Meine Situation ist ein wenig prekär, aber vielleicht kann mir jemand weiter helfen?

Ich bin im März 2014 arbeitslos geworden. Aufgrund eines Fehlers, den mein Arbeitgeber begangen hat, trat für mich eine 3-monatige-Sperrzeit ein. Diese wurde nun endlich aufgehoben - heißt: ich bekomme das ALG-I rückwirkend ausgezahlt.

Mein Problem ist nun, dass mir das Existenzminimum zugesichert wurde; was ich jetzt tatsächlich bekomme, reicht gerade mal aus, um meine Miete zu bezahlen. Ich muss also mit ALG II (oder Wohngeld) aufstocken...

Frage 1: Was wäre besser/sinnvoller? Wohngeld beantragen (geht das auch rückwirkend??) oder ALG II??

Frage 2: Würde das Jobcenter das ALG II auch rückwirkend zahlen? (Ich habe in der Zeit der Sperre Geld geliehen bekommen, damit ich nicht auf der Straße lande.)

Wie gesagt, bis vor ein paar Tagen war noch unklar, ob die Sperre überhaupt aufgehoben wird... und in der Zeit konnte ich keinen (anderen/weiteren) Antrag stellen...

Nochmal der Hinweis darauf, dass es sich um einen Fehler des Arbeitgebers handelte, wegen dem es zu einer Sperre kam.

Kann mir jemand eine gute Antwort darauf geben oder mir sinnvolle Hinweise zu §§ usw. geben? Bin sehr dankbar für jeden konstruktiven Tipp!