Inkassobrief, keine Rechnung und Mahnungen erhalten

Hallo,

ich habe im letzten Jahr November in einem Versandhaus Kleidung bestellt. Die Lieferung kam auch ohne Probleme an, jedoch war keine Rechnung dabei.

Die nächsten Tage hatte ich noch auf eine Zustellung der Rechnung durch das Versandhaus gewartet, später allerdings habe ich es schlichtweg einfach vergessen.

Nun bekam ich ein Schreiben von einem Inkassobüro mit der Aufforderung den offenen Rechnungsbetrag + 47 Mahngebühren!! + Inkassogebühren etc. binnen 10 Tage zu begleichen.

Ich habe darauf hin beim Versandhaus angerufen und nachgefragt, da mir der Sachverhalt nicht klar war (bzw. in Vergessenheit geraten war). Der Herr am Telefon erklärte mir dann, dass ich letztes Jahr wohl Ware bestellt habe (stimmt ja auch) und die Rechnung nicht gezahlt hätte. Ebenfalls hätte ich auch auf 5 Mahnungen nicht reagiert, daher wurden die Forderungen an das Inkassobüro abgetreten. Ich wies den Herrn darauf hin, dass ich weder Rechnung noch Mahnungen erhalten habe, es stellte sich dann anschließend heraus, dass die Rechnung und Mahnungen an eine ehemalige Adresse von mir versendet wurden (ich habe damals keine Nachsendeantrag gestellt, wohne dort aber seit 1,5 Jahren nicht mehr). Lieferung der Ware ging an die richtige(aktuelle) Adresse. Bin auch der Meinung, dass ich meine aktuellen Kundendaten sorgfältig dem Versandhaus mitgeteilt habe. Ich bekam ja auch Kataloge an die aktuelle Adresse. Der Herr von Otto hat mehr oder weniger zugegeben, dass meine aktuelle Adresse eigentlich bekannt sei, ich soll mich aber trotzdem mit dem Inkassobüro in Verbindung setzen, da das Versandhaus nicht mehr für mich zuständig sei bzw. auch keine Einsicht mehr auf mein Kundenkonto habe.

Wie verhalte ich mich jetzt?? Muss ich einen Widerspruch gegen das Schreiben des Inkassobüros einlegen? Oder sollte ich einfach die Hauptforderung an das Versandhaus überweisen?

Rechnung, Recht, Inkasso, Mahnung, Zahlung, Verzug
Gütertrennung - nicht verheiratet

Hallo Zusammen,

wir benötigen dringend hilfe.

Folgender Sachverhalt: Ein Paar trennt sich nach 16 jähriger Beziehung, beide nicht verheiratet und keine Kinder. Lebten bis zur Trennung zur Miete. Besitz 2 Autos, 1 gemeinsamer Kredit und 1 Kredit der über den Ex Partner läuft. Alle 2 Autos wurden bar bezahlt, er steht im Kaufvertrag, in den Fahrzeugbrief, im Schein, in der Versicherungspolice und auch Steuern hat er immer gezahlt. Nach der Trennung hat er allerdings nur noch die Schriftstücke, da Ex die Autos nicht heraus gibt. Sie behauptet dass Sie die Autos anhand Konsumentenkrediten bezahlt hat und sie dadurch ihr gehören. Leider fällt die Kreditunterzeichnung annähernd in die Zeit der Käufe. Wem gehören denn nun aus rechtlicher Sicht die Autos, dazu muss ich erwähnen, das sie einen Kredit allein zahlt, wo sie auch nur allein kreditnehmer ist und er den anderen zahlt (da sie die Zahlung eingestellt hat) wo beide Kreditnehmer sind. In den ganzen Jahren hatte er die Fixkosten übernommen, deshalb hatte sie die Kreditraten gezahlt (für was die Kredite letzten Endes waren und wo das Geld hingegangen ist) weiß er bis heute nicht genau habt nur eine Vermutung. Kann Er Sie auch zur Zahlung der Hälfte des gemeinsamen Kredites belangen? Dazu sei noch erwähnt, dass er aus der gemeinsamen Wohnung bzw. nach der Trennung nur seine eigene Kleidung, sein Fahrrad und altes Werkzeug (was er von seinem alten AG geschenkt bekommen habe) mitgenommen hat. Mehr nicht. Alles andere hat Sie einbehalten! Er hat allein die kompletten Rechnungen aus der alten Wohnung bezahlt, obwohl er schon nicht mehr dort wohnte. Wie ist die Rechtslage? Wir wollen beide Autos, die zwar mittlerweile eh keinen Wert mehr haben, das die gemeinsamen Rechnungen geteilt werden und das sie die Hälfte des gemeinsamen Kredites übernimmt. Das ist doch nicht zuviel verlangt oder?

Trennung, Autokauf, Anspruch, Autokredit, Ex, Gütertrennung, Zahlung
Jobcenter - Aufhebungs- und Erstattungsbescheid

Hallo liebe Boarder,

folgender Sachverhalt: am 01.05.2012 (da war ich 17 Jahre alt) zog ich mit meiner Mutter (Arbteitsunfähig durch Krankheit) in eine kleinere Wohnung. Da ich mich selbst weder in einem schulischen noch in einem berufsbildenden Lebensweg befinde, beziehe ich Leistungen nach SGB II.

Am 10.07.2012 bekam ich den oben genannten "Aufhebungs- und Erstattungsbescheid" vom Jobcenter, in dem man mir mitteilte, dass ich auf Grund des Umzugs, meine Leistungen gemindert hätten, nämlich um rund 26,34€.

Gleichzeitig stellten sie mir für die Abrechnungszeiträume 1.5.12-31.5.12 sowie 1.6.12-30.6.12 eine Summe von 52,68€ als Erstattung in Rechnung. Aus privaten Gründen konnte ich damals diesen Betrag nicht begleichen und ich habe bis heute auch nichts mehr vom Jobcenter diesbezüglich gehört. Als nun heute die "Mahnung" kam, in der mir das Jobcenter nun einen Forderungsbetrag von 54,78€ in Rechnung stellte, war ich doch sehr verwundert, da im selbigen Schreiben nichts weiter genannt wurde, als das Datum vom oben genannten ersten Brief und einer Aufforderung zur Zahlung innerhalb 7 Werktage.

Nun meine Frage: Kann ich irgendwas dagegen tun, oder muss ich das Geld zahlen? Wieso hat sich das Jobcenter nun 1 Jahr Zeit gelassen und keine Zahlungserinnerung oder ähnliches gesandt, sondern direkt die Mahnung?

Da ich selbst kein Geld habe und nur von meiner arbeitslosen, kranken Mutter 35€ Taschengeld im Monat bekomme, weiß ich nicht wie wir das bezahlen sollen und ich hoffe ihr könnt mir da unter die Arme greifen!

MfG Chion

Jobcenter, Mahnung, Zahlung

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