Scheinstudium bei der Wohnungssuche?

2 Antworten

Nachdem Studenten sicherlich nicht als solvente Bürgen gelten würde ich mal annehmen, dass das keine gravierenden Konsequenzen haben wird.

Der Mietvertrag wird aber dennoch erst mal für zwei Bewohner abgeschlossen werden, was vor allem in Hinblick auf die Betriebskosten ein Faktor ist.

Insofern wäre es sicher kein Schaden die Sache richtig zu stellen, wenn es mit dieser Wohnung ernst werden sollte.


Mathilda777 
Beitragsersteller
 14.05.2024, 15:25

aber wenn er der Hauptmieter ist und ich nicht im Mietvertrag stehe?

RobertLiebling  14.05.2024, 15:41
@Mathilda777

Soweit ist das ja ok. Aber für die Abrechnung der Betriebskosten/Nebenkosten werden nach euren Angaben möglicherweise zwei Personen zugrundegelegt. Zwei Personen verursachen regelmäßig beispielsweise mehr Müll als eine.

Wenn er also bei solchen Nebenkosten, die nach Anzahl der Bewohner verteilt werden, nicht mehr bezahlen will als nötig, sollte er die Sache richtigstellen.

Das reicht aber nach Unterschrift des Mietvertrages bzw. Einzug.

Der Mietvertrag kann angefochten werden da er unter falschen Angaben geschlossen wurde. Ich rate Dir dringend von dem Versuch ab.


Mathilda777 
Beitragsersteller
 14.05.2024, 15:24

Ich werde nicht mit im Mietvertrag stehen.

Vanaheim  14.05.2024, 15:28
@Mathilda777

Du wiederholst Dich.

Lies meine Antwort.

Wenn Ihr den Vermieter arglistig täuscht damit der Vertrag zustande kommt ist völlig egal wer darin steht. Wichtig ist welche Täuschung den Vermieter veranlasst hat den Vertrag auszustellen.

Ein durchschnittlicher Rechtsanwalt erledigt den Rest