Welche Rechte als Mieter?

Durch ein Missgeschick habe ich meinen Schlüssel bei einer Freundin in der Wohnung vergessen, welche die nächsten Wochen woanders ist, wenn nicht sogar länger, und nicht einfach kurz hier hin kann.
Für meine Wohnung bekam ich einen zweit Schlüssel, den ich zum Glück bei meiner Mutter hatte. Für die Eingangstüre bekam ich keinen zweitschlüssel und durch Mitbewohner dieses Hauses habe ich erfahren, dass die auch für die Eingangstüre einen zweiten Schlüssel haben - sogar von der Hausverwaltung bestätigt. Die Hausverwaltung ist jetzt so lieb, mir deren Schlüssel zu leihen, nur sollte ich meinen Vermieter nach meinem Ersatzschlüssel fragen, da die den Schlüssel selber benötigen.

Hab meinem Vermieter geschrieben und er meint nur, dass er im Urlaub ist und sich danach meldet.

Leider hatte ich so ein ähnliches Szenario schon mal, wo ich zwei Monate hinterher laufen musste, nur um am Ende an die Hausverwaltung geschickt worden bin.

Das ganze ging von Ende April bis vor zwei Wochen ca.

Jedenfalls nervt mich das wirklich sehr, vor allem weil ich die Schlüssel ja bei Einzug schon bekommen sollte und dass nicht mal die Spitze vom Eisberg ist, mit den Dingen um die ich mich nach meinem Einzug kümmern musste, was beim Einzug schon hätte fertig sein müssen.

Während ich hier schreibe, hat mir mein Vermieter auch mitgeteilt, dass ich den frühestens im nächsten Monat bekommen würde, wenn nicht sogar später.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich als Mieter da irgendwelche Rechte habe und was ich tun kann?
Weil langsam nervt mich das Extrems.

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Kaution - Anfechtung?

Guten Tag liebe Community,

Vor einem Monat bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe eine neue Wohnung angemietet. Meine Vermieter haben sich, wie so viele, sofort auf meine hinterlegte Kaution von 1.400 Euro gestürzt und behauptet, dass ein Großteil für Reparaturen benötigt wird. Einige dieser Reparaturen stimme ich zu, jedoch bin ich mit der Preisgestaltung und dem Ablauf nicht einverstanden. Es ging von Wänden neu streichen bis hin zu kleinen Stellen an der Haustür oben neu lackieren und aufgequollenen Küchenfronten. Alles schön und gut, jedoch ist die Preisgestaltung für mich inakzeptabel. Sie schlugen mir vor, eine grobe Schätzung zu erstellen. Letztendlich behielten sie 1.200 von 1.400 Euro für die Reparaturkosten ein, was ich auch unterschrieben habe, da ich dachte, dass die Preise für "Firmen" normal sind. Was für mich allerdings nicht normal ist, ist zu sehen, wie mein alter Vermieter jeden Tag mit einem "Carepaket" und einem Fahrrad vor Ort ist und die Reparaturen selbst durchführt oder sich von einem "Bekannten" Schwarz helfen lässt. Für eine Grundreinigung wurden mir 200 Euro für 39 Quadratmeter abgezogen, was 5,13 Euro pro Quadratmeter entspricht (ich habe herausgefunden, dass diese Preise bei Firmen höchstens bei 2,5 Euro liegen). Außerdem weiß ich, dass meine Vermieterin die Reinigung selbst vorgenommen hat, da sie auch die Wohnung gereinigt hat, als ich eingezogen bin. Offensichtlich ging das Geld in ihre eigene Tasche mit einem 100-prozentigen Aufschlag. Es wurde mir auch keine Möglichkeit geboten, die Reinigung selbst durchzuführen. Dann gab es eine billige Spannküche für 800 Euro, die seit 10 Jahren dort stand, bei der drei Fronten aufgequollen waren. Mir wurden über 210 Euro allein für die Fronttüren abgezogen, zuzüglich 70 Euro für den Einbau – angeblich benötigte man fünf Stunden für den Einbau und die Justierung von drei Fronttüren (für eine so billige Küche). Sie haben sich praktisch die Hälfte der Küche davon bezahlen lassen. Außerdem war eine Fuge im Badezimmer locker und eine Fliese musste rundum neu verfugt werden. Dafür wurden mir auch einige Hundert Euro abgezogen, da angeblich ein Fliesenleger benötigt wurde, um die Fliese unbeschädigt zu entfernen, eine neue Fliese zu kaufen und einzusetzen, inklusive Fliesenkleber – das volle Programm. Für einen defekten Fugenkitt… Das Einzige, womit ich wirklich einverstanden war/bin, ist die Neustreichung der Wohnung. Und noch ein paar kleine Dinge, die ich mir nun spare. Fakt ist – ich habe diese Vereinbarung unterschrieben, um Streit zu vermeiden. Ich erwarte ein Baby und war wochenlang selbst damit beschäftigt, die neue Wohnung zu renovieren. Jetzt, wo ich endlich zur Ruhe gekommen bin und sehe, wie mein alter Vermieter dort arbeitet und sich auf meine Kosten bezahlen lässt, frage ich mich, ob ich diese Vereinbarung wegen arglistiger Täuschung anfechten kann. Im Grunde wurden mir Kosten für Firmen abgezogen, die gar nicht beauftragt wurden und das Geld in die eigene Tasche floss. Wenn Hilfe hinzugezogen wurde, wurde diese Schwarz bezahlt. Sie müssten Rechnungen vorlegen können, was sie auf keinen Fall können. Meine Vermieter haben mir auch Preise genannt, ohne mir diese zu zeigen. Wie bei den Küchenfronten – "das kostet dies und das kostet das" – aber ich habe nie Angebote der Firmen gesehen.

Evtl hat jemand gleiche Erfahrungen, welche er mit mir teilen möchte.
vielen Dank vorab.

Miete, Umzug, Mietwohnung, Kaution, Vermieter, Mietkaution, Renovierung, Kautionsrückzahlung, Wohnungsübergabe
vorzeitige Wohnungsübergabe durch Vorspielung falscher Tatsachen?

Hallo Zusammen,

unser Fall ist m.e. moralisch sehr fragwürdig.

Wir haben unsere Wohnung an eine 3köpfige Familie verkauft. Da sich die Kaufpreiszahlung aufgrund mehrerer am ende geklärter Faktoren in die Länge gezogen hat konnte die Schlüsselübergabe nicht zu dem im Notarvertrag festgelegten Datum zum Ende des Monats erfolgen. Als den Käufern dies klar wurde, wurden wir damit konfrontiert, dass die Käufer ja zu dem Termin ihre Mietwohnung gekündigt haben und zum ersten des Folgemonats raus sein müssten.

Da wir keine Unmenschen sind und eine Familie mit Kind nicht auf der Straße sitzen lassen konnten, haben wir einer Übergabe der Wohnung vor Kaufpreiszahlung zugestimmt. Diese wurde dann auch ohne Probleme und Mängel vollzogen.

Kurz darauf bekamen wir durch Zufall mit, dass die Käufer ihre Wohnung garnicht zum besagten Termin gekündigt hatten und nur vorher schon die Schlüssel haben wollten um in aller Ruhe renovieren zu können. Aufgrund des vorgeschobenen Übergabetermins hatten wir für unseren Innenausbau im neuen Haus (5 anstatt 3 Handwerker um schneller fertig zu werden) sowie den früheren Umzug, Mehrkosten im oberen vierstelligen Bereich.

Nach Schlüsselübergabe erfolgte dann die tatsächliche Kaufpreiszahlung erst ganze 4 1/2 Wochen später.

Können wir im Nachhinein, durch die vortäuschung falscher Tatsachen zur Erlangung der Wohnungsschlüssel eine Art Miete (der Mietpreis läge bei ca. 13,-/qm bei einer Wohnfläche von 140qm) bzw. Entschädigung/Schadenersatz für die entstandenen Mehrkosten verlangen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten / Tipps

Immobilien, Wohnungsübergabe
Mietkaution zurück erhalten?

Hallo zusammen,

ich habe nochmals eine Frage zu meiner Mietkaution. Diese Betrug 920 Euro.

58qm Kellerwohnung 460 kalt. 120 Nebenkosten ( Gas,Wasser, Versicherung).

Aufenthalt vom Mitte August 23, bis 09.7.24.

Übergabeprotokoll war ohne Mängel. Nach Frage meinerseits zwecks Kaution, kam die Antwort vom Makler, das wir wie besprochen die Nebenkostenabrechnung von 2023 abwarten, ca. Oktober und dann je nach dem, etwas von der Kaution auszahlen. Im Mietvertrag steht>

§ 4 Kaution

1. Der Mieter verpflichtet sich, eine Kaution in Höhe von 920,00 € an dem Vermieter zu leisten. Die Kaution darf drei Nettomonatsmieten (ohne Betriebskosten) nicht überschreiten.

2. 2. Über die Kaution ist drei Monate nach Rückgabe der Mietsache abzurechnen. Steht eine Forderung des Vermieters zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so ist er berechtigt, einen der voraussichtlichen Forderung entsprechenden Betrag auch darüber hinaus zurückzubehalten. Der Mieter kann fällige Mietzahlungen nicht mit der Kaution aufrechnen.

Sprich, den Rest bekomme ich laut Makler erst mit der Nebenkostenabrechnung 2025 im Herbst.

Mein Vormieter hat noch nicht mal seine Kaution und Nebenkostenabrechnung bekommen, wie er mir schrieb.

Ist das wirklich alles rechtens? Oder lieber zum Mieterbund gehen?

Grüße

Miete, Kaution, Mietvertrag, Kautionsrückzahlung, Mieterschutz, Nebenkostenabrechnung, Wohnungsübergabe

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