Ist eine Kooperation zwischen 2 Kleinunternehmern erlaubt?

Hallo liebe Leute,

ich habe eine Frage, da ich im Netz leider nichts gefunden habe, was mir groß weiterhilft.

Ich habe ein Kleingewerbe im Bereich Illustration und Grafikdesign. Hier mache ich natürlich auch Websitendesigns. Wenn es um die technische Umsetzung geht, muss ich immer auf einen Kollegen zurückgreifen, welcher auch ein Kleingewerbe hat. Allerdings im Bereich Entwicklung.

Da unsere Zusammenarbeit richtig gut klappt und wir dem Kunden gerne ein "Rundum-Sorglos-Paket" anbieten wollen, wollten wir uns gerne zusammen "vermarkten", aber das am besten OHNE dass wir jetzt eine neue GbR gründen müssten.

Ist es erlaubt, dass wir zum Beispiel eine Website aufbauen, in der wir unser "Rundum-Sorglos-Paket" anbieten, also quasi für unsere Kooperation werben?

Ich mache mir da Gedanken wegen der Rechnungsstellung. Bis jetzt machen wir es so, dass ich Kunden, die ich geworben habe, eine Komplettrechnung stelle und er mir eine Rechnung stellt für die Entwicklung oder eben umgedreht, bei Kunden die er geworben hat.

Wenn wir nun zusammen auftreten, wäre es dann erlaubt/ sinnvoll uns bei den Rechnungen abzuwechseln? Sonst würde derjenige, der das auf sich nimmt wahrscheinlich relativ schnell seine Umsatzgrenze überschreiten.

Ich hoffe, ihr versteht, was ich von euch will. :D

Liebe Grüße und danke schonmal!

Laura

GbR, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Webdesign, Einzelunternehmen
Informatiker Gehalt

Hallo, da ich in absehbarer Zukunft ein Verhandlungsgespräch bezüglich meines Gehaltes haben werde, hätte ich gerne mal ein paar weitere Einschätzungen. Nicht nur für mich, sondern auch für weitere Suchende interessant �?�

Ausbildung: Informationstechnischer Assistent (Durschnitt 2,1)

Studium: Informatik 6. Semester Bachelor of Science (von 7)

Berufserfahrung: (Alles parallel zum Studium)

2009 – 2010 (1 Jahr auf 400€ Basis im IT-Bereich)

  1. seit 2010 (5 Jahre) in der IT tätig, Bereich: Support, Anwendungsentwicklung, Kundenbetreuung, Außendienst und durchaus auch Gespräche mit Geschäftsführern von betreuenden Kunden, das Ganze wird noch als "Studentische Aushilfskraft" vergütet. (Mache aber alle Tätigkeiten)
  2. seit 2012 (3 Jahren) in Nebentätigkeit selbstständig als Webdesigner für Webseiten und Computerreparaturen inkl. Support.
  3. seit 2014 (8 Monate) Dozent / Lehrer im Bereich allgemeinen Bereich IT

Nebeninfos: Ich könnte natürlich versuchen mich komplett selbstständig zu machen, jedoch bevorzuge ich zurzeit lieber ein weiteres sicheres Standbein, daher bitte nur Gehaltseinschätzungen und keine Alternativen ;)

Nach der Recherche habe ich herausgefunden, dass man als ITA und BerufsEINSTEIGER in etwa mit 1500€ - 2000€ brutto rechnen kann und das ist aus meiner Erfahrung auch erst mal realistisch. Jedoch denke ich, dass 6 Jahre Berufserfahrung bei einer Monatsleistung von ~120 Stunden + Studium(1 Semester vor Bachelor Abschluss) + Selbstständigkeit + Arbeit als Selbstständiger Dozent DEUTLICH besser vergütet werden sollten!

Beruf, Studium, Gehalt, Informatik, Vergütung, Webdesign
Moodboard: Urheberrechte & Nutzerrechte - Was ist erlaubt?

Hallo,

ich hatte vor zwei Tagen bereits eine Frage gestellt bezüglich Quellen für lizenzfreie Bilder: www.gutefrage.net/frage/lizenzfreie-bilder--kostenfrei.

Im Rahmen dessen hatte ich bei iStock sogar via Kontaktformular nachgefragt. Einmal da ich da keine kostenfreien Bilder fand und mich somit informieren wollte, ob mir ein Account helfen könnte. Hier wurde mir erklärt, dass ich die Bilder in den Rahmen von Moodboards für Logos und Websiten nicht benutzen dürfte. Natürlich weiß ich jetzt nicht ob sie "Geschmacksmuster" und "Moodboards" in dieser Hinsicht falsch verstanden haben. Da ich ja nicht vor habe Bilder auszuschneiden und als meine Auszugeben.

Das Ergebnis ist jetzt aber, dass ich nun doch eher unsicher bin, wie es auf der rechtlichen Seite ausschaut.


Ich bin Studentin und die Moodboards werden in Rahmen einer Bachelorarbeit erstellt, für ein Redesign von Logo und Website eines gemeinnützigen Vereins.

Meine eigene Suche brachte mich bisher nur zu der Information, dass es eher eine Grauzone ist. Schließlich habe man direkt keine Nutzerrechte, sollten nicht gerade Lizenzfreie unter Creative Common verteil werden. Da sie aber normal nicht gesehen werden, wird es akzeptiert.

Nun möchte ich aber nicht in die Gefahr geraten, dass ich aufgrund von Plagiaten und dergleichen den Bachelor nicht bestehe bzw. irgendwann in Zukunft dawegen aberkannt bekomme. Zwar wurde von einer Professoren gesagt, es wäre ihr egal und ich könne dafür auch auf anderen Websites gucken und kopieren. Da ist aber noch ein anderer Professor der mich nicht so mag - Webdesign im Allgemeinen für eine Arbeit von 5 Minuten und weniger hält - und mich warnt Plagiate in der Arbeit zu haben bzw. daraufhinweist korrekt zu Zitieren und Quellen anzugeben.

Wie schauen Moodboards also rechtlich gesehen aus?

Bilder die ich brauche kommen aus den Themenbereichen: Studium, Party, Events

Hinsichtlich möglicher Schriften, die auch genutzt würden, gucke ich bereits nach Lizenzfreien die es mir erlauben.

Müsste ich bei einer Vereinswebsite - die Events planen und durchführen - eigentlich darauf achten, dass diese kommerziell genutzt werden. Oder gilt hier der Bereich "privater nicht kommerzieller"?

Welche Lizenzen sollte ich eurer Meinung im Minimum vorhanden sein?

Logo, Urheberrecht, Lizenz, Nutzungsrecht, Webdesign

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