Mietwohnung Vermieter ohne Zustimmung in Wohnung?

Hallo, wegen Unwetter hatten mein Cousin einen Wassereinbruch im Herbst letzten Jahres in der Keller Mietwohnung, überall kam Wasser raus Fenster und sogar Abfluss und WC. Hatten damals direkt die Feuerwehr zur Hilfe gerufen. Überall an Wände ist Schimmel. Der Vermieter will jetzt erst in die Wohnung um Begutachtung von Sachverständigen vorzunehmen. Da mein Cousin zur Zeit nicht da ist haben wir Vollmacht. Uns wurde zwar ein Tag (diese Woche Fr.) genannt aber keine feste Uhrzeit, nach einem heftigen Telefonat mit dem Vermieter, der mir dann mitteilte, das der Hausmeister nicht die Tür mit dem vorhandenen Schlüssel öffnen konnte (hat von allen Whg. die Schlüssel, mein Cousin vermutlich das Schloss ausgetauscht) entgegnete ich das er nicht einfach ohne Wissen und Zustimmung in die Wohnung kann. Da meinte er wenn Gefahr in Verzug ist könne er rein und er würde die Tür gewaltsam öffnen und Tür austauschen damit dort die Handwerker etc rein könnten und mein Cousin könne die Kosten dafür tragen. Kann er sich auf "Gefahr in Verzug" berufen? Ich meine der Wassereinbruch war vor Monaten und die FFW war ja da um das Wasser zu entfernen, mittlerweile ist ja nur halt Schimmel und es müsse evtl nur geschaut werden wo undichte Stellen sind und was sanierungstechnisch notwendig ist, aber das berechtigt doch nicht einfach ohne Absprache die Wohnung gewaltsam zu öffnen mit der Begründung Gefahr Verzug? Hatte ihm ja angeboten den Termin am Fr wahrzunehmen um die Tür für den Begutachtungstermin zu öffnen, dafür bräuchte ich jedoch eine feste Uhrzeit und er möge mir doch bitte die Kontaktdaten des Gutachters mitteilen dann könne ich direkt einen Termin vereinbaren. Hatte gesagt ich könne ab ca 15 Uhr an diesem besagten Tag. Und um überhaupt zu wissen was handwerklich vorgenommen werden müsse, müsste ja erstmal der Gutachter schauen, was notwendig ist. Ich hatte ihm gesagt, nach diesem Termin könnte ich die Schlüssel beim Hausmeister da lassen um die Handwerker an den Tagen rein zu lassen. Dann sagte er noch wäre ja noch nicht klar ob der besagte Termin steht evtl auch ein Tag früher oder später. Aldo mehr als anbieten den Termin mit passender Terminabsprache wahrzunehmen (er kann doch nicht einfach ohne Terminabstimnung erzeingen das man ihm die Wohnung zu jeder Zeit zugänglich macht, oder? Habe ja auch noch Beruf und anderes zu tun als jederzeit zu springen.) kann ich ja jetzt auch nicht anbieten. Virallem hat er es nicht mal schriftlich mitgeteilt sondern nur versucht persönlich bzw telefonisch und dann Kerzenlicht per Email. Mein Cousin kann man halt momentan nicht erreichen. Und sonst gibt es keinen der noch aushelfen könnte, nur ich gab den Schlüssel und bin bevollmächtigt. Sorry für den langen Text. Danke für eure Antworten.

Schadensersatz, Wohnung, Mieter, Mietwohnung, Recht, Vermieter, Schaden
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.