Auszug aus Wohnung - Riss in Tapete entdeckt - Schönheitsreparaturklausel - Wer haftet dafür?

1 Antwort

Riisse auf ebenen Fächen sind eindeutig auf die Bausubstanz zurückzuführen. Da gibt es Spannungen die bis zu den Tapeten durchdringen. Sie sind nicht dem Mieter geschuldet sondern der Bauausführung.

Frage dazu: Was steht denn in der Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag konkret drin? Vermutlich hättest du überhaupt nichts machen müssen nach nur 2 Jahren Mietzeit.