Hallo, und zwar habe ich folgende Frage ich wollte meine Wohnung kündigen jedoch brauche ich eine schriftliche Zusage bevor ich die kündige und wollte deshalb fragen, ob das rechtens gilt, wenn man per E-Mail eine Zusage bekommt, nicht das ich dann kündige und die Wohnung im Nachhinein nicht bekomme, weil ich kein Mietvertrag unterschrieben danke im Voraus.