Hallo zusammen,

meine Versicherung hat ein Gutachten an meinem Fahrzeug erstellen lassen, wo der Gesamtschaden bei circa 10.500€ brutto liegt. Der Wiederbeschaffungswert liegt bei über 18.000€, Restwert 14.000€. Jetzt hat die Versicherung einfach nach Totalschaden abgerechnet also, Wiederbeschaffungswert - Restwert - Selbstbeteiligung = 3700€!!

Kann das sein? Laut vielen Anwälten muss komplett ausbezahlt werden, da die Reparaturkosten nicht den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Außerdem hat die Versicherung eine Reparaturfreigabe erteilt.