Scheinstudium bei der Wohnungssuche?
Huhu,
mein Freund hat heute eine Wohnungsbesichtigung und hat dabei angegeben, dass ich studiere und mit ihm dort einziehe. Wir sind beide volljährig, studieren allerdings noch nicht.
Er wird in diese Wohnung vermutlich doch alleine einziehen.
Ist es irgendwie strafbar ein Scheinstudium anzugeben, auch unter dem Aspekt, dass nur er im Mietvertrag stehen wird und er keine falschen Angaben zu sich macht und ich eigentlich nur zur Besichtigung mitkomme?
2 Antworten
Nachdem Studenten sicherlich nicht als solvente Bürgen gelten würde ich mal annehmen, dass das keine gravierenden Konsequenzen haben wird.
Der Mietvertrag wird aber dennoch erst mal für zwei Bewohner abgeschlossen werden, was vor allem in Hinblick auf die Betriebskosten ein Faktor ist.
Insofern wäre es sicher kein Schaden die Sache richtig zu stellen, wenn es mit dieser Wohnung ernst werden sollte.
Soweit ist das ja ok. Aber für die Abrechnung der Betriebskosten/Nebenkosten werden nach euren Angaben möglicherweise zwei Personen zugrundegelegt. Zwei Personen verursachen regelmäßig beispielsweise mehr Müll als eine.
Wenn er also bei solchen Nebenkosten, die nach Anzahl der Bewohner verteilt werden, nicht mehr bezahlen will als nötig, sollte er die Sache richtigstellen.
Das reicht aber nach Unterschrift des Mietvertrages bzw. Einzug.
Der Mietvertrag kann angefochten werden da er unter falschen Angaben geschlossen wurde. Ich rate Dir dringend von dem Versuch ab.
Du wiederholst Dich.
Lies meine Antwort.
Wenn Ihr den Vermieter arglistig täuscht damit der Vertrag zustande kommt ist völlig egal wer darin steht. Wichtig ist welche Täuschung den Vermieter veranlasst hat den Vertrag auszustellen.
Ein durchschnittlicher Rechtsanwalt erledigt den Rest
aber wenn er der Hauptmieter ist und ich nicht im Mietvertrag stehe?