Allianz Startpolice und Unfallversicherung als Junglehrerin (Beamtin auf Probe) noch sinnvoll?

Liebe Community,

Ich bin Lehrerin (Beamtin auf Probe) und frage mich schon länger, wie sinnvoll für mich noch die zwei folgenden Versicherungen (a + b) sind. Auch nach langer Recherche und Durchsicht aller Unterlagen finde ich besonders die Allianz Startpolice sehr undurchsichtig und überlege nun, wie es mit dieser Versicherung weitergehen soll.

a) Die Kosten für die Allianz Startpolice (abgeschlossem im Jahr 2005) betragen aktuell ca. 160 Euro vierteljährlich. Dabei setzt sich die Allianz Startpolice (Dynamischer Zuwachs 5 %; Endalter: 63) aus

  • Zukunftsrente Klassik: ca. 120 € (aktuell Garantierente von ca. 110 € oder Garantiekapital 28.890 €). Dabei wird Kapitel mit „durchschnittlich“ 3,4 % (vor Abzug von Kosten) verzinst.
  • Berufsunfähigkeitsrente Plus: ca. 30 € (aktuell Garantierente von ca. 200 € monatlich)
  • Beitragsbefreiung Plus: ca. 10 €

zusammen.

Aus meiner Sicht klingt der Zinssatz an sich erstmal in Ordnung, aber ich bin da skeptisch und könnte mir vorstellen, dass andere Formen der Altersvorsorge sehr vielversprechender wären. Den BU- Anteil empfinde ich im Vergleich als sehr gering und ich frage mich, wie sinnvoll als Beamtin das überhaupt ist (Stichwort: Dienstunfähigkeitsversicherung).

Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich diese (auch in der besonderen Situation als zukünftige Beamtin) Startpolice weiterlaufen, kündigen bzw. – nach einiger Recherche – eventuell auch versuchen sollte, diese mit rechtlicher Unterstützung widerrufen zu lassen. Allerdings möchte ich natürlich durch Kündigung oder ggf. Widerruf aber auch keine (zu großen) Verluste machen.

b) (Private) Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (Allianz, abgeschlossen 2010); Versicherungsbeitrag aktuell ca. 24 € im Monat.

Macht eine Unfallversicherung als Beamtin wegen dadurch bestehender anderer Absicherungen überhaupt noch Sinn? Ich überlege gerade, ob ich diese Unfallversicherung deshalb (und nach meiner Einschätzung aus den Finanztip-Infos zu Unfallversicherungen) kündigen sollte.

Ich wäre sehr dankbar für Einschätzungen und Kommentare, insbesondere zur ersten Versicherung. Bei Bedarf kann ich gerne noch weitere Infos liefern.

Vielen Dank und sonnige Grüße 

Paulina

Recht, Altersvorsorge, Unfallversicherung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Wie berechnet man das?

Hallo. Ich lebe seit 21 Jahren mit meinen Partner zusammen, (er will nicht heiraten, da er geschieden ist, ich hingegen wollte immer heiraten.) Wir haben 2 Kinder 18 u. 20 Jahre. Er besitzt einen geschlossenen Hof u. die angrenzende alte leerstehendene Wohnung seiner Eltern u. Wald u. Wiese. Er hat ein Testament gemacht, dass wenn ihm ev. etwas passieren würde, ich Wohnrecht auf Lebzeit habe. Ich ging in Mutterschaft als ich eine Vollzeitstelle hatte, u. War 5 Jahre zu Hause bei den Kindern mit 30 % Gehalt. Danach habe ich noch 20 Monate Wartestand genommen wo mir nur die Stelle erhalten blieb, ich aber weder Rentenversichert oder Gehalt bekam, da keine Teilzeitstelle frei war. (ich arbeite im öffentlichen Dienst, u. hatte niemand für die Kinder.)

Daher hat er mir 350 Euro Haushaltgeld überwiesen. Vorher haben wir alle Spesen geteilt 1/3 ich 2/3 er. Ausser Haus_u. Stadel-Traktorversicherung. 2010 bin ich zur Arbeit zurückgekehrt u. da ich mit 1000 Euro Gehalt weniger verdiente als er, er 1800 u. wir nicht verheirater sind, habe ich um das Famiiengeld angesucht u. 250 Euro bekommen, deutlich mehr als er, er bekam 70 Euro. Daher wollte er dass wir alle Spesen jetzt zu 50 % teilen, ausser Haus-stadel-Traktorersicherung, da habe ich nie mitbezahlt, da alles ihm allein gehört. Jetzt da unsere Kinder volljährig sind beomme ich nur noch 1060 Euro - 50%Teizeit, er 1819 Euro Rente. Da ich Zwänge habe, würde ich es wahrscheinlich nicht schaffen mehr zu arbeiten. 1xin der Woche putzt uns seine Schwägerin die Wohnung da ich es alleine nicht schaffen würde, sie hat auch unsere Kinder beaufsichtigt als ich gearbeitet habe u. bis auf die letzten 2 Monate habe ich sie immer allein bezahlt, jetzt machen bezahle ich das halbe u er dashalbe. Bevor ich mit meinem partner zusammgekommen bin habe ich mir etwas erspart, aber seit ich bei ihm bin nichts mehr dazu. Nebenbei erwähnt habe ich menen ganzen Goldschmuck verkauft u. Wegen 15 %I Invalidität 4500 einmalig bezahlt bekommen. Da jetzt unsere Tochter studiert und 390 Euro Miete bezahlt, u. Ich kein Famiiengeld mehr bekomme da beide Kinder 18 sind, bekomme ich 1060 Euro er 1819 Euro Rente. Deswegen habe ich gesagt ich bezahle jetzt nur noch 1/3 u. er 2/3 u. Haushaltsgeld soll weiter überweisen ich muss ja sowieso draufbezahlen, da nicht für Lebensmittel auskomme. Er sagt jetzt ihm werden schon 350 Euro Haushaltgeld abgebucht u. deswegn bleiben ihm noch 1490 Euro u. deswegn will er jetzt die 2/3 genau auf Gehalt von mir u. ihm berechnen. (Auf Strom u. Solches). Aber wie rechnet man das aus, u. findet ihr dass gerecht, bei mir wurde nicht auf Gehalt berechnet als ich die Hälfte bezahlt habe...

Beziehung, Recht, Wirtschaft und Finanzen
Dringend...bin verwirrt.. BAB/Berufsausbildungsbeihilfe und Unterhalt, was wird worauf angerechnet?
  1. Wenn ein Azubi BAB/Berufsausbildungsbeihilfe beantragt, muss er den Unterhalt der Eltern als eigenes Einkommen mit angeben und danach wird dann die Höhe des BAB´s berechnet, ist das richtig?
  2. Wieso will der Vater dann, nachdem das BAB mit Hilfe der Unterhaltshöhe berechnet wurde, nochmals die Unterhaltshöhe seinerseits prüfen lassen, ob er dann nochmal weniger Unterhalt zahlen kann? Es wurde doch das BAB schon entsprechend niedrig errechnet, weil der Azubi Unterhalt bekommt.

Frage: Kann der Vater danach den Unterhalt nochmal abändern und kürzen? Aber dann könnte der Azubi ja wiederum nochmal zum BAB gehen und den neuen (gekürzten) Unterhalt angeben und würde dann ja wiederum mehr BAB bekommen. Dieses Spiel könnte man ja dann beliebig fortführen, bis jeder der beiden Zahler immer weiter die Beträge kürzt?? Das kann ja nicht sein?!

Deshalb meine Frage, ob der Vater nach Berechnung der BAB-Höhe (die ja extra mit Angabe der Unterhaltshöhe entsprechend niedrig berechnet wurde), nochmals den Unterhalt einfach kürzen kann? Vater begründet, dass Azubi ja dann mehr Einkommen durch BAB hat. (Was Azubi ja dann wiederum ebenso bei der BAB wieder angeben könnte..)

Aber welche Zahlung/Leistung wird vorrangig berechnet? Welche wird worauf angerechnet, BAB auf den Unterhalt oder Unterhalt auf das BAB??

Leider konnten weder Jugendamt noch BAB darauf eine Antwort geben.

Nachtrag:

Oh man sorry ich hab einen Fehler gemacht!!

Ich hab Einkommen von 421,- NETTO und davon muss natürlich noch die 100,- Pauschale abgezogen werden !! Hatte ich oben vergessen. Sorry. Sind als 321,- und nicht wie oben 421,- !!

Recht, Unterhalt, Azubi, BAB, Berechnung, Jugendamt, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Gegenseitige Aufrechnung von Unterhaltsvorschuss?

Hallo... ich hätte eine Frage zum Unterhaltsvorschuss... Ausgangslage: Ein Kind lebt bei mir, zwei weitere Kinder im Haushalt der Mutter. Ich war bis vor kurzem wegen Arbeitslosigkeit nicht in der Lage, Unterhalt zu zahlen, meine Exfrau erhält Unterhaltsvorschuss.

Im Zuge der Aufnahme einer neuen Arbeit habe ich meinerseits Unterhaltsvorschuss für meinen bei mir lebenden Sohn beantragt, da die Mutter ihrerseits lediglich 80 Euro Unterhalt zahlt (vorher zeitweilig kein Antrag, da ab 12 Jahre die Zuständigkeit beim Jobcenter lag).

Dieser Antrag wurde allerdings vom Amt abgelehnt, meinem Widerspruch wurde auch nicht abgeholfen... mit der Begründung, dass ich selber keinen Unterhalt zahle und deshalb eine Aufrechnung der Unterhaltsansprüche statthaft sei. Sofern tatsächlich eine Aufrechnung der Ansprüche für jeweils ein Kind möglich ist, würde sich mir das noch irgendwo erschließen, auch wenn ja ggf ganz andere Altersstufen greifen und die Einkommensverhältnisse beider Elternteile ja nicht identisch sind.

Ausserdem war ich immer davon ausgegangen, dass jedes Kind als eigene Rechtspersönlichkeit mit entsprechend individuellem Anspruch betrachtet wird und deshalb eine einfache Aufrechnung nicht möglich ist.

Nun hat mir auf Nachfrage das für meine bei der Exfrau lebenden Kinder zuständige Jugendamt mitgeteilt, dass eine Aufrechnung der Ansprüche NICHT erfolgt, den von mir zu leistenden Unterhalt für die beiden Kinder festgesetzt und mir im übrigen empfohlen, mich noch einmal mit "meinem" Amt auseinanderzusetzen....

Aktuell sieht es jedenfalls so aus, dass ich für die zwei der Exfrau lebenden Kinder Unterhalt zahlen soll, umgekehrt aber keinen (bzw. wenig) Unterhalt in Form von UV erhalte.....

Familie, Recht, Kinder und Erziehung, Unterhaltsvorschuss, Wirtschaft und Finanzen

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