Wann Stomvertrag abschließen?

2 Antworten

Den Vertrag für Energie kannst du zum Einzug abschließen. Schau dich im Netz um, ob die Grundversorgung günstig ist, oder ob es noch Anbieter mit Preisgarantie und Preisen unter der Grundversorgung gibt.

Du kannst auch wenige Tage rückwirkend anmelden, deshalb ist die Recherche jetzt wichtig.

Wie werden die Heizkosten abgerechnet? Pauschal, oder musst du auch da anmelden?


aklaodsoerumm4 
Beitragsersteller
 22.11.2022, 23:36

Also im Mietvertrag steht es in der Nebenkostenabrechnung folgende Zeile: Heizung (siehe § 8 Ziff. 2 dieses Vertrages) ------ Nach Verbrauch, Abrechnung TECHEM

Warmwasser (siehe § 9 dieses Vertrages) ------ Nach Verbrauch, Abrechnung TECHEM

aklaodsoerumm4 
Beitragsersteller
 22.11.2022, 23:44
@michi57319

Heißt es jetzt Pauschal und wird nach dem Verbrauch abgerechnet, weil es steht nichts mehr über Heizung oder Strom im Vertrag.

michi57319  23.11.2022, 00:11
@aklaodsoerumm4

Im Vertrag muss mindestens stehen, dass du für die Anmeldung von Strom selbst verantwortlich bist und das Heizkosten über Verbrauch nach Zählerstand Techem verrechnet werden.

Ich frage mich in diesem Zusammenhang, wie der Verbrauch von Warmwasser berechnet wird.

Du kannst anmelden, wenn du schon drin wohnst. Solange du keinen Anbieter gefunden hast, erhältst du den Strom vom Grundversorger im eurer Gegend.