Vor gut einem Jahr bin ich aus meiner Wihnung ausgezogen. Ich leistete damals 440€ Mietkakution. Der Vermieter erklärte mir damals, meine Mietkaution erhalte ich zurück, sobald durch die letzte Nebenkostenabrechnung ggf anfallende Forderungen als Absicherung einbehalten werden. Soweit alles ok. Nun habe ich am 22.05. meine Abrechnung bekommen mit einem Guthaben von 77€. In der Fußzeile steht: Bitte teilen Sie uns mit auf welches Konto wir ihr Guthaben überweisen sollen. Auf meinem Übergabeprotokoll hatte ich damals schon schriftlich meine Kontodaten für die Kautionüberweisung angegeben. Also dachte ich mir: okay dann schicke ich eine E-Mail mit meinen Kontodaten und dem Verweis auf die Überweisung der Kaution + des Guthabens. Nun erhalte ich eine Rückantwort in wirklich unfreundlichem Ton, sie brauchen das schriftlich und nicht per E-Mail.

Also darf ich jetzt ein Schriftstück aufsetzen, Porto bezahlen und den Leuten ernsthaft nochmal die Infos zukommen, die sie eh besitzen? Für mich klingt das eher nach einer Hinhaltetaktik.

Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage die dem Vermieter das so vorschreibt, oder darf ich darauf bestehen, dass er die E-Mail akzeptiert und das Geld zügig überweisen soll?