Hallo zusammen,
ich habe gerade etwas in meinem Mietvertrag nachschauen wollen, als ich auf einen Absatz gestoßen bin:
"Die Regelung des $545 BGB, wonach sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fortsetzt, wird ausgeschlossen. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis als nicht verlängert."
Ich habe jedoch einen unbefristeten Vertrag, eine ordentliche Kündigung ist erstmals diesen Monat möglich. Ist das eine Standardklausel?
Muss ich die Wohnung zu einem bestimmten Zeitpunkt verlassen? Dann wäre es doch aber ein befristeter Vertrag. Oder gilt das für mich nicht, da meine Mietzeit ja nicht endet, da unbefristet?
Vielen Dank im Voraus!