Jobcenter will Kontoauszüge der letzen 26 Monate für Weiterbewilligungsantrag?

Hallo und zwar habe ich einen weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter eingereicht seid den 08.2021 seitdem möchte das Jobcenter wöchentlich von mir irgendwelche Unterlagen die ich auch bis dato immer eingereicht habe

vor kurzem rief ich beim Jobcenter an und fragte warum sich das ganze solange zieht und warum man nicht alles von Anfang an anfordern kann da ich auf das Geld angewiesen bin da hieß es ich solle einfach arbeiten gehen wenn ich damit ein Problem hätte und der zuständige meinte auch wenn er möchte dann dauert das noch Monate

da war ich erstmal sprachlos und hab wieder die nächsten geforderten Unterlagen zugeschickt teilweise welche die ich dem Jobcenter schonmal zukommen lassen habe

aktuell bin ich verzweifelt das es kein Ende nimmt und sich Schulden anhäufen und ich kein Geld für einen Anwalt habe nun wird von mir gefordert das ich meine Kontoauszüge von den letzen 26 Monaten zusenden soll weil wo ich meinen ersten Antrag eingereicht habe musste ich Kontoauszüge der letzen drei Monate vorlegen und nun meinte der Sachbearbeiter das dort die Miete nicht gezahlt wurde obwohl ich die Miete im Vorrausgezahlt hatte und das auch so mit dem Vermieter vereinbart war und in diesen drei Monaten hatte ich ja auch nichts mit dem Jobcenter zutun

jetzt versteh ich nicht warum man Kontoauszüge von den letzen 26 Monaten verlangt für so einen schwammigen Grund das sind ja auch Kosten die wieder auf mich zukommen und meiner Meinung nach ist das mit viel weniger Aufwand zu klären und ich merke es nimmt kein Ende

deswegen meine Frage muss ich die Kontoauszüge zusenden oder wie kann ich da am besten vorgehen

Mit freundlichen Grüßen

Recht, Hartz IV, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen
Eine Frage an Hundehalter: Weshalb Hundesteuer bezahlen?

Hallo, ich hätte da eine Frage zur Berechtigung von Hundesteuer:

Ich bin seit 41 Jahren Hundehalter und habe für keinen meiner Hunde jemals Hundesteuer bezahlt und habe das auch nicht vor. Anstelle Hundesteuer zu bezahlen kaufe ich lieber Rinder-Suppenknochen für meine Hunde, da ist das Geld besser angelegt.

Außerdem bezahle ich für Hundefutter eh Mehrwertsteuer, genau so wie wenn ich mir eine Fischsemmel kaufe.

Aktuell befinde ich mich in einem Disput mit einer befreundeten Hundehalterin die sich darüber empört.

Drum frage ich:

Weshalb Hundesteuer??? Welchen Vorteil habe ich von Hundesteuer? Gibt es überhaupt einen Vorteil ? Was tut die Stadtverwaltung mit bezahlter Hundesteuer für die Hundebesitzer??? Nämlich gar nichts! Vielmehr fließt das Geld ins Stadtsäckel und wird für andere Dinge ausgegeben.

Ich meine: Hundesteuer kostet jährlich 100.- € (München) und für Kampfhunde 800.- € jährlich. In 41 Jahren hätte ich über 4000.- € Hundesteuer bezahlen müssen für nichts und wieder nichts?

Tabaksteuer und Kfz-Steuer sind ja ok. Tabak ist Luxussteuer und Kfz-Steuer dient zum Ausbau von Straßen. Aber Hundesteuer??? Die Stadtverwaltung entfernt bestimmt keine Hundehaufen, das tun die Hundebesitzer schon selber. Und wenn doch einmal ein Hundehaufen auf der Straße liegt, dann saugt die Kehrmaschine das ebenso ein wie das Laub von Bäumen oder Abfälle wie Eiswaffeln oder Mc Donnalds-Verpackung. Also kein erhöhter Aufwand für die Stadtverwaltung.

Wenn wer meint, Hunde sind Luxustiere und als Luxus zu besteuern frage ich, weshalb dann keine Pferdesteuer erhoben wird? Wenn der Dackel schon Luxus ist, dann ist doch erst Recht ein Pferd Luxus ???

Ist Hundesteuer nicht rein willkürlich erhobene Steuer, gerade so wie wenn eine "Fahrradsteuer" erhoben würde?

Bin gespannt auf Eure Meinungen :-))

Finanzen, Tiere, Steuern, Hund, Geld, Recht, Gesetz, Finanzamt, Hundehaltung, Hundesteuer, Jura, öffentliches Recht, Steuerhinterziehung, steuerpflicht, Wirtschaft und Finanzen
Kann man von einem Hausbesetzer Miete verlangen?

In einer Erbengemeinschaft - bestehend aus 5 Erben - wurden zwei alte Häuser versteigert. Die Häuser sind in einem katastrophalen Zustand. Der Gutachter sagt, man kann diese Häuser nicht mehr vermieten - nur das Grundstück ist etwas wert.

Also Abriss und Neubau!

Einer von den Miterben wohnte sein Leben lang in eines dieser Häuser - ohne dafür Miete oder Mietnebenkosten zu zahlen. Es wurden Unterlagen gefunden, worin die Behörden dem Erblasser untersagt haben, das andere Haus zu vermieten - es bestehe Einsturzgefahr! Das alte Haus wurde daraufhin von den anderen Geschwistern leer geräumt und den alten Mietern wurde gekündigt - das war vor ungefähr 10 Jahren.

Aus irgendeinem Grund warf zu Lebzeiten der Erblasser seinen Sohn aus seiner alten Wohnung. Der Sohn drang daraufhin in das andere alte leer stehende Haus ein und vermietete die Räumlichkeiten illegal - also schwarz. Er gab sich als Eigentümer aus und kassierte die Mieten in bar.

Zwischenzeitlich wurden die beiden Häuser von dem neuen Eigentümer zwangsgeräumt und die anderen Geschwister verklagten den Miterben daraufhin, weil er seinen Anteil an den Nebenkosten nicht bezahlt hatte. Das waren aber lediglich ein paar tausend Euro - ist also kaum der Rede wert.

Aber, jetzt kommt der Hammer, aus irgendeinem Grund verlangten die Geschwister jetzt auch noch anteilig die Mieten - die der Miterbe in diesem Haus kassiert hat? Der Oberhammer war, dass das Landgericht den Streitwert auf sage und schreibe 150.000 Euro erhöht hat - für 1 Jahr Miete? Also, das heißt im Klartext, dass für diese vergammelte Bruchbude eine monatliche Miete von über 12.500 Euro angesetzt wurde? Ich bin aus allen Wolken gefallen, als ich das gehört habe... Selbst im teuren München wäre für einen Neubau solche horrenden Mieten nicht zu erzielen.

Außerdem müsste ich dafür auch noch nachträglich Steuern zahlen. Ich muss dem Verfahren zustimmen - sollten die anderen Geschwister den Prozess gewinnen. Ich würde dann ebenfalls einen Anteil von ca. 30.000 Euro bekommen.

Das hört sich zwar gut an, bin aber im Zweifel, ob das überhaupt rechtens ist. Denn wenn jemand illegal in ein Haus eindringt und irgendwelche illegalen Mietverträge macht, dann ist das höchstens eine Sache für den Staatsanwalt. Man kann doch nicht von jemanden Miete verlangen oder anteilig, wenn dieser Miterbe gar keinen Verwaltungsauftrag von der Erbengemeinschaft erhalten hat? Das ist nämlich zwingend notwendig bei einer Erbengemeinschaft - sonst geht da gar nichts!

Außerdem steht es ja auch im Gutachten, dass das Anwesen nicht mehr vermietet werden darf - es ist ein Abbruchgebäude! Ich beteilige mich doch hier nicht an Schwarzgelder - die sich hier jemand ergaunert hat. Ich habe so das Gefühl, dass der Staat da mit abkassieren will und natürlich auch die Rechtsanwälte.

Wie seht Ihr das? Kann der oder die Eigentümer von einem Hausbesetzer Miete verlangen?

Miete, Recht, Erbrecht, Wirtschaft und Finanzen
Textgebundene Erörterung- Kann mir jemand helfen?

Ich muss das Thema des Kommentars sowie die Meinung, die vertreten wird, herausfinden.Folgender Kommentar/Text:Es ist eine hochinteressante Welt entstanden.Während sich die Menschen relativ langsam entwickeln,ändert sich die Technik um sie herum immer rasanter.Innovationen reihen sich aneinander,und niemand außer der Laborarbeitern von Apple,IBM o. HP weiß,welche Umbrüche als nächstes anstehen.Dazu passen die Worte von Telekom-Chef René Obermann in dieser Woche,wonach die PC-Architektur überholt und die nächste Epoche, die "Post-PC-Ära", im Aufbruch sei. Wer Bedenken anmeldet an dieser These,findet sich unversehens in der Ecke der Technikfeinde wieder.Dabei wird es nun ernst im Internet, und gläserne Anwender sollten in Zeiten,da die Cloud,die Datenwolke,die Grenzen zwischen Online und Offline verwischt, vielmehr ein Umdenken diskutieren.Transparenz durchzieht die Gesellschaften der Industriestaaten nicht erst,seitdem Facebook weltweit fast 1.Milliarde Nutzer zählt.Während ein Unternehmer früher in einer Stadt verbrannte Erde hinterlassen u. an einem anderen Ort wieder durchstarten konnte hat er inzw. ein Problem.Wer es mit einem neuen Partner oder Mitarbeiter zu tun bekommt, sieht zunächst unter Googles bunten Buchstaben nach und durchforscht soziale Netzwerke.Es muss nicht alles stimmen,was da im Internet steht,dennoch verschaffen die Informationen einen validen 1.Eindruck.Wie der Dorfbewohner einst auf seinen Ruf achten musste,um seine sozialen Unterstützer zu behalten,zwingt der virtuelle Marktplatz nun aus ökonomischen Gründen zu ehrlichen Verhaltensweisen.So hat das Netz zu Guttenberg entlarvt,und so lässt sich leicht behaupten,dass die Welt dank des Internets eine bessere ist. Heute, da zwei Milliarden Menschen im Netz einkaufen,ihre Startups übers Internet führen oder einander in sozialen Netzwerken schreiben,übt das Tempo der technischen Innovationen jedoch auch enormen Druck aus.Es ist illusorisch zu denken, dass sich Facebook bald überholt hat. Mehr als 20 Jahre nach Entstehen nimmt das Internet vielmehr an Fahrt auf:Tabletcomputer wie das neue iPad von Apple boomen,fast jeder 3.Deutsche trägt zudem ein multimediafähiges Mobiltel. mit sich herum, um seine Zeit überall nutzen zu können.Höher, schneller, weiter - dabei sein, mitquatschen, ist alles Galt die Familie seit jeher als eine Welt ohne technizistischen Takt u. mit rein emotionalen Banden, haben die Phänomene der Informationstechnik nun auch der klassische Zufluchtsort der Ruhe erreicht. Medienkonsum und Mediennutzen sind hochritualisiert,Trivialitäten sind Themen, Nullsätze sind Nachrichten.Es entsteht Stress, Kommunikationsstress.Wenn darüber hinaus algorithmische Empfehlungssysteme wie Amazon oder Facebook vorschlagen, was wir anschauen oder lesen oder mit wem wir uns anfreunden sollen,kehrt sich die positive Transparenz in ein Risiko um:Alles baut sich auf vergangenem Verhalten auf.Dessen sollte sich jeder Homo Digitalis bewusst sein.

Deutsch, Schule, Kommunikation, Erörterung, Wirtschaft und Finanzen
Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht / Bauherrenhaftpflicht?

Liebe Community,

ich habe eine Frage zum Thema Versicherungen. In meinem Fall zur Haus- & Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Ich habe eine Doppelhaushälfte überlassen bekommen. Das Gebäude und Grundstück ist derzeit leerstehend, da ich es sanieren möchte. Ich möchte einzelne Firmen für die verschiedenen Maßnahmen beauftragen (z.B. Fensterfirma für Fenster, Zimmerei für das Dach, Heizungsbauer für den Austausch der Heizungsanlage, etc.).

Für die Doppelhaushälfte habe ich bereits eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei der HUK-Coburg abgeschlossen. Lt. Versicherungsbedingungen bin ich als privater Bauherr bis zu einer Bausumme von 150.000€ je Bauvorhaben abgesichert.

So und jetzt meine Frage. Was bedeutet "je Bauvorhaben"? Ist ein Bauvorhaben z.B. der Austausch der Fenster und Haustüre oder ist ein Bauvorhaben die gesamten Sanierungsmaßnahmen?

Falls erstes zutrifft würde ich keine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung benötigen, da die einzelnen Gewerke eine Summe von 150.000€ nicht überschreiten.

Falls zweites Zutrifft benötige ich wohl eine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung, da sich die Gesamtsumme der Sanierungsmaßnahmen auf ca. 300.000€ beläuft.

Außerdem habe ich eine weitere Frage zum Abschluss der Bauherrenhaftpflichtversicherung. Im Antrag müssen Angaben zur "Bauplanung / Bauleitung" gemacht werden. Es sollen Angaben gemacht werden, an wen ich die Bauplanung und die Bauleitung vergeben habe. Ich beauftrage ja, wie oben beschrieben, verschiedene Firmen mit einzelnen Gewerken und keine einzelne Firma mit der Umsetzung der Maßnahmen. Soll ich hier alle Firmen aufzählen? Das ist mir nicht ganz klar.

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.

Viele Grüße

Franke

Versicherung, Recht, renovieren, Sanierung, Grundstück, Haftpflichtversicherung, Umbau, HUK-Coburg, Wohngebäude, Wirtschaft und Finanzen
Wie berechnet ihr als Handwerker eure Anfahrtskosten oder -pauschale?

Hallo,

es geht um ein Kleinunternehmer (Einzelunternehmer, keine Mitarbeiter), der im Bereich Gartenarbeiten unterwegs ist.

Gartenpflege, Hecke schneiden, kleine Bäume fällen.

Aufgrund der Einfachheit soll eine Anfahrtskostenpauschale erstellt werden die sich nach verschiedenen KM-Radien in Zonen abstufen soll.

Als interne Berechnungsgrundlage um eine solche zu erstellen, sollen folgende Faktoren berücksichtigt werden.

-Preis pro gefahrenen Kilometer

-Fahrtzeit

Um es ganz sauber zu berechnen, ist mir klar, dass die einzelnen Kostenpostionen des entsprechenden Fahrzeugs auf den Kilometer berechnet werden müssen.

Des weiteren habe ich die Information, dass der Stundenverrechnungssatz für die Anfahrt 10-20% unter dem für die Arbeit liegen sollte.

Meine Fragen dazu:

1.)Wie viel Cent pro gefahrenen Kilometer berechnet ihr dem Kunden ?
Was ist Stand heute Herbst 2021 üblich und auch vom Kunden in der Regel akzeptiert ?

2.) Wie berechnet ihr eure Anfahrtskostenpauschalen ?

3.)Welchen Betrag nehmt ihr als Anfahrtskostenpauschale im Umkreis von 10km, 20 km (einfache Strecke)?

4.)Für die meisten Kundenfahrten wird ein Anhänger benötigt. Packt ihr die KFZ-Kosten des Anhängers in die Position Fahrtkosten oder habt ihr dieses in eurem Stundenverrechnungssatz drin ?

5.) Berechnet ihr nur die einfache Strecke oder berechnet ihr die An- und Abfahrt, wenn nach dem Kunden kein weiterer Kunde angefahren wird und wieder zur Betriebsstätte zurückgekehrt wird ?

Selbständigkeit, Recht, Betriebskosten, Handwerker, Kalkulation, anfahrtskosten, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen

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