Moin Zusammen,
mein Sohn ist nun 18 Jahre alt und hat nun seinen Abschluss an einer Berufsfachschule gemacht als "Staatlicher geprüfter kaufmännischer Assistent" in Hamburg. Vorher ist er mit 16 Jahren vom Gymnasium abgegangen.
Normalerweise zahlt man Unterhalt, sobald die erste Berufsausbildung abgeschlossen ist. In seinem Falle handelt es sich nicht um eine Berufsausbildung, wobei ich hier nicht sicher bin. Frage mich nun, ob ich dennoch weiterhin unterhaltspflichtig bin?
Er hat ja dieses Berufstitel "Staatlicher geprüfter kaufmännischer Assistent". Dauer waren 2 Jahre in der Schule mit einem geringen praktischen Anteil. Kann man das mit einer gewöhnlichen Berufsausbildung vergleichen?
Will mich auf keinen Fall vor Unterhalt drücken. Dennoch würde ich es gerne wissen, ob ich weiterhin unterhaltspflichtig bin.
Vielen Dank