Wir haben das Haus der Eltern Übertragen bekommen, sie haben ein unentgeldliches lebenslanges Wohnrecht. Dabei wurde ein Jahreswert von 5400€ als Miete eingetragen. Das alles wurde gemacht um den Erbteil des Bruders zu senken. (Das ist eine lange Geschichte)

Nun meine Frage: Wenn wir mit den Eltern einen Mietvertrag machen und diese auch tatsächlich an uns zahlen, wie verhält sich das dann mit dem Pflichtteil des Bruders. Sinkt der Pflichtteil dadurch oder bekommen diese sogar mehr, weil wir einnahmen hatten? Wir würden gerne einen Mietvertrag machen, da wir mit der Übertragung auch die Darlehen von 130000 Euro Übernommen haben und diese Abzahlen müssen. Für eine Antwort wäre ich sehr Dankbar.