Umzugsverträge fallen nicht unter das Widerrufsrecht. Auch nicht, wenn es ein Fernabsatzgeschäft ist bzw. der Vertrag online abgeschlossen wurde?
Ich möchte meinen Umzugsvertrag widerrufen. Im Internet habe ich gelesen, dass man bei Umzugsverträgen kein Widerrufsrecht hat. Gilt das auch, wenn der Vertrag nur über Telekommunikationmittel abgeschlossen wurde?
umzugsfirma,
Widerrufsrecht,
fernabsatzgesetz