Fehlende Parkett-/Dielenfugen sollen trotz Absprache nicht erneuert werden - was nun?

Hallo alle zusammen,

bei der Wohnungsübergabe haben wir mündlich mit dem Vermieter abgesprochen, dass er einen Parkettleger vor Ort bestellt, der eine Lösung für die Dielen im Flur findet. Das Problem ist folgendes: die Stäbchen bzw. Fugen zwischen den Dielen im Flur fehlen vollständig. Dadurch ergibt sich eine Lücke von etwa 3-5 cm mit einer Tiefe von ebenfalls 3-5 cm. Dadurch können wir nicht nur nicht barfuß/auf Socken laufen, wir können auch eher schlecht als recht saubermachen - der Staubsauger holt alles hoch, was sich da noch so zwischen den Dielen befindet, einschließlich den Untergrund, der sich unter der Dielung befindet. Soll heißen, die Dielen bekommen Risse und schwingen nach jeder Staubsaugeraktion noch mehr, ganz zu schweigen von den Stabsolken, die sich beim Laufen aus den Ritzen quälen. Nach einem halben Jahr war nun endlich der Parkettleger da. Er hat sich vollständig auf unsere Seite geschlagen und erklärt, dass man irgendwann das gesamte Parkett austauschen muss, weil kein Untergrund mehr da ist. Der Vermieter ist nun aber der Meinung, dass das alles vollkommen unnötig ist, weil die Fugen "nach einem Jahr ja sowieso wieder herausbrechen".

Lange Rede, kurze Frage: was können wir jetzt tun? Wir haben es ja nur mündlich abgesprochen, haben wir da überhaupt eine Chance? Und wenn doch, in welche Richtung können wir argumentieren?

Kurze Info: die Renovierung ist mehr als 10, ich glaube mindestens 12 Jahre her.

Viele Grüße & herzlichen Dank für jegliche Hilfe.

Mieter, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Parkett, Dielen, Instandsetzung, Wohnungsübergabe
Neu Einzug - Keine Wohnungsübergabe - Wohnung voller Mängel - Was soll man jetzt am besten tun?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem (Hintergrund).

Ich beziehe mit meinen zwei kleinen Kindern aktuell eine neue Wohnung, die überhaupt nicht renoviert wurde, auch eine Übergabe hat nicht stattgefunden, der Schlüssel für die Wohnung wurde heute Morgen beim Vermieter zuhause abgeholt, nach Eintritt in die neue Wohnung trifft mich dann der Schock;

  • Zimmerwände sind bunt bemalt (dunkellila, dunkelgelb, dunkelblau …) jedes Zimmer eine andere Farbe, Küchentür beschädigt (Glassprung), Wände teilweise durchbohrt mit großen Löchern, Wandfliesen im Badezimmer sind beschädigt weiter ist der Keller feucht (Schimmelgefahr!)

Der Vormieter von mir hat nix renoviert (Aussage von Vormieter, er ist vor einen halben Jahr dort eingezogen und hat das genau so übernommen.) Mein Vermieter sagt mir, nachdem ich die Mängel telefonisch durchgegeben habe – das kurz nachdem ich die Wohnung aufgeschlossen habe;

. „Der Vormieter hat keine Kaution hinterlegt gehabt, er hat keine Adresse von Vormieter mehr, kann also nix machen.“

Das Einzige, was er machen kann, ist mir Eimer Farben zu kaufen und ich kann das selbst alles streichen. Ich hätte ja die Wohnung bei Besichtigung vor 2 Monaten gesehen, wusste zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht das ich die Wohnung nicht renoviert bekomme!

In mein Mietvertrag (habe noch mal nachgelesen) steht, dass ich die Wohnung bei Auszug ordentlich übergeben muss und diese weiß gestrichen übergeben werden muss. Meine Kaution habe ich pünktlich gezahlt sogar bereits vor 1 Monat, die erste Miete ist auch schon überwiesen worden.

Jetzt meine Frage an euch.

Hat jemand mit so etwas Erfahrung? Was soll ich jetzt machen der Vermieter stellt sich quer will nix machen, noch nicht einmal eine Übergabe und die Wohnung mit mir besichtigen. Kurz, es ist ihn alles scheiß egal! Als ich ansprach das Ich die Miete kürze ist er ausgeflippt. Will auch kein Streit mit dem Vermieter. Will einfach eine vernünftige übergebene Wohnung.

Vielen Dank für eure Hilfe! Über jede Antwort bin ich dankbar.

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Wohnungsübergabe - keine Nachbesserungsfrist aber Kautionsminderung

Ich habe eine Frage zum Mietrecht - das hier keine Rechtsverbindlichen antworten genannt werden ist mir bewusst, aber so spare ich mir einen eventuell unnötigen Gang zum Anwalt oder Mieterschutzbund.

Ich hatte am 14.3.13 meine Wohnungsübergabe zu einem Mietvertrag, der zum 31.3.13 auslaufen wird. Dort wurden Mängel in das Übergabeprotokoll aufgenommen. Neben bau-seitigen Dingen (Risse in Wandecken) auch "mängel" durch mich: "nicht fachgerecht ausgebesserte Dübellöcher" sowie ein "allgemein ungesättigter Fußboden" mit "kleinen Farbrückständen" vom Streichen (wirklich kleinste Tröpfchen, keine Beschädigung). Der Nachmieter war mit anwesend und hatte die Wohnung direkt übernommen (Kulanz von mir: 2 Wochen vor Mietende). Diese Punkte wurden angesprochen und nach Rücksprache mit dem Nachmieter wurde vor Ort geklärt, das diese Mängel in seinen Augen keiner Nachbesserung bedürfen und er in diesem Zustand einziehen möchte. Für mich war die Sache erledigt, eine Nachfrist wurde auch nicht ausgemacht, der neue Mieter erhielt meine Schlüssel und die Übergabe war beendet.

Heute erhielt ich eine Email über die Summe der Kautionsrückerstattung - jedoch wurden mir sämtliche Reparaturen in Rechnung gestellt, ohne Möglichkeit einer Nachbesserung. Aussage der Vermietung: "Das war wohl ein Missverständnis, in meinen Augen war klar das die Nachbesserung nur verschoben wird (bis der jetzige Mieter auszieht) und deshalb jetzt die Kosten einbehalten werden. Eine Nachbesserungsfrist ist ohnehin nicht vorgesehen, dazu hätten sie eine vor-Abnahme beantragen müssen"

Das widerspricht meinen (sehr laienhaften) Rechtskenntnissen aber in diversen Punkten. Was muss ich nun erdulden: sind nicht perfekt glatte Dübellöcher zu beanstanden? Was ist mit einem "allgemein ungesättigten" Fußboden? Und wenn das berechtigte Mängel sind, darf kommentarlos eine Nachbesserung ausgeschlossen werden obwohl mein Mietvertrag noch läuft und ich den vollen Monat bezahlen muss? (Ein Aufhebungsvertrag wurde nicht genutzt, meine wirksame Kündigung bezieht sich weiterhin auf den 31.3.)

Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten!

Miete, Mietrecht, Nachbesserung, Wohnungsübergabe
Mängel nach Wohnungsübergabe (Wasserschaden)

Hallo!

Mein Mietvertrag lief noch bis zum 30.09. Nun hat mich der Nachmieter gefragt, ob er auch schon vorher einziehen kann. Am besten so schnell wie möglich. Nun habe ich mit dem Nachmieter vereinbart, dass er zum 3.9. schon in die Wohnung kann, mir dann aber keine Zeit mehr zur Renovierung bleibt.

Es wurde also vereinbart, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wird. Der Nachmieter hat also ein Übernahmeprotokoll unterzeichnet, in dem keine Mängel festgehalten wurden und er angibt, die Wohnung in einem renoviertem Zustand erhalten zu haben.

Nun habe ich einen Anruf von einem Juristen bekommen, der mir schilderte, dass bei dem ersten Duschen erhebliche Mängel festgestellt wurden. Und zwar sollen die Fugen der Duschfliesen undicht sein, dadurch soll ständig Wasser ausgetreten sein und die eine Badezimmerwand durchnässt haben. Somit sammelt sich nach seinen Angaben Schimmel an der Wand. Nun soll das Wasser auch unter dem Laminat im Wohnzimmer gekommen sein, was auch beginnt zu schimmeln. Zudem vermutet er, dass auch die untere Etage davon betroffen sein könnte.

Mir bleibt ja noch fast eine Monatsmiete aus. Da hat der Jurist vorgeschlagen, dass der Nachmieter einen Betrag von 50€ zahlt anstatt der gesamten verbleibenden Monatsmiete, dadurch wäre ich "aus dem Schneider" mit dem Nachmieter. Mir schwebten die gesamten Renovierungskosten vor, also schien ich erst nicht abgeneigt.

Aber nach einem Anruf bei dem Vermieter bin ich jetzt etwas verwirrt, denn dieser bestätigte nur eine defekte Fuge, durch die Wasser trat. Das wurde aber vom Vermieter sofort repariert. Mit dem Laminat hätte ich nach seiner Aussage nichts zu tun.

Nun meine Fragen: In wiefern kann ich für den Schaden belangt werden nach der Übergabe? Bin ich da jetzt vielleicht dran schuld, dass sich da Schimmel gebildet hat und muss ich dafür aufkommen? Mir war der Schaden bei Übergabe definitiv nicht bekannt.

Der Jurist meinte zudem, dass er das Übernahmeprotokoll so wie es unterschrieben wurde, widerruft. Kann er das überhaupt? Habe ich noch Anspruch auf die ausbleibende Miete?

Vielen Dank schonmal im vorraus für eure Meinungen.

Miete, Schimmel, Mietrecht, Übergabeprotokoll, Wohnungsübergabe, Nachmieter
Kann der Vermieter 4 Monate nach Auszug Schimmelschaden hinter der Einbauküche geltend machen?

Hallo, ich bin vor 4 Monaten umgezogen, die Wohnung wurde vor Auszug neu gestrichen, auch die Küche, allerdings ohne Ausbau der Einbauschränke. Ein Übergabeprotokoll wurde gemacht und die Kaution übergeben. Die Wohnung stand anschließend 4 Monate leer. Der neue Mieter hat jetzt hinter einem Einbauschrank an einer Aussenwand Schimmel entdeckt und dies reklamiert. Der Vermieter verlangt nun von mir Schadensersatz oder daß ich von einem Fachbetrieb den Schimmel entfernen lasse, da der Schaden eindeutig von mir verursacht worden wäre. Laut Aussage von Nachbarn wäre in der Küche nie gelüftet worden. Aus der Küche führt kein Dunstabzug nach aussen, deshalb wurde von mir nach dem Kochen immer Stoßgelüftet. Da ich allerdings teilweise arbeitsbedingt wochenlang die Wohnung nicht genützt habe, entstand wohl der Eindruck, daß ich nie lüfte. Wenn ich nicht zuhause bin kann ich schließlich auch kein Fenster öffnen.

Ich kann auch nicht sagen, ob der Schimmel bei meinem Einzug schon da war, da ich nie hinter die Einbauschränke geschaut habe, beim Wohnungsauszug hat der Vermieter dies auch unterlassen. Da es sich hier um eine Aussenwand handelt und das Haus nicht isoliert ist kann es meiner Meinung nach nicht am fehlenden Lüften liegen.

Wie sieht hier die Rechtslage aus? Kann ich für den Schaden hatrend gemacht werden?

Mietrecht, Auszug, Forderung, Wohnungsübergabe
Schimmel bei Wohnungsübergabe

Meine Familie und ich stecken gerade mittem im Umzug, und dann das: Schimmel in der alten Wohnung. Ncihts neues, ich hatte schon einmal Schimmel in meiner Zimmerecke gefunden, den wir dann mit Schimmelspray beseitigen konnten. Gelüftet wird ebenfalls nach Vorschrift, aber es  ist ein altes Haus und unsere Nachtsspeicher schaffen es nicht, im Winter alles ordnungsgemäß aufzuheizen.

Das Problem ist jetzt, was tun bei der Wohnungsübergabe?

Wir haben noch zwei Stellen mit Schimmel gefunden. Leider stand ein Schrank so davor, dass wir nichts gesehen haben.

Vorweg, wir haben damals zu unserem Einzug (12 Jahre her), die Wohnung unrenoviert bekommen (inklusive Damenbinden hinter der Heizung...) und auch in unserem Mietvertrag steht, dass wir sie unrenoviert verlassen können. Also weder tapezieren, Löcher verspachteln, noch sonst etwas.

Aber was tun jetzt wegen des Schimmels? Kann unser Vermieter verlangen, dass wir für die Beseitigung aufkommen? Der Schimmelbefall ist ja jetzt auch nicht gemeldet, wir haben es erst jetzt gesehen und die Wohnung ist ja auch schon gekündigt.

Jetzt noch deswegen einen ordentlichen Rechnungsbatzen können wir uns mittem im Umzug überhaupt nicht leisten.

Wenn wir nochmal Spray anwenden, und die befallene Tapete entfernen, reicht das? Oder sind wir verpflichtete dem Vermieter etwas zu sagen? Kann er uns später belangen?

 

Schimmel, Umzug, Mietrecht, Renovierung, Wohnungsübergabe
nach Wohnungsübergabe erkannte Mängel

Hallo zusammen, habe schon viele Artikel durchstöbert aber keine eindeutige Antwort auf meine Frage bekommen. Es geht darum, dass bei einem Mieterwechsel einiges an Mängeln aufgetaucht ist und auch einvernehmlich von Mieter und Vermieter akzeptiert wurde. Andere Mängel sind jedoch erst den Nachmietern bei anschließenden Renovierungsarbeiten nach dem Einzug aufgefallen, die allerdings teilweise eindeutig noch vom Vormieter stammen. Ein Übergabeprotokoll wurde noch nicht an die Altmietpartei ausgehändigt, ebenso ist die Kaution noch nicht zurückgezahlt worden. Wie gehe ich jetzt mit den neu erkannten Mängeln um und vor allem zu welchen Lasten gehen diese? Muss ich bei den Mängeln vlt sogar unterscheiden, ob es sich um "offensichtliche" oder "verstecke" Mängel handelt? Unterscheidet das Mietrecht hier in einer gewissen Form? Gesetzestextauszüge bzw Nennung relevanter Paragraphen wäre an dieser Stelle super. Des Weiteren habe ich gelesen, dass Nachmieter ab Einzug noch einen Monat Zeit hätten eine Mängelliste zu erstellen. Ist das wahr? Wenn, würde ich mich auch hier über eine Info freuen, wo dieses Recht im entsprechenden Gesetz zu finden ist. Spitzenklasse wäre natürlich, wenn mit noch jemand erklären kann, warum Nachmieter einen Monat Zeit haben Mängel nachträglich geltend zu machen, der Vermieter aber ALLE Mängel in 30-60 Minuten während einer Übergabe erkennen MUSS! Danke

Mietrecht, Wohnungsübergabe

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