Ich habe vor einiger Zeit ein Haus geerbt, für das noch für ca. 2 Jahre ein Wohnrecht eingetragen ist. Jetzt ist eine Zuleitung zur Heizung der Küche undicht. Ich habe diesen Teil des Heizkreislaufes stilllegen lassen. Damit ist die relativ kleine Küche jetzt nicht beheizbar. Der Rest der Heizungsanlage funktioniert und die restlichen Räume sind beheizbar. Muss ich die Heizung wieder vollständig reparieren lassen oder reicht es, dass alle anderen Räume beheizbar sind? Eine Reparatur wäre sehr teuer und unglücklicherweise muss die Wohnberechtigte keine Miete zahlen.

Antworten, die mit Verweis auf Paragraphen begründet sind, sind mir am liebsten.