Bitte um schnelle Antwort! Mietrecht: Schlüsselübergabe und noch Restarbeiten?

Anfang Mai haben mein Freund und ich den Mietvertrag zum 01.07. unterzeichnet. Im Anschluss sind wir erneut in das Mietobjekt gefahren. Uns fiel auf, dass noch jegliche Arbeiten wie beispielsweise Steckdosen, Müll aus dem Keller, Verkleidung des Wintergartens und Balkon nicht fertiggestellt waren. Unsere Vermieterin sicherte uns zu, dass bis zur Schlüsselübergabe alle Arbeiten abgeschlossen seien. Wir hielten diesen Montag als Schlüssel-übergabetermin mündlich fest.

Da von unserer Vermieterin bis zur KW 23 nichts gehört hatten, meldeten wir uns bei ihr. Sie war sehr aufgelöst und vertröstete ihr nichtmelden mit privaten Problemen. Im Laufe des Gespräches erzählte Sie uns beiläufig, dass der Wintergarten ein Wasserleck hätte und sie nun mit der Firma die diesen bauten, im Rechtsstreit stehen würden. Aufgrund der Tatsache, dass sie uns nicht einmal bei einem solch großen Problem, über die Lage informierte, schwand unser Vertrauen.

In dem Gespräch versicherte sie uns, dass alles andere soweit in Ordnung sei und alle Restarbeiten zu Ende seien und sie nur die Schlüssel der beschäftigten Firmen benötigte. Sie würde sich bei uns melden wegen einer Uhrzeit für den Montag zur Übergabe. Mein Freund machte ihr deutlich, dass wir für diesen Freitag unseren Umzug geplant hatten und Restarbeiten  wir die Schlüssel bis zum Mittwoch spätestens bräuchten. Sie sicherte uns zu, dass alles nach Plan verlaufen würde und wir nicht immer so negativ denken sollten.

Sie meldete sich erneut nicht zu Terminvergabe. Am Tag der eigentlichen Schlüsselübergabe wich sich jeglichen Anrufen aus. Am Abend des angedechten Schlüsselübergabe Termins erreichte uns dann eine SMS mit der Nachricht:

Schlüsselübergabe Mittwoch um 20 Uhr. Sie bekommen einen Schlüssel, die Restarbeiten werden bis zum 01.07.2019 fertiggestellt.

Jetzt die Frage:

  • Darf Sie uns nur einen Schlüssel geben und dann obwohl wir ab Freitag unsere privaten Sachen im Haus stehen haben, dort noch Handwerker beschäftigen? Vom Keller zum Haus besteht auch ein nicht abschließbarer direjter Zugang.
  • Was machen wir wenn Sie uns heute Abend aufgrund der Tatsache dass wir damit nicht einverstanden sind erst die Schlüssel am 1.07. geben will? Wer übernimmt die Kosten?
  • Wie gehe ich weiterhin mit dem Wintergarten um? Kleine Randnotiz - Sie stehen im Rechtsstreit mit der beauftragten Firma. Ihr eine Frist setzen und dann Miete mindern? Um wie viel Prozent darf ich das?
  • Wenn sie nicht kooperiert dürfen wir den Einzug verweigern?

Ich bin echt ratlos und ziemlich nervös, kann mir jemand helfen?

Haus, Mieter, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, schlüsselübergabe, Wohnungsübergabe
Nachmieter übernimmt Schönheitsreparaturen?

Hallo ihr Lieben,

Ich ziehe um. Habe eine neue Wohnung und auch ein Nachmieter der aktuellen Wohnung steht fest. Dieser beginnt sein Mitteverhältnis am 1.8

Da ich jedoch schon Anfang Juli ausziehe, kann und möchte mein Nachmieter früher einziehen. DAS geht auch seitens des Vermieters - muss jedoch zwischen mir und meinem Nachmietern vereinbart werden.

Das Problem liegt darin, dass mein Nachmieter mir angeboten hat die Schönheitsreparaturen zu übernehmen. Damit wäre ich natürlich einverstanden. Allerdings habe ich seitens des Vermieters einen' blanko' Vordruck über Vereinbarungen bekommen, der folgenden Satz enthält:

"Der Vormieter ist darauf hingewiesen worden, dass er aus seiner Verpflichtung zur Ausführung der Arbeiten nur dann entlassen wird, wenn der Nachmieter sie Arbeiten tatsächlich ausgeführt hat."

Das bedeutet doch, dass ich jetzt mit dem Nachmieter etwas vereinbare. Ggf sogar den Aufwand entschädige..und am Ende doch der Depp bin

Hat da jemand Erfahrung? Einen Tipp? Oder bin ich auf der sichereren Seite, wenn ich es einfach selbst mache und die Zeit nutzen und selbst streiche etc.?

Das ich ggf eh nicht alles durchführen muss - Stichwort neue BGH Urteile - ist mir bewusst.

Ich würde lediglich gern früher die Bude abgeben und mein Nachmieter gern früher einziehen. Die Frage ist nur, wie regelt man das so, dass ich nicht in 2-3 Jahren eine böse Überraschung erlebe?

Recht, Mietrecht, Wohnungsübergabe
Vormieterin verlegt Küche ins Wohnzimmer?

Ich habe mir letzten Freitag eine Wohnung angesehen. Ich kannte bereits eine Nachbarwohnung (die exakt gleich ist), die ich aber nicht bekommen habe. Diese Wohnung wurde mir jetzt reserviert und morgen soll ich die Genossenschaft anrufen. Nun kommt das Problem. Scheinbar hat ein Vormieter irgendwann die Küche ins Wohnzimmer verlegen lassen. Es ist eine kleine 1 1/2 Zimmer Wohnung und eigentlich gehört die Küche in einen kleinen länglichen Raum. Der größte Wohnraum der kleinen Wohnung wird damit fast unbrauchbar gemacht, da man nichts mehr stellen kann. Auf der einen Seite steht die Küche (die man nur etwas mit weniger Schränken reduzieren könnte, auf der einen Seite sind Fenster, auf der anderen zwei Türen (Flur und Dusche) und ansonsten noch eine Wand mit Tür ins Schlafzimmer (in diesem halben Raum befindet sich nebenan eigentlich der längliche Raum für die Küchenzeile) und dann ist vielleicht ein bis zwei Meter Platz frei.

Nun zum eigentlichen Problem:

Ich drückte deutlich meine Missmut gegenüber dieser Konstellation aus und fragte, ob man sie nicht wieder zurück verlegen kann. Daraufhin hat die Vormieterin mich stark verunsichert.

1. Behauptete sie, dass alle Anschlüsse bereits weg sind und zeigte mir dann das längliche Zimmer. Ein Anschluss war noch zu sehen, ansonsten war die Wand glatt. Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Vormieter die nicht einfach nur abgeklemmt und verputzt hat. Er hat doch wohl kaum alle Anschlüsse rausnehmen lassen?

2. Als zweites behauptete sie, dass die Genossenschaft dann wohl die Miete erhöhen würde, weil die Küche und Bad nie im Mietpreis pro Quadratmeter enthalten sind. Sie behauptete, dass das kleine Zimmer und die ursprüngliche Küche nebenan eben genau die 30 Quadratmeter sind, die man bezahlt. Ich habe dann mit Schritten die Zimmer angeschätzt und zusammengezählt und das sind nie in Leben 30qm!

Jetzt weiß ich nicht ganz, was ich tun soll. Die Küche im Wohnzimmer ist wirklich eine Katastrophe und man kann überhaupt nichts stellen. Auch fand ich all ihr Gerede sehr suspekt und es geht irgendwie nicht auf. Zudem die Nachbarswohnung genauso viel gekostet hat und da war alles "normal". Lügt sie mich an? Denn nach einiger Recherche könnte es auch sein, dass sie für eine Rückverlegung verantwortlich ist, da sie es so übernommen hat und es vllt deshalb so verschleiert? Kennt sich jemand vielleicht mit der rechtlichen Grundlage etwas aus und kann mir helfen? Das ist nämlich meine erste Wohnung und die ist wirklich (bis auf diese Sache) sehr toll!

Küche, Umzug, Recht, erste Wohnung, Genossenschaft, Wohnungssuche, Wohnungsübergabe, genossenschaftswohnung
Wohnungsübergabe-Vermieter reagiert nicht auf Terminvorschläge und Fristen?

Hallo,

kurz und knapp

Ich habe unsere Wohnung gekündigt wurde auch bestätigt. Ich machte mit der Vertreterin des Vermieters eine Wohnungsübergabe. Ich weigerte mich aber das Protokoll zu unterschreiben da einige Dinge nicht so sind wie sie da standen. Zur Erklärung auf dem Dachboden ist schon vor unserem Einzug Sperrmüll vom Vor Vormieter gewesen den haben wir geduldet weil die Dame (Vertreterin) beim Besichtigungstermin und Erstellung des Protokolls als wir die Wohnung übernahmen sagte das sie uns einen Container besorgt wo wir den Müll entsorgen können also wären wir noch so nett gewesen die Arbeit zu machen. Der versprochene Container kam nie also verweilt der Müll dort immernoch. Streichen sollte ich auch noch was kein Problem war. Die Zeit verging und die Dame meldete sich nicht mehr auf Terminvorschläge. Ich habe ihr eine Frist gesetzt zur Übersendung des damaligen Protokolls damit ich beweisen konnte das der Müll nur geduldet war nicht übernommen. Die Frist verstrich ohne Antwort ihrerseits was auch halb so wild ist weil ausser mir und meinem Mann auch der Vormieter dabei war dem das gleiche bei seinem EInzug gesagt worden ist und der mir das auch bezeugen würde. Ich werde nun den Schlüssel in ihren Briefkasten werfen mit einem von mir angefertigten Protokoll. Zur Sicherheit das sie mir keine Miete aufbrummen kann und weil sie es so wollte gab ich ihr einen von unseren zwei Schlüsseln bei dem ersten Versuch Wohnungsübergabe. Gibt es etwas was ich noch tun könnte/sollte?

Schlüssel in den Briefkasten mit eigens angefertigten Protokoll? 50%
Weiter Termivorschläge machen? 50%
Recht, Wohnungsübergabe
Vermieter teilt Übergabetermin nicht mit. Was kann ich tun?

Hallo zusammen,

vor kurzem bin ich aus der gemeinsamen Wohnung vom damaligen Lebenspartner ausgezogen. Wir beide sind im Mietvertrag (zu gleichen Rechten, anteilige Kaution etc.) eingetragen. In Kürze soll ein Termin zur Wohnungsübergabe anstehen, da es schon zum 01.12 Nachmieter geben soll, was ich jedoch nicht vom Vermieter, sondern vom ehemaligen Lebenspartner erfahren habe. Eigentlich soll das vertragliche Mietverhältnis zum 31.12 enden.

Problematisch ist, dass ich vom Vermieter nicht über den Tag und die Uhrzeit informiert wurde. Mehrmalige Versuche (per Mail, telefonisch und Handynachricht) den Vermieter zu kontaktieren, um den Übergabetermin zu erfahren, sind gescheitert, da dieser mich ignoriert. Da mein ehemaliger Partner ein sehr gutes Verhältnis zum Vermieter hat, kennt er den genauen Termin bereits. Ich wiederrum erhalte keine Auskunft.

Schon in der Vergangenheit hat sich der Vermieter gerne um seine Pflichten gedrückt, z.B. gab es mehrere Wochen kein warmes Wasser und keine warme Heizung, nur um hier Beispiele zu nennen.

Ich befürchte, dass in meiner Abwesenheit die Kautionsrückgabe zu meinen Ungunsten geregelt wird (mutmaßliche Beschädigungen oder Instandsetzungsarbeiten auf mich abgewälzt werden) und mir der Vermieter meine anteilige Kaution nicht zurückgeben möchte.

Kann ich dem Vermieter eine Frist setzen bis wann er mir den Termin zur Wohnungsübergabe mitteilen soll?

Wie soll ich mich verhalten? Soll ich schon gleich einen Anwalt nehmen?

Danke für Euren schnellen Rat.

 

 

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Wohnungsübergabe
Wohnungsübergabe Bekannten geschickt Fehler?

Folgender Sachverhalt:

Habe eine Wohnung gekündigt und nun war die Übergabe mit der Hausverwaltung.

Da ich zum besagten Termin keine Zeit hatte, habe ich einen Bekannten geschickt.

Alle Mängel die aufgeführt wurden waren der Hausverwaltung bekannt.

Fehlende Balkontür xD aus der Schiene gerissen und diese Schiene war so alt, dass die nicht mehr gab. (4 Monate ohne Balkontür gelebt ;) ) hinter diesen Mängel hat die Hausverwaltung (bekannt) geschrieben.

Es folgen fehlende Fußleisten im Wohnzimmer und eine wacklige Steckdose. War schon seit dem Einzug so gewesen, aber wurden mit aufgeschrieben.

Deswegen Rollladen im Schlafzimmer defekt. Lassen sich nicht ganz öffnen. Wurde vor über 2 Jahren gemeldet, mehrmals nachgehakt, aber bis auf dem Hausmeister kam nie jemand dafür raus. Nur dieser Mängel wurde auch aufgeschrieben, aber bei allen wurde kein (bekannt) wie bei der Tür hinter gesetzt.

Da jemand für mich eingesprungen ist bei der Übergabe und diese Person nachgefragt hatte hieß es, dass man sich darüber keine Sorgen machen muss.  Hat dann unterschrieben und Joah.

Bisher hab ich nur das Übergabeprotokoll als Mail erhalten, aber nun habe ich die Befürchtung, dass sie mir die Fußleisten, Rollladen etc. erhängen möchten, weil dort kein (bekannt) hinter steht?

Da es meine erste Übergabe war bin ich leider mit der Materie nicht wirklich vertraut, aber welchen Sinn hat es sonst bei einer defekten Balkontür (bekannt) in Klammern zu setzen und bei den anderen Mängel nicht? 🤔

Vielleicht hat ja jemand ein Rat oder mehr Ahnung vom ganzen. Ich wäre dankbar.

Wohnung, Miete, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Wohnungsübergabe
Wohnungsübergabe: Gilt Weißbruch im Laminat als Schaden?

Sachverhalt ist folgender: Nachdem wir das Mietverhältnis unserer Wohnung gekündigt haben kam der Vermieter diese Woche zur Vorbesichtigung vorbei und behauptete dass das Laminat an einigen Stellen großflächig zerkratzt sei und er dies als Schaden bewertet, den wir beseitigen müssten.

Tatsächlich sieht man an einigen Stellen "Kratzer" bzw. Abriebspuren, allerdings nur bei bestimmtem Lichteinfall und nur wenn man es aus einem bestimmten Blickwinkel heraus betrachtet. Ich habe nun im Internet recherchiert und gehe davon aus, dass es sich um sogenannten Weißbruch handelt, also sensorisch nicht feststellbare, kratzerartige Abriebspuren. Fährt man mit dem Finger über diese Kratzer kann man keine Einkerbung o.ä. erfühlen. Anscheinend kommt das gerade bei dunklem Laminat ( was bei uns der Fall ist) häufig vor.

Ich hätte gerne noch einen Sachverständigen geholt um mit mir zusammen das Laminat anzuschauen, aber innerhalb der vier Tage bis zur Wohnungsübergabe hatte keiner einen Termin frei. Wir wohnen seit zwei Jahren in der Wohnung. Die Wohnung war bei Bezug frisch renoviert und das Laminat frisch verlegt. Bei dem Laminat handelt es sich um logoclick ambienta.

Das erste Foto zeigt den Laminatboden bei besagtem Lichteinfall und Blickwinkel, bei dem man die Kratzspuren deutlich sieht. Das zweite Foto zeigt genau die gleiche Stelle bei gleichem Lichteinfall, allerdings von oben fotografiert. Hier sind die Kratzer plötzlich nicht mehr sichtbar. Ein weiters Problem ist, dass sich das Laminat nicht schlierenfrei reinigen lässt obwohl wir den Originalreiniger von logoclick verwenden.

Ich habe keine Lust wegen dieser Sache vor Gericht zu gehen, möchte aber die Reparatur auch nicht bezahlen, da wir ( Familie mit zwei Kleinkindern) die Wohnung pfleglich behandelt haben und ich nicht der Meinung bin, dass wir den Boden über die Maße beansprucht haben. Unsere Kinder durften beispielsweise nicht mit dem Bobbycar durch die Wohnung fahren und alle Stuhlfüße waren mit Filz abgeklebt.

Kann mir da jemand eine Einschätzung geben?

Vielen Dank!

Bild zum Beitrag
Kratzer, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Laminat, Schäden, Wohnungsübergabe, Mietmängel
Woran erkennt man, dass ein (schüchternes) Mädchen Intresse an einem Jungen hat?

Servus zusammen,

ich habe ein Problem und zwar gibt es bei mir in der Arbeit ein Mädchen, dass mich noch verrückt macht. Ich muss ständig an sie denken und mich fragen wie ich ihr Verhalten deuten soll.

Wenn ich in der Firma unterwegs bin und sie mir über den Weg läuft oder sie mal an meinem Büro vorbei läuft, habe ich häufig das Gefühl, dass sie mich anguckt. Das ein oder andere Mal haben wir uns auch angelächelt, als wir uns zufällig über den Weg gelaufen sind. Weil ich aber auch schüchtern und eher zurückhaltend bin, gucke ich sie meistens nur kurz an und dann schnell wieder weg, es ist wie ein Reflex.

Viele werden jetzt meinen dann quatsch sie doch einfach mal an und frag, ob ihr einen Kaffee zusammen trinken wollt. Das würde ich nicht fertig kriegen dazu bin ich viel zu schüchtern und ich muss dazu sagen, auch viel zu unerfahren ich hatte bis heute noch nicht eine Freundin und habe dementsprechend auch keine Erfahrungen wie man ein Mädchen einlädt. Außerdem soll das möglichst so unverfänglich wie möglich sein, da ich nicht will das die anderen Kollegen über mich oder sie tratschen.

Ich frage mich auch die ganze Zeit, ob ich mir das nicht vielleicht auch einfach nur einbilde, weil es Wunschdenken ist. Vielleicht ist sie einfach nur nett? Woran erkenne ich, ob sie wirklich Interesse an mir hat? Was machen schüchterne Mädchen wenn sie einem Jungen Interesse zeigen wollen?

Und wenn ich dann wirklich mal soweit bin sie nach einem Kaffee oder so zu fragen, wie mache ich das am besten ohne, dass man gleich das Top-Thema im Flurfunk ist? Wäre es eine gute Idee sie auf Facebook anzuschreiben? Wir sind seit kurzem dort befreundet haben jedoch noch kein Wort gewechselt.

Ich hoffe ihr könnt mir da ein paar Tipps geben, ich will es wirklich nicht vermasseln oder mich blamieren.

Liebe Grüße!

Liebe, Arbeit, Miete, Freundschaft, Mädchen, Frauen, Beziehung, Mietrecht, Baumhaus, Freundin, Kollegen, Wohnungsübergabe, Gartengrundstück
Kann ich zur Wohnungsübergabe einfach Zeugen mitnehmen und ein Übergabeprotokoll verlangen?

Hallo,

mein Mietvertrag endet und mein Vermieter hat sich nun doch kurzfristig dazu entschlossen eine Wohnungsübergabe zu machen. Der erste Versuch, am letzten Freitag, ist gescheitert. Eine Besichtigung sollte da eigentlich auch stattfinden. Leider sind mein Vermieter und Ich im Streit, wenn nicht schon im Kleinkrieg (wegen Mängeln und Mietminderung, Streit mit Mitbewohnern und so). Er hat dann an dem Freitag versucht mich aus der Wohnung zu werfen, weil er mich nicht bei der Besichtigung dabei haben wollte. Ich bin auch eigentlich schon ausgezogen und nur wegen dem Treffen wieder hin, hab aber noch für den ganzen August bezahlt. Das am Freitag endete bzw. begann in Gebrüll seitens des Vermieters, der dann auch recht schnell wieder ging. Besichtigung und Übergabe haben nicht stattgefunden. Meine Mutter war auch dabei. (Das war meine erste Studentenbude und sie hat, als Absicherung für den Vermieter den Mietvertrag mitunterschrieben.) Die konnte sich dann auch nicht zurückhalten und hat ihn ebenfalls in unangemessener Lautstärke darauf aufmerksam gemacht, dass er kein Recht hat mich der Wohnung zu verweisen. Bin ja schließlich noch Mieter.

Jetzt kann sie sich morgen aber nicht schon wieder frei nehmen und ich will da echt nicht alleine hin. Vor allem, da sie eben nicht in der Stadt wohnt und eine lange Anfahrt hat, wenn dann doch was schief geht.

Kann ich einfach Zeugen mitnehmen? Muss ich das dem Vermieter vorher mitteilen? Ich hätte zwei Freunde (eine von der Uni, eine ehemalige Mitbewohnerin), die mitkommen würden.

Ich habe ein Übergabeprotokoll schon vorbereitet. Leider gehe ich davon aus, dass mein Vermieter das nicht unterschreiben wird bzw. da Sachen einträgt, die ich nicht unterschreiben will. Er unterstellt mir zum Beispiel, dass ich Sachen mitgenommen hätte, was einfach nicht stimmt. Was mache ich, wenn er das nicht unterschreibt? Da steht ja auch drin, dass die Schlüssel übergeben wurden. Soll ich die Schlüssel dann erst behalten, wenn er da irgendeinen Mumpitz über "gestohlene Gegenstände" einträgt? Oder soll ich die ihm einfach geben und dann nicht unterschreiben?

Vielen Dank im voraus.

Streit, Wohnungsübergabe, Zeuge
Muß ein Vermieter bei der Wohnungsübergabe noch eine Nachfrist gewähren, auch wenn es eine Vorabnahme gegeben hat?

Hallo, ich habe folgende Frage: Ich habe meine Wohnung gekündigt und bin letzte Woche ausgezogen. Ca 2 Monate vorher gab es eine Vorabnahme durch einen Angestellten des Vermieters. Mir war klar, daß viel renoviert werden müßte. Ich erhielt aber im Anschluß daran einen Brief des Vermieters, in dem viel mehr Schäden behauptet wurden, als vorhanden waren, und Renovierungen vorgeschrieben wurden, die über den Zustand der Wohnung bei Mietbeginn weit hinausgingen. Bei einer Mieterberatung wurde mir gesagt, ich bräuchte dem Brief nicht zu widersprechen, und bräuchte lediglich fachgerecht ganz normal renovieren. Vor der eigentlichen Wohnungsübergabe (am Ende der Kündigungsfrist) war ich nun dummerweise krank + der Handwerker, den ich mit der Renovierung beauftragt hatte, hat Pfusch gemacht. Ich gab die Wohnung daher eine Woche zu spät zurück, und nur halb renoviert (da der Vermieter wegen der Verzögerung bereits mit Schadenersatz gedroht hatte). Ich ging aber davon aus, daß ich noch eine Nachfrist zur restlichen Renovierung erhalten müßte, bevor der Vermieter selbst renoviert und mich zahlen läßt. Bei der Wohnungsübergabe durch einen Handwerker wurde mir ein Übergabeprotokoll verweigert, ebenso jede Auskunft über alles weitere, nur die Rückgabe der Schlüssel wurde mir bestätigt (habe einen Zeugen) Das ist jetzt eine Woche her, seitdem habe ich nichts vom Vermieter gehört, obwohl mir gesagt wurde, er werde sich bei mir melden. Müßte ich noch eine Nachfrist bekommen oder kann er jetzt einfach renovieren + mir die Rechnung schicken? Muß sich der Vermieter deswegen bei mir melden? Ist so eine Wohnungsübergabe ohne Protokoll überhaupt zulässig?

Danke schonmal für Antworten!

Recht, Wohnungsübergabe
Darf der Vermieter nach der offiziellen Wohnungsübergabe nochmal alleine in die Wohnung, um alles zu kontrollieren?

Ich habe eine dringende Frage zum Thema Wohnungsübergabe. I ch habe meine Wohnung zum 30.11.2015 diesen Jahres gekündigt und hatte auch genau an diesem Tag eine Wohnungsübergabe für 13.30Uhr zugesichert bekommen. Soweit so gut. Anstatt des Vermieters (der Hausverwaltung) schickte man eine Angestellte, die aber lediglich mit mir die Zählerstände ablas, die Fenster kontrollierte und den Herd der Single-Einbauküche prüfte. Danach meinte sie, dass ich ihr lediglich einen Bund Schlüssel zurückgeben sollte, da die Vermieterin selber noch einmal alles kontrollieren wolle und mir anschließend die Mängel per Post/Telefon mitteilen würde. Den anderen Schlüssel sollte ich behalten, damit ich gegebenenfalls nochmal in die Wohnung zurückkehren könnte, um mögliche Schäden auszubessern. Da ich in so einer Situaton noch nie war und meine rechtliche Situation nicht kannte, habe ich es erst einmal gemacht. Aber ist es überhaupt rechtlich, dass eine Vermieterin, ohne mein Beisein in die Wohnung geht, um "nochmal alles zu überprüfen"? Sie könnte ja auch selber irgendetwas kaputt machen, um auf meine Kosten etwas neues zu erhalten. Und außerdem habe ich ja auch seit dem Tag offiziell keinen rechtlichen Anspruh mehr auf die Wohnung.

Bisher habe ich weder einen Anruf, noch Post von meinem alten Vermieter erhalten, obwohl die Sache schon über eine Woche her ist. War jemand von euch schon mal in dieser Situation und kann mir weiterhelfen? Wäre sehr dankbar!

Miete, Kaution, Wohnungsübergabe
Mietvertrag vor Einzug kündigen wegen gravierenden Mängeln?

Hallo Community,

meine Partnerin und ich haben vor kurzem einen Mietvertrag abgeschlossen. Die Wohnungsübergabe sollte vergangenes Wochenende stattfinden, obwohl der Mietvertrag erst ab dem 01.02.2016 gilt. Bei der Wohnungsübergabe haben wir jedoch u.a. folgende Mängel festgestellt:Laminat im Gästezimmer völlig zerkratzt(durch einen Bürostuhl), Wände und Decken nicht wie vereinbart geweißt, Sockelleiste in der Küche nur zur Hälfte vorhanden, Fliesenspiegel in der Küche komplett aufgestemmt zur Verlegung von Strom kabeln, lose Steckdosen die aus der Wand gucken, Dachfenster die Risse am Übergang haben, untapeziert und grob zugespachtelte Fensterlaibung, defekter Heizkörper wo Wasser austritt....... In diesem Zustand wollten wir die Wohnung natürlich nicht übernehmen. Der Vermieter hat angekündigt diese Mängel durch die Hausverwaltung, dem Maler und dem Vormieter behebne zu lassen, er selbst möchte aber "kein Geld in diese Wohnung investieren". Er wollte uns am Montag mitteilen, bis wann die Mängel abgestellt sind. Bis heute(Mittwoch) habe ich noch keine Aussage erhalten. Über ehemalige Mieter haben wir jetzt zudem erfahren, dass die jährliche Nachzahlung für die Nebenkosten in der Vergangenheit zwischen 1.000 - 1.500 € betrug. Wir sehen eigentlich jetzt schon das Verhältnis derart gestört, dass wir gerne den Mietvertrag kündigen würden oder als unwirksam betrachten würden. Wie sollen wir weiter vorgehen?

Vorab, vielen Dank für Eure antworten!

#Zusatz: Die Mindestmietdauer ist natürlich auch ein Jahr.... :(

Mietrecht, Mietvertrag, Wohnungsübergabe
Vollmacht zur Wohnungsübergabe?

Hallo zusammen! :)

Das Thema ist nicht neu und ich habe mir bereits andere Beiträge durchgelesen, aber mein Fall unterscheidet sich leicht. Also, zum 31.07.2015 endet das Mietverhältnis für eine von mir gemietete Wohnung (Es war eine 2er WG, die nun mein Mitbewohner zum 01.08. alleine übernimmt). Aufgrund eines Jobwechsels musste ich ausziehen und bin nun auch zeitlich extrem eingeschränkt.

Ich hatte die Maklerin, die im Auftrag des Vermieters der Wohnung agiert, darauf hingewiesen und nun ist es tatsächlich so, dass ich den Übergabetermin in einer Woche definitiv nicht wahrnehmen kann, da ich beruflich unterwegs bin. Ich habe Sie daraufhin darüber informiert und darum gebeten, die Übergabe für mich zu übernehmen (sie würde eine Vollmacht von mir erhalten. Das habe ich vor einigen Jahren bei einer Wohnung ebenfalls mal die Maklerin machen lassen und es lief alles reibungslos.). Daraufhin antwortete Sie mir, dass dies nicht möglich sei und ich zwingend persönlich vor Ort sein muss. Nun stecke ich dahingehend in Schwierigkeiten, dass ich meinem noch frischen Arbeitgeber entweder mitteilen muss, dass ich nicht mit auf Geschäftsreise gehen kann wegen einer Wohnungsübergabe oder ich muss eine andere Lösung finden und da bin ich noch auf der Suche. Könnt Ihr mir weiterhelfen? Gibt es weitere Alternativen zu einer Vollmacht? Die Situation ist nun wirklich brenzlig!

Vielen Dank für Eure Hilfe!!! :)

Wohnung, Miete, wohnen, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Wohnungsübergabe, Vollmacht
Kaution teilweise einbehalten trotz einwandfreiem Übergabeprotokoll!?

Hallo Leute (hoffentlich auch der ein oder andere Experte für Mietrecht) Am 28.05.2015 habe ich meine alte Wohnung an meinen Vermieter übergeben. Ich habe ein unterschriebenes Übergabeprotokoll, in dem jeder Raum mit i.O. abgesegnet wurde. Die Übergabe lief auch sonst problemlos. Heute, am 23.06.2015, rief mich die Mutter meines ehemaligen Vermieters an um mich auf nachträglich entdeckte Mängel der Mietsache hinzuweisen. Sie haben Hundehaare in der Heizkörpern, sprich unter den Gittern gefunden. Laut der Dame wurde zunächst ein Gutachter zu Rate gezogen. Für die angeblich aufwändige Reinigung (Zitat: "Geschrubbt wie verrückt") und den zusätzlichen Kauf eines Dampfreinigers (den man meines Erachtens für solche Arbeiten nicht benötigt) möchten sie nun 180€ der Mietkaution einbehalten. Als ich mir das Protokoll noch ein mal ansah, bemerkte ich, dass der Vermieter ein (ich nehme an, wesentliches) Kreuz nicht gesetzt hat. Die Passage lautet: " [ ] Der Mietbereich befindet sich, wie bei der gemeinsamen Besichtigung festgestellt, in einem ordnungsgemäßen Zustand. Es konnten keine Mängel festgestellt werden." Dass dieser abschließende Satz nicht angekreuzt ist, widerspricht ja völlig der vorher vermerkten "i.O.".

Ehrlich... Ich sehe nicht ein, einen Teil meiner Kaution herzugeben. Einen Monat lang habe ich auf eine Meldung gewartet und dann sowas. Wie soll ich mich eurer Meinung nach verhalten!?

Mietrecht, Kaution, Übergabeprotokoll, Wohnungsübergabe
Hafte ich für nachträglich genannte Mängel trotz Übergabeprotokoll?

Hallo Leute,

ich habe ein wenig Ärger mit meinem Ex-Vermieter, der mir nachträglich eine Menge Mängel reinwürgen will. Ich versuche mich kurz und übersichtlich zu halten:

  • Bei Einzug vor ca 4 Jahren gab es kein Übergabeprotokoll, Wohnung ist Altbau, war im unrenovierten Zustand mit kleineren Sachen und der Vermieter meinte er mache das ganz unkompliziert und wenn wir die Wohnung wieder unrenoviert übergeben, wäre das schon ok.

  • Übergabe war am 30.4. mit einer Vertreterin vom Vermieter. Es wurden keine Mängel festgestellt und das ganze in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Ich bin am nächsten morgen ausgezogen und habe die Schlüssel meinem Nachmieter übergeben (war vorher eine WG und eigentlich unkompliziert)

  • Heute rufe ich den Vermieter an, ob alles ok war und er sagt, der Nachmieter übernimmt die Wohnung so nicht. Er nennt plötzlich massive Mängel, die meiner Meinung nach bei der Übergabe hätten auffallen müssen (Sprung im Waschbecken, ganze Küchenzeile hätte sich voll Wasser gesaugt und sowas).

  • Vermieter meint, ich solle mich mit dem Nachmieter nochmal kurzschließen, müsste aber den Bärenanteil übernehmen.

Meiner Ansicht nach sind alle Mängel normale Gebrauchsspuren (das mit dem Waschbecken mal außen vor, das war schon immer da und wurde beim Einzug nicht festgehalten). Dass zB die ganze Küche sich mit Wasser vollgesaugt haben soll, sehe ich so nicht und wenn, liegt es vielleicht da dran, dass die Dichtungen zur Wand undicht waren oder dergleichen.

Wie viel ist in meinem Fall das Übergabeprotokoll wert und wie wirkt sich der Umstand aus, dass wir bei Einzug kein Protokoll hatten? Wird rechtlich eher davon ausgegangen, dass die Wohnung perfekt, oder im guten Zustand, oder in irgendeinem (möglicherweise auch schlechten) Zustand befindet? Also wer trägt da das Risiko? Sollte ich mich rechtlich irgendwie wappnen? Er hat ja noch meine Kaution und damit momentan den längeren Hebel.

Bin wirklich geschockt und würde mich über ein bisschen Hilfe freuen :) Vielen Dank im Voraus!

Mietwohnung, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Wohnungsübergabe
Wohnungsübergabe durch Vertreter? Kann der Vermieter das ablehnen?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Ich bin kürzlich umgezogen, habe selbstverständlich fristgerecht gekündigt und mich auch sonst an alle vorherigen Absprachen mit meinem Vermieter gehalten (also, was bis zum Auszug gemacht werden muss). Nun stand nur noch die Wohnungsübergabe aus, für die ich ihm auch bei der Vorabnahme einen Termin vorgeschlagen hatte. Ca. eine Woche später nannte er uns dann einen anderen Termin - ohne jedoch zu fragen, ob wir an diesem Tag überhaupt Zeit haben. Da wir an diesem Tag leider einen wichtigen Termin wahrnehmen mussten, schlug ich wiederum zwei Alternativtermine vor, die er aber sofort ablehnte. Um zu einer Lösung zu kommen, bat ich ihn schließlich um sein Einverständnis, eine bevollmächtigte Person zu unserer Wohnungsübergabe schicken zu dürfen. Nach anfänglicher Ablehnung stimmte er dem Vorschlag schließlich zu (mündlich). Nun fand die Übergabe gestern statt und er hat die bevollmächtigte Person komplett ignoriert und auch das Übergabeprotokoll nicht unterschrieben (lediglich die Nachmieter, welche auch anwesend waren, haben unterschrieben).

Er verlangt nun einen erneuten Termin mit uns, an dem er das Übergabeprotokoll schließlich - wenn für ihn alles ok ist - unterschreiben wird.

Nun meine Fragen:

  1. Darf er das überhaupt? Bin ich verpflichtet, diesen erneuten Termin wahrzunehmen?
  2. Kennt jemand evtl. den passenden Paragraphen bezgl. einer Wohnungsübergabe durch einen Vertreter? Gern würde ich diesen nochmal zitieren...

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Mietrecht, Wohnungsübergabe
Wohnung nicht wie besprochen bezugsfertig! Hilfe!

Hallo, ich habe eine ganz dringende Frage! Und zwar ist es so das wir am 1.4 umziehen wollten, die vormieter sind am 31.3 raus und sollten die Wohnung mit weißen wänden und sauber übergeben! Am Tag der Übergabe dann der Schock. Sie haben nix gemacht alles ist verdeckt der Herd und Ofen ist so verdreckt das ich nicht weiß wie ich den sauber Kriegen soll! An den wänden ist in Küche und Kinderzimmer quietsch grüne Farbe im Flur orange und im Schlaf und Wohnzimmer rot! Die wände sind überseht mit offenen löchern und die Türzagen sind im schlechten Zustand! Nun hatten wir zum Glück die Möglichkeit bis morgen (Freitag) in unser alten Wohnung zu bleiben aber dann ziehen hier auch die neuen Mieter ein! Wir leben derzeit aus gepackten Kartons und zwischen abgebauten Möbeln! Die neue Vermietung hat ein ich betone EIN Maler in die Wohnung geschickt der heute am Donnerstag alles streichen soll, er sagt nun er wird heute noch nicht fertig weil er alleine ist mit glück Können wir morgen trotzdem schon einziehen auch wenn er noch am streichen ist! Die Vermietung hat uns außerdem ein halben Monat mietfrei angeboten und wir sollen die Reinigungsarbeiten übernehmen! Ich wollte nun fragen was uns zu steht, ist ein halber Monat richtig? Am Dienstag (1.4.) haben wir von einer Firma für den eigentlichen Umzug Parkverbot Schilder aufstellen lassen, die wir nun auch bezahlen müssen. Was ist mit dem Backofen, kann ich auf ein neuen bestehen? Oder muss ich den reinigen. Ich habe ein 1 jährigen Sohn und weiß nicht was ich machen soll wenn wir morgen ohne Dach übern Kopf stehe! Ich bin total am Ende , das stresst mich alles so! Vielleicht kennt sich ja jemand hier aus und kann uns sagen was unsere Rechte sind und was uns wirklich zu steht unser Mietvertrag läuft ja seit dem 1.4. und wir dürfen nur aus Kulanz der neuen Mieterin hier in unser alten Wohnung bis Freitag bleiben! Danke schon mal für eure Antworten!

Wohnung, Mietrecht, Vermieter, Wohnungsübergabe
Uhrzeit der Wohnungsübergabe nach Kündigung

Hallo,

da ich ins Ausland gezogen bin, habe ich meine Wohnung zum 31.3. gekündigt. Am Wochenende werde ich noch mal zurück fahren um meine letzten Sachen zu holen und eben auch die Übergabe mit dem Makler durchzuführen. Prinzipiell alles nicht problematisch, wenn da nicht mein Untermieter wäre, der kurzfristig (habe es erst vergangenen Freitag erfahren) erst am 31.3. um 16 Uhr auszieht. Geplant war schon seit über einem Monat der 29.3. Ich hätte also am Vormittag des 31.3. die Wohnung an den Makler übergeben. Da mein Flug zurück bereits um 13 Uhr geht, musste ich nun also einen Vertreter organisieren. Ich habe den Makler sofort darüber informiert und ihm gesagt, dass die Übergabe erst am 31.3. stattfinden kann. Und ihm auch mitgeteilt, dass ich nicht mehr vor Ort sein werde und somit einen Vertreter finden muss.

Seine Reaktion darauf war, dass die Übergabe dann aber ausschließlich um 15.30 Uhr stattfinden kann. Da alle in Frage kommenden Vertreter berufstätig sind, habe ich ihm mitgeteilt, dass es wohl frühestens um 17 Uhr geht.

Ich habe nun jmd. gefunden, der um 16.15 Uhr vor Ort sein kann. Er verlangt weiterhin 15.30 Uhr oder Dienstag (1.4.) vormittags. Da kann aber meine Vertretung nicht.

Meine Frage nun: Muss nicht der Makler im Stande sein in dem von mir vorgeschlagenen Zeitraum von 16.15 Uhr bis 19 Uhr einen Termin zu finden? Es ist immerhin ja sein Hauptberuf und liegt bei weitem nicht außerhalb üblicher Geschäftszeiten. Was mache ich, wenn er sich der Übergabe am 31.3. verweigert? Kann ich mit Zeugen und Fotos quasi ein eigenes Protokoll anfertigen und die Schlüssel in den Briefkasten beim eigentlichen Vermieter werfen?

Mietrecht, Makler, schlüsselübergabe, Wohnungsübergabe

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