Garantie Saturn Lenkrad?
Ich habe mir vor einiger Zeit ein Lenkrad von Thrustmaster gekauft und das ist kaputt gegangen (Schaden Force-Feedback Motor). Ich weiß, dass ich darauf 2 Jahre Garantie habe, weil ich Saturn angerufen habe, bevor ich das Lenkrad gekauft habe, aber ich habe nur einen normalen Kassenbon, auf dem das übliche steht, wie "Innerhalb von 14 Tagen umtauschbar, wenn ungeöffnet" und so. Kann ich es trotzdem umtauschen?
5 Antworten
Wenn innerhalb der Garantiezeit ein Defekt auftaucht, der mit Fabrikationsmängeln zu tun hat, kann Nachbesserung und bei Erfolglosigkeit Ersatz gefordert werden.
Das ist kein Umtausch sondern eine Reklamation.
Beim Umtausch wegen Nichtgefallen etc. entscheidet der Händler, ob er Dir diese Kulanz einräumt.
Bei der Reklamation wird ein Mangel angezeigt, welcher Händler oder Hersteller innerhalb der zweijährigen Garantie/Gewährleistung zu beseitigen haben.
Kann der Mangel auch beim dritten Versuch nicht behoben werden, so hat der Kunde das Recht, gegen Rückgabe der Ware den Kaufpreis zurück zu verlangen. Eine Gutschrift in Form von Einkaufsgutschein etc. ist nicht zulässig, da dies den Kunden weiterhin an den Händler bindet.
Man kann natürlich auch das BGB kopieren und Verwirrung stiften. Antworten sollten schon irgendwie verständlich sein, denn nicht jeder hat Jura studiert. ;-)
btw: Es ging um den "Umtausch" einer defekten Ware...
Wenn es innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf kaputt gegangen ist und Du die Gewährleistung des Verkäufers in Anspruch nimmst, dann hast Du auch ein Recht auf Umtausch gemäss:
§ 439 Nacherfüllung
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Nach 6 Monaten müsstest Du beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorgelegen hat um das vorstehende Recht geltend zu machen.
Nimmst Du die Garantie in Anspruch, dann hast Du Anspruch auf die Rechte, die Dir gemäss Garantieerklärung zustehen.
Mach dir keine sorgen. du hast alles was du brauchst. das defekte lenkrad und den kassenbon, wo drauf steht, wann du das gerät erworben hast.
also ab damit nach Saturn und zurückgeben... ich tippe mal drauf, die werden dir n neues geben... wenn die sagen, dass sie das erst einschicken müssen, wirst du damit leben müssen.
lg, Anna
Ja, wenn ein Defekt vorliegt schon. Dann greift die Garantie.
also habe ich auf meinem Lenkrad durch diesen "Normalo-Kassenbon" Garantie?
Denke ja. Eine Garantie von 2 Jahren hat eigentlich jedes Produkt!
Okay, weil bei Saturn kann man ja auch bei den Fachpersonen an den PC's diese großen Zettel holen, wie bei Handy Käufen.
Dachte, ich muss so ein großes DIN A4 Blatt haben.
Dabei handelt es sich oft nicht um einen Beleg ( Kassen-Bon ), sondern um eine ausführliche Rechnung - wird z.B. von Firmeninhabern benötigt für die Steuer! Dein Kassenbon reicht als Beleg, somit kannst du selbstverständlich ausreichend nachweisen, daß du das da gekauft hast ( und wann ). Mit diesem Kassenbeleg (Bon) gehts du da hin und tauschst das Teil um - oder lässt es reparieren.
Er hat 2 Jahre Gewährleistung für alle Mängel, die bei Übergabe vorgelegen haben §434 BGB mit einer Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate §476 BGB.
Eine Garantie §443 BGB ist eine freiwillige Leistung des Garantiegebers.
Da er auch 2 Jahre Garantie hat, kann er auch die Garantie in Anspruch nehmen. Welche Rechte er mit der Garantie geltend machen kann steht in der Garantieerklärung §477 BGB.
>Bei der Reklamation wird ein Mangel angezeigt, welcher Händler oder Hersteller innerhalb der zweijährigen Garantie/Gewährleistung zu beseitigen haben.
Bei der Gewährleistung sind nur Mängel zu beseitigen, die bei Übergabe vorgelegen haben.
§ 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.
Die Rechte aus der Garantie §443 BGB regeln sich nach der Garantieerklärung des Garanten §477 BGB.
Im Falle eines Sachmangels kann der Käufer Nacherfüllung verlangen §437 BGB.
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.