Eine eine Reise über CHECK24 Urlaub Widerrufsrecht bitte dringend um Rat?
Ich habe eine Reise über CHECK24 mit dem Reiseveranstalter LMX gebucht am Anfang gab es Schwierigkeiten, mit der Buchung und es kam zu einer Doppelbuchung. Weil ich davon ausgegangen bin dass die lmx Buchung nicht zustande gekommen ist.
Jetzt wurde die Reise mit lmx bezahlt und bestätigt und die über tropo auch über CHECK24 fordern nun eine Bezahlung der gebuchten Reise ansonsten wird die Reise auf meinen kosten storniert.
Habe ich nicht das zweiwöchige Widerrufsrecht bei Vertragsabschlüssen in Deutschland ich brauche dringend Rat weil ich die Reise für eine Freundin gebucht habe.
Danke
3 Antworten
Nein, hier ist kein Widerruf möglich. Die Regelungen für Fernabsatzverträge schließen nämlich Reiseverkehr explizit aus. Siehe § 312 b III BGB. Ein einseitiger Rücktritt vom Vertrag führt daher zur Zahlpflicht der vertraglich vereinbarten Stornierungskosten. Doppelbuchungen dieser Art sind Risiko des Buchenden. Üblicherweise sollte man die Wiederholung der Buchung nie bei einem anderen Anbieter durchführen, wenn man nicht sicher weiß, ob die erste Buchung angenommen wurde oder nicht. Denn bei einer Doppelbuchung beim gleichen Anbieter kann man in der Regel die überflüssige zweite Buchung kostenlos rückgängig machen lassen - aber eben nicht bei zwei verschiedenen Anbietern.
Es ist ein Missverständnis unterlaufen.
Das habe ich schon verstanden, ändert aber nichts an der Sachlage. Das Buchungsrisiko trägt der Buchende.
Es musste ja check24 auch aufgefallen sein das eine gleiche reservierung mit einem anderen Anbieter abgwickelt wurde.
Nein. Und wieso auch? Es ist ja jederzeit möglich, dass jemand zwei Reisen nacheinander bucht. Niemand vergleicht die Buchungen nach Ziel- und Datumsangaben. Fakt ist, dass du auf Check24 zweimal bei zwei verschiedenen Anbietern (letztlich auch nur Portale) zwei Reisen gebucht hast. Sofern nicht eines der beiden Portale (LMX oder tropo) ausnahmsweise auf Kulanz eine Stornierung kostenfrei durchführt, muss die Reise eben auch bei beiden Anbietern gezahlt werden. Ggfs. lässt sich ja jemand finden, der auch dahin reisen will, dann könnte man nur eine Namensänderung einreichen. Das ist weitaus billiger.
Nein, das 2-wöchige Widerrufsrecht gilt nur für's Online-Einkaufen, aber NICHT für Reise-Buchungen.
Reise-Buchungen sind von der ersten Sekunde an verbindlich und im Fall einer Stornierung sind die Stornogebühren zu zahlen, so wie es im Reisevertrag steht.
"Habe ich nicht das zweiwöchige Widerrufsrecht bei Vertragsabschlüssen "
Nicht bei so etwas, sorry.
Die Person auf die diese Buchung läuft hat das persönlich nicht gebucht. Es ist ein Missverständnis unterlaufen. Es musste ja check24 auch aufgefallen sein das eine gleiche reservierung mit einem anderen Anbieter abgwickelt wurde.
Wir haben das Hotel angerufen es wurde auch nicht Doppelt gebucht.