Mieter absagen?

hallo, ich hätte eine Frage und bräuchte eure Meinung.
ich habe mit 18 eine Wohnung geerbt und kannte mich absolut mit vermieten und verwalten etc. Nicht aus. Nachdem kurz vor meinem 18. Geburtstag die aktuelle Mieterin gekündigt hat, war meine Aufgabe nach einem neuen Mieter zu schauen dazu zu diesem Zeitpunkt alles sehr stressig war und mir alles zu viel wurde, hat die aktuelle Mieterin mir angeboten, ihren Bruder nehmen zu können, da er nach einer Wohnung suchte ich war mir von Anfang an nicht sicher, ob ich ihn nehmen sollte aber habe mich dann schlussendlich doch das Ziel entschieden. doch mittlerweile bin ich mir nicht mehr sicher, ob das die richtige Entscheidung war. Ich habe das Gefühl, dass er mich nicht ernst nehmen würde und alles machen könnte, was er denkt. Am Mittwoch wäre die Wohnungsübergabe und ablöse und ich bin wirklich am überlegen, ob ich noch absagen soll, da noch kein Mietvertrag unterschrieben wurde aber weiß nicht ob es nicht absolut unfair und fies wäre. Ich habe ihm einen Mietvertrag geschickt, den ich erstellt hatte und habe die Miete um 40 € erhöht. Für die Wohnung ist der aktuelle Mietpreis absolut wenig bei der Lage, wo sie ist und trotzdessen. Hat er mir danach eine Audio geschickt, worin er Sagte, dass er davon ausgegangen ist, dass die Miete gleich bleibt und wir es ja dann so machen können, dass er das selbe zahlt wie seine Schwester. Obwohl ich klar und deutlich den Mietpreis reingeschrieben hatte. Ich hatte auch gesagt, dass die Wohnung bei der Wohnungsübergabe leer sein muss, weil ich ein Übergabeprotokoll erstellen werde Und vorgestern hatte er mir dann gesagt, dass die kompletten Möbel seiner Schwester drin bleiben werden und ich das dann mit seiner Schwester klären muss. Jetzt bin ich mir absolut nicht sicher, ob ich ihn nehmen soll und weiß, dass ich auch eigentlich mehr Geld bei anderen Mietern bekommen würde. Aber bin schlecht im Nein sagen und absagen und kann nicht konsequent bleiben. Was würdet ihr machen?

tut mir leid ich weiß, dass es sehr lang geworden ist, aber ich bräuchte einen Rat

Kündigung, Wohnung, Miete, Umzug, Mieter, Mietwohnung, Vermietung, Vermieter, Vertrag, Mietvertrag, Wohnungsübergabe, Nachmieter
Wohnung einzugsbereit aber keine Wohnungsübergabe möglich?

Hi, wir wollen dieses Wochenende umziehen. Den Schlüssel würden wir von Vormieter bekommen, der nur 200 Meter von Unserer neuen Wohnung weg wohnt. Wir könnten den also (notfalls) persönlich abholen. Jetzt ist es leider so, dass der Vermieter selbst 3 1/2 - 4 Autofahrtstunden entfernt wohnt und nur ab und zu bei der Wohnung ist, um dort das Haus zu renovieren, reparieren etc. Das nächste Mal, wenn er da ist, wäre erst am 29.10.

Es gibt zu dem Haus noch eine Hausverwaltung, die da aber unter der Woche quasi nur bis Freitag 15 Uhr ist, was bedeutet dass eine Wohnungsübergabe auch nur bis Freitag um 15 Uhr machen könnten.

Die Hausverwaltung selbst wohnt leider auch ziemlich weit von dort weg und ist am Wochenende natürlich auch Zuhause, was auch ca. 3 Autostunden entfernt ist.

Nun ist halt das Problem, dass wir im Moment auch noch nicht gerade um die Ecke wohnen und auch selbst kein Auto/Führerschein haben.

Beim Umzug sind wir quasi auf Freunde angewiesen, die uns und unsere Sachen dort hin bringen. Nur haben die natürlich auch unter der Woche keine Zeit haben, weil die arbeiten müssen.

Nun wissen wir nicht, was wir tun sollen, da am Wochenende der Vermieter sowie die Hausverwaltung nicht da sind.

Bei der Wohnungsübergabe werden ja vorhandene Schäden dokumentiert, damit man dafür am Ende nicht aufkommen muss.. Wir wissen gerade nicht, was man in so einer Situation machen kann

Die Hausverwaltung sowie der Vermieter haben leider auch keine Vertretung, die das machen würde

Wohnung, Miete, Recht, Vermieter, Hausverwaltung, Wohnungsübergabe, Termin
Auszug aus Wohnung - Riss in Tapete entdeckt - Schönheitsreparaturklausel - Wer haftet dafür?

Sehr geehrte Forumnutzer,

im Sept. 18 bin ich in eine Altbauwohnung gezogen (Bj. 1904).

Jetzt im Januar 2021 bin ich in eine schönere, hellere und bessere Wohnung eine Straße weiter gezogen.

Nun habe ich zwei Tage vor der Übergabe der Wohnung einen Riss in der Tapete? entdeckt. Dieser Riss geht über die komplette Deckenbreite des Flurs und geht von dort aus in die Wand über. Man sieht ihn sehr deutlich.

Bei der Anmietung der Wohnung wurde die Wohnung wohl komplett saniert, die Decke wurde Abgehangen und die ganze Wohnung wurde gestrichen.

Nun habe ich beim Auszug ein wenig Bammel um meine Kaution. Alle Wände, jeder Raum, alles ist in einem sehr guten renovierten Zustand. Nur den Riss an der Decke habe ich heute erst entdeckt.

Mein Vater sagte, es könnte sich um einen Spannungsriss handeln. Ich habe eine Schönheitsreperaturklausel in meinem Mietvertrag. Diesen Riss sehe ich allerdings nicht als Schönheitsreperatur an.

Ich persönlich habe keine Lust und Zeit diese Sache zu reparieren, da mich die Hausverwaltung bei der Kündigung bereits nach Strich und Faden verar... hat. Unter anderem sollte ich einen Nachmieter stellen. Ich habe div. Besichtigungen durchgeführt, am Ende wurden den Interessenten Wohnungen aus dem Bestand der Hausverwaltung angeboten und ich musste meine Wohnung trotzdem noch 3 Monate bezahlen...

Da ich die Wohnung in zwei Tagen übergebe, habe ich mir jetzt gedacht, dass ich morgen den Schaden der Hausverwaltung melde, da ich zur Schädenmitteilung im Mietvertrag verpflichtet bin.

Was haltet ihr davon, muss ich den Riss beseitigen oder ist die Hausverwaltung dafür zuständig? Kann ja nicht sein, dass ich nach knapp über 2 Jahren bereits Risse in den Tapeten ausbessern muss. Ich würde auch ungern den Riss "bemalen", am Ende muss ich dann die ganze Decke aufgrund Farbunterschiede malern...

Vielen Dank und liebe Grüße

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Wohnungsübergabe, Wohnungsmangel
Schlüsselübergabe nach Mietbeginn?

Hallo zusammen, folgende Situation:

Anfang des Jahres habe ich einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, laut Vertrag ab 01.08.

Ca. 3 Wochen vor der geplanten Übergabe am 29.07. schrieb mich die Vormieterin der Wohnung an und bat mich, die Übergabe auf den 07.08. zu verlegen, da sie Zeit bräuchte um alles auszuräumen und zu putzen. Sie bot mir an, dafür einen Betrag zu zahlen. Aus Freundlichkeit stimmte ich dem zu.

So, nun fand die Übergabe statt und ich bat sie, mir die Kaltmiete (ein Entgegenkommen von mir, nicht die Warmmiete zu verlangen) zu überweisen. Sie weigerte sich und sagte, sie hätte gehofft ich würde ihr diese erlassen. Maximal würde sie mir aber 50€ zahlen. (Kaltmiete für eine Woche beträgt 115€ )

Da ich Student bin, sind mir die 65€, die ich ihr erlassen sollte eindeutig zu viel. Sie weigert sich aber weiterhin mehr zu zahlen und meinte, es wäre meine Schuld da ich das von Anfang an hätte klar sagen müssen & in einem Vertrag festhalten.
Mir ist bewusst, dass ich das womöglich klarer hätte ausdrücken müssen, aber als sie meinte sie würde mir einen Betrag zahlen bin ich einfach davon ausgegangen dass es sich dabei um die entsprechende Miete handelt.
Schliesslich hat sie auch nie erwähnt, dass sie den Betrag selbst aussucht?

ich denke, wir haben beide schuld aber wer ist jetzt im Recht?

Der Vermieter meint, wir sollen das unter uns klären.

Miete, Recht, Wohnungsübergabe
Ablösevereinbarung,?

Folgendes:

Ich hab nach langsam suchen eine Wohnung gefunden. Der jetzige Mieter möchte eine Ablöse von 3.000€ haben. Ich hab die Möbel nur kurz gesehen und habe zugestimmt da ich die Wohnung echt dringend brauche. Er hat ein formlosen Brief geschrieben wo genau dies drin steht:

„die Küchen, Wohnzimmer- und Schlafzimmer Möbel werden mit dem Auszug/Einzug zum 29.02.2020 übernommen. Eine Ablöse von 3.000€ wurden vereinbart.“

nicht mehr und nicht weniger. Der jetzige Mieter meinte zu mir, das es ein Muss ist sonst nimmt der Vermieter mich nicht (was im Nachhinein gar nicht stimmt da ich mit ihm telefoniert habe). Der Mieter meinte auch zu mir das die Möbel 1-2 Jahre alt wären, jetzt habe ich in Facebook gesehen das er die Möbel bereits 2011 schon hatte(!!!).

Den Mietvertrag habe ich bereits unterschrieben, und ziehe zum 1.3 ein

Ich bin nicht bereit die Möbel für dieses Alter zu übernehmen, mal davon abgesehen das er mich belogen hat! Ich bin bereit was zu zahlen aber nicht so! Jetzt meinte der Vermieter ich soll 1500€ für das renovieren und streichen einbehalten da die Kaution für die unbezahlten Mieten drauf geht. jetzt meine Frage: was soll ich machen? Kann ich einfach von den 3000€ was einbehalten oder MUSS ich ihn das in dieser Höhe bezahlen? Ich will keine Schwierigkeiten mit einem Anwalt o.ä. Bekommen. Ist der aufgesetzte Vertrag überhaupt rechtskräftig? Ich bedanke mich im Voraus

Recht, Vermieter, Vertrag, Mietvertrag, Mieterrecht, Wohnungsübergabe, Nachmieter, Vereinbarung, Ablösesumme, Vormieter
Küche in Mietwohnung nach Auszug?

Guten Abend zusammen,

ich bräuchte mal ein wenig rechtliche Beratung.

Und zwar habe ich letztes Jahr im März meine Wohnung gekündigt und bin nach dreimonatiger Kündigungsfrist aus meiner Wohnung in Köln, am 30.06.2019, ausgezogen. Während dieser Zeit habe ich meinem Vermieter ca. 25 Personen als potenzielle Nachmieter vorgeschlagen, die er alle abgelehnt hat. (nur um ihn einschätzen zu können)

Dementsprechend hatte ich am Ende meiner Mietzeit (Juni 2019) keinen Nachmieter, an den ich die Küche etc. übergeben / verkaufen konnte und bin mit dem Vermieter so verblieben, dass er nach einem Nachmieter sucht und falls dieser Interesse hat, ich die Küche an den Nachmieter verkaufen kann oder innerhalb kürzester Zeit ausbaue. Jetzt habe ich eben mit bemerkt, dass die Wohnung bereits wieder vermietet ist und habe mit dem Nachmieter gesprochen. Laut seiner Aussage hat der Vermieter ihm die Küche etc. kostenfrei zur Verfügung gestellt.  

Im Oktober habe ich vom Vermieter die Wohnungskaution zurückerhalten. Sonst hatten wir seitdem keinen Kontakt mehr. Eine Wohnungsübergabe gab es nicht, ich habe die Wohnungsschlüssel lediglich bei ihm in den Briefkasten geworfen. Somit gibt es auch kein Übergabeprotokoll. Die Absprache, dass der Vermieter einen Nachmieter sucht und mich vor Einzug informiert, damit ich alles hinsichtlich der Küche mit dem Nachmieter klären kann, haben wir ‚leider‘ nur telefonisch ‚festgehalten‘. Hierfür habe ich allerdings Zeugen, die das Telefonat mitbekommen haben. (Ich habe es nicht aufgezeichnet und den Vermieter auch nicht darauf hingewiesen, dass jemand ‚mithört‘).

Ich werde meinen ehemaligen Vermieter versuchen zu kontaktieren und hoffen, dass er kompromissbereit ist, aufgrund meiner Erfahrung mit ihm, sehe ich das allerdings als eher unwahrscheinlich an.

Wie sieht das rechtlich aus? Kann ich die Herausgabe der Küche etc. einfordern? Schließlich bin ich noch der Eigentümer. Und noch habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Lohnt es sich für diesen Fall noch eine abzuschließen oder ist es dafür eh zu spät?

Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Hilfe

Gruß

Recht, Mietrecht, Küchenmöbel, Rechtsberatung, Rechtsfrage, Rechtsschutzversicherung, Vermieterrecht, Wohnungsübergabe
Mieter erscheint zu Wohnungsübergabe nicht?

Hallo,

ich bräuchte einen Rat bezüglich meines Mieters. Die Vertrag ist am 15.10. abgelaufen und bis hier hin sollte die Wohnung geräumt sein. Auf Kontakt mit dem Mieter und meiner mitleidenden art hatten wir den Termin aufs Wochenende verschoben, dass dieser die Wohnung leer räumt und wir die Übergabe machen können.

Am Wochenende hat dieser die Wohnung geräumt und es ist noch eine Waschmaschine und ein Fitness Gerät vorhanden. Der Mieter meinte das wir am Folgetag (21.10) die Übergabe machen können. Nach dem Tag war sein Handy nicht mehr erreichbar und er meldete sich nicht zur Schlüsselübergabe. ich habe Ihn zufällig beim Einkaufen getroffen und direkt nachgehackt. Er wäre da gewesen ich nicht und weiteres wurden auf mich belogen. Dann habe ich gesagt, dass er am selben Tag kommen soll und wartete wieder den ganzen Tag ohne Erfolg. Jetzt möchte ich endlich in die Wohnung, dass dieser weiter vermietet wird, ich mein leer ist diese ja bis auf die zwei Geräte.

Leider kann ich den Schaden auch nicht von der Kaution nehmen, da dieser nicht vorhanden ist. Desweiteren hat dieser auch noch 550 Euro an offenen Schulden und die Haustüre hat ebenfalls noch einen Bruch. Aber ich will endlich mit das er mal Weg ist und ich die Wohnung wieder vermieten kann.

Dürfte ich die Polizei dazu bitten, dass diese heute vorbeikommen würden und wir in die Wohnung rein können, dass ich ein Zeugen dazu dann hatte. Einen Schlüssel hätte ich von der Wohnung.

Wegen solchen Menschen verliert man leider seine Gutmütigkeit gegenüber denen die es eigentlich brauchen würden.

Hoffentlich wird mir hier weiter beholfen.

Miete, Recht, Wohnungsübergabe, Mietrecht Kündigung
Schönheitsreparaturklausel unwirksam?

Allgemein gilt zwecks Schönheitsreparaturen ja folgendes:

Sofern im Mietvertrag eine klare Farbvorgabe während der Mietzeit vereinbart ist, so ist diese unwirksam, genauso wie die Klausel, dass der Mieter Türen oder Decken während oder zum Auszug der Mietzeit nur in Weiß zu streichen hat.

Farbvorgaben – sofern diese als neutrale und deckende Farben bezeichnet werden – sind zum Zeitpunkt des Auszuges aber möglich.

In meinem Vertrag steht folgendes:

"Klarstellung zu Schönheitsreparaturen: Hier wird ausdrücklich auf die Regelung zu (§ mit Schönheitsreparaturen) hingewiesen. Zur Klarstellung wird vereinbart, dass bei

-Sichtbaren Ausbesserungen

-Wände und Decken mit einem anderen Farbton, als der Farbton bei Übergabe gestrichen wurde oder

-in der Wohnung geraucht wurde

sich die Vertragsparteien einig sind, dass die in vorgenannten Fällen die Schönheitsreparaturen vom Mieter bei Auszug fachgerecht durchzuführen sind, oder der Mieter die Kosten für einen vollen Renovierungsturnus trägt. Für die Bemessung der Kosten der Schönheitsreparaturen kann ein Kostenvoranschlag eines Malerunternehmens herangezogen werden."

Wird durch das fett geschriebene Zitat meine Schönheitsreparaturklausel unwirksam, da mir ja hierdurch eine feste Farbe vorgegeben wird oder nicht?

Wenn jetzt mein Nachmieter einige Stellen in der Wohnung gestrichen hat, obwohl er wusste, dass ich momentan Angebote von Malern einhole, ist dass dann nichtmehr mein Problem oder?

Wohnrecht, Miete, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Mieterrecht, Wohnungsübergabe

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