• Person A + Person B wohnen im oberen Stock eines Zweifamillienhauses
  • beiden Personen haben je 50% Anteil am Haus (im Grundbuch eingetragen)
  • Person C (Enkel von A+B) wohnt unentgeltlich im unteren Stock des Hauses
  • beide Wohnungen haben haben separate Eingänge, sowie Bad/WC - alles separiert
  • Garten vor und hinter dem Haus wir von beiden Wohnungen genutzt
  • Person A+B wollen Person C ein Wohnrecht auf 10 Jahre einräumen für den Fall dass Person A und/oder B versterben und das Haus (teilweise) vererbt wird

Wie muss das Wohnrecht schriftlich gereglt werden? Muss Person C im Grundbuch eingetragen werden? Oder ist es besser einen Mietvertrag auf 10 Jahre zu erstellen? Wenn Mietvertrag, kann der mögliche Erbe den MIetvertrag kündigen?

Fragen über Fragen, vielleicht kann hier wer ein bisschen Klarheit schaffen :)

Vielen Dank im Voraus