Wann Stomvertrag abschließen?
Hallo,
ich ziehe als Single ab dem 01.12 in einer neuen Wohnung. Die Wohnungsübergabe wird voraussichtlich am 28.11 erfolgen. Da dies meine erste Wohnung sein wird, habe ich ein paar Fragen:
- Sollte ich jetzt einen Vertrag abschließen, oder erst nachdem ich tatsächlich eingezogen habe? (Wenn ich Online abschließen möchte, wird nach der Zählernummer gefragt. Die kenne ich ja noch gar nicht). Wie läuft es in der Regel ab, nach dem Einzug.
- Wer liefert Strom bzw. bezahlt bis ich einen Stromanbieter gefunden habe?
- Die Strompreise sind aktuell sehr hoch und wird wahrscheinlich auch wieder demnächst sinken. (hoffe ich zu mindestens). Wird mein Abschlag angepasst, oder erst nach Ablauf der Vertrag, kann ich in einen günstigen Tarif wechseln?
- Wo habt Ihr ihren Stromanbieter gefunden? Vergleichsportale? Makler?
Früher bei meinem Elternhaus, ist ein Mann jedes zweites Jahr kurz vor dem Ablauf der Stromvertrag vorbeigekommen, altes Stromvertrag gekündigt, und ein neuer Stromtarif für uns angeboten und abgeschlossen. (E-On, Lekker, Lichtblick, etc.) leider wissen wir jetzt nicht mehr wie er heißt, usw. Wie findet man diese Leute bzw. Makler die ein gutes Angebot machen könnte?
2 Antworten
Den Vertrag für Energie kannst du zum Einzug abschließen. Schau dich im Netz um, ob die Grundversorgung günstig ist, oder ob es noch Anbieter mit Preisgarantie und Preisen unter der Grundversorgung gibt.
Du kannst auch wenige Tage rückwirkend anmelden, deshalb ist die Recherche jetzt wichtig.
Wie werden die Heizkosten abgerechnet? Pauschal, oder musst du auch da anmelden?
Da sind Zähler an den Heizkörpern verbaut, die messen den Verbrauch.
Heißt es jetzt Pauschal und wird nach dem Verbrauch abgerechnet, weil es steht nichts mehr über Heizung oder Strom im Vertrag.
Im Vertrag muss mindestens stehen, dass du für die Anmeldung von Strom selbst verantwortlich bist und das Heizkosten über Verbrauch nach Zählerstand Techem verrechnet werden.
Ich frage mich in diesem Zusammenhang, wie der Verbrauch von Warmwasser berechnet wird.
Du kannst anmelden, wenn du schon drin wohnst. Solange du keinen Anbieter gefunden hast, erhältst du den Strom vom Grundversorger im eurer Gegend.
Also im Mietvertrag steht es in der Nebenkostenabrechnung folgende Zeile: Heizung (siehe § 8 Ziff. 2 dieses Vertrages) ------ Nach Verbrauch, Abrechnung TECHEM
Warmwasser (siehe § 9 dieses Vertrages) ------ Nach Verbrauch, Abrechnung TECHEM