Du sicherlich sehr gute Chancen. Der Vorstand wird nähmlich auch nicht wegen jeder "Kleinigkeit" behelligt. Ich wünsche Dir viel Glück


ikonia  02.10.2020, 16:26

Ist zwar schon sehr sehr lange her aber dies stimmt so nicht.Ich bin seit 23 Jahre Mitglied in einer Wohnungsgesellschaft.Bin seit 2016 Wohnungssuchend dür eine 4 Zimmer Wohnung mit 4 Personen.Habe Angebote bekommen wo ich eine Zusage gemacht habe jedoch wird mir immer wieder gesagt den vorrang hat ein Mitglied bekommen der länger Mitglied ist wie ich.Also für mich geht eins hervor hier spielt die dauer der Mitgliedschaft keine Rolle der Vorstand vergibt die Wohnung an wem es ihm grad passt.

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Sie gibt die ANFRAGE an den Vorstand weiter und die Prüfen die Angaben. Im Normalfall sollte aber die Frau eine Richtlinie haben wann sie zusagen darf und wann sie sich absichern muss. Einfach noch mal nachfragen was nun genau ansteht. Nach Gesicht werden Wohnungen aber nicht vergeben. Höchstens nach so Dingen wie Kindern usw. Wenn in dem Entsprechendem Block nur ältere Läute sind, sind Kinder natürlich störend. ^^ Solche Dinge muss man etwas beachten...

Du weißt ja hoffentlich, dass man bei diesen Burschenschaftswohnungen vorsichtig sein sollte, oder? Ein Kumpel von hat mal für ein halbes Jahr in so einer WG gewohnt, wurde danach jedoch (nahezu)fristlos abgemahnt, da er nicht in die Burschenschaft eintreten wollte...

die gucken ob du in das haus passt (wegen alter)und ob du in der schufa stehst , ob du arbeit hast oder nicht ob du ein § 5 schein (eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung) hast das sind alles faktoren die für die auswahl entscheident sind


Tokugawa  07.11.2010, 02:15

ups ich sehe ja gerade das du in eine genossenschftswohnung ziehen willst . vegiss das mit den § 5 schein wieder ^^

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vielleicht gibt es noch mitbewerber.