Mein Vater hat ein lebenslanges Wohnrecht im Haus seiner bereits verstorbenen Lebenspartnerin. Eigentümer dieses Hauses ist jetzt der im Haus wohnende Sohn der Frau. Da mein Vater mit 85 Jahren den Haushalt alleine nicht mehr bewältigen kann, aber wegen relativer Gesundheit noch keine Pflegestufe hat, überlegen wir jetzt tatsächlich einen Umzug in ein betreutes Wohnen. Die Rente und die Ersparnisse meines Vaters werden dafür allerdings nicht ausreichen. Frage: Was passiert mit dem Wohnrecht? Muss der Hauseigentümer sich an den Kosten für das betreute Wohnen beteiligen? Ist der Hauseigentümer überhaupt zu irgendwelchen Leistungen verpflichtet?