Wer hat Erfahrung mit "Standesamt.com"...ich habe heute eine E-Mail bekommen mit einer Zahlungserinnerung vom 17.10.2016?

Hallo...

Ich habe heute folgende E-Mail bekommen:

Vielen Dank, dass Sie am 17.10.2016 den Standesamt.com Versandservice verwendet haben um Urkunden zu beantragen.

Für Ihren Standesamt.com Auftrag A583860 konnten wir leider noch keinen Zahlungseingang feststellen. Zahlungen wurden bis zum 30.05.2017 berücksichtigt. Sofern nicht zwischenzeitlich geschehen, überweisen Sie den Betrag in Höhe von 3.95 Euro auf folgendes Konto. Verwenden Sie dabei unbedingt den angegebenen Empfänger und Verwendungszweck.

Die Bankdaten für SEPA-Überweisungen lauten: Empfänger: Qdo Advertising UG Bitte verwenden Sie unbedingt als Verwendungszweck: A583860-16 Sabrina Bittroff IBAN: DE54 8607 0024 0192 2079 00 BIC/Swift-Code: DEUTDEDBLEG Betrag: 3.95 Euro

Sollten Sie den Betrag zwischenzeitlich beglichen haben, so betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen Der Standesamt.com Kundenservice

Mir geht es nicht um den Betrag...Ich habe nach Bestellung direkt um die 11 Euro bezahlt und habe im Nachhinein erfahren, dass ich es auch einfacher und kostengünstiger hätte haben können!!! Ich finde es einfach fragwürdig eine Zahlungserinnerung nach fast einem Jahr zu bekommen...Ohne Mahngebühr oder sonstiges, woanders hätte man schon längst ein Schreiben vom Inkasso bekommen!!! Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und wie verhalte ich mich jetzt!?

Lg

Internet, E-Mail, Zahlung
Mahnbescheid trotz Bezahlung?

Die Zahlungsfrist war bis zum 01.05.2017, ich habe am 02.05.2017 mit Expressüberweisung überwiesen. Das Geld war nachweislich am 02.05.2017 auf dem Empfängerkonto.
Am 03.05.2017 wurde dennoch ein Mahnbescheid erstellt.

Nun muss ich natürlich einen Widerspruch machen. Die Frage ist nur, muss ich dem Mahnbescheid komplett oder nur teilweise widersprechen? Teilweise bedeutet die Gerichtskosten wären noch zahlbar aber die Hauptforderung natürlich nicht mehr, denn die ist ja bezahlt.

Ein Kompletter Widerspruch bedeutet, ich widerspreche ebenso den angefallenen Gerichtskosten. Erster Gedanke war natürlich komplett widersprechen, weil wurde ja vorher überwiesen.

Dann habe ich allerdings in vielen Foren gelesen, wenn die Mahnfrist überschritten war, jemand nach der Frist überweist, und es sich so überschneidet dass zwischenzeitlich ein Mahnbescheid erstellt wurde, sind die Gerichtskosten trotzdem zu zahlen.

Das war natürlich eine fiese Sache (Versicherung), weil ich ja nur einen einzigen Tag nach der Frist bezahlt habe, für mich war die Sache eigentlich erledigt, aber gleich einen Tag nach der Zahlung halt noch ein Mahnbescheid erstellt wurde. Und das obwohl ich in 15 Jahren noch nie einen Schaden gemeldet habe, immer schön gezahlt. Mir gehts jetzt darum was nun wirklich stimmt. Denn wenn ich dem ganzen Ding widerspreche geht es ja automatisch vor Gericht, und wenn ich nicht im Recht wäre, müsste ich noch deren Anwalts- und Gerichtskosten zahlen.

Also, ganz- oder teilweise widersprechen?

Mahnbescheid, Zahlung

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