Kann man den Keller als Wohnraum vermieten?

Hallo alle zusammen,

 was muss man beachten, um Kellerräume als Wohnraum zu vermieten? Folgende Vorgaben habe ich von der Landesbauordnung Niedersachsen gefunden, wobei ich hier davon ausgehe, dass mit Aufenthaltsraum Wohnraum gemeint ist:

„(1) Aufenthaltsräume müssen eine für ihre Benutzung ausreichende Grundfläche und eine lichte Höhe von mindestens 2,40 m über mindestens zwei Dritteln ihrer Grundfläche haben. Bei der Bemessung der Grundfläche nach Satz 1 bleiben Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m außer Betracht.

(2) Für Aufenthaltsräume, die im obersten Geschoss im Dachraum liegen, genügt eine lichte Höhe von 2,20 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche. 2Absatz 1 Satz 2 und § 2 Abs. 7 Satz 4 gelten entsprechend. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Aufenthaltsräume, deren Grundfläche überwiegend unter Dachschrägen liegt.

 (3) Aufenthaltsräume müssen unmittelbar ins Freie führende Fenster von solcher Zahl, Größe und Beschaffenheit haben, dass die Räume das erforderliche Tageslicht erhalten und zweckentsprechend gelüftet werden können (notwendige Fenster).

 (4) Räume in Kellergeschossen sind als Aufenthaltsräume nur zulässig, wenn das Gelände vor den notwendigen Fenstern der Räume in einer für gesunde Wohn- oder Arbeitsverhältnisse ausreichenden Entfernung und Breite nicht mehr als 70 cm über deren Fußboden liegt.

 (5) Aufenthaltsräume, die nicht dem Wohnen dienen, brauchen die Anforderungen der Absätze 3 und 4 nicht zu erfüllen, soweit durch besondere Maßnahmen oder Einrichtungen sichergestellt wird, dass den Anforderungen des § 3 entsprochen wird und die Rettung von Menschen möglich ist.“

 Kann mir bitte jemand Passage 4 erläutern? Ich verstehe das nicht so ganz.

 Reicht die Einhaltung der o.g. Passagen aus, um Kellerräume als Aufenthaltsräume (Wohnräume) zu deklarieren?

 Kurz zu den Kellergegebenheiten:

-        Badezimmer mit sanitären Einrichtungen und Heizung ist im Keller vorhanden.

-        Schlafzimmer mit einem kleinen Fenster und Heizung ist im Keller vorhanden.

-        Im Eingangszimmer befindet sich die (kellereigene) Eingangstür (Glas)-->z.Z. keine Heizung

 Zudem befindet sich der Ölkessel und die Tanks (in einem seperaten Raum) sowie die Stromzähler ebenfalls im Keller.

 Welche Vorgaben muss man noch erfüllen? Ist z.B. eine Küche zwingend erforderlich? Spricht etwas dagegen, dass sich die Stromzähler und der Ölkessel im Keller (und somit im Wohnraum) befinden?

 

Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Miete, Vermietung, Kellerraum
Was tun wenn die Heizung nicht geht und der Vermieter nichts unternimmt?

Hallo Leute. Ich brauche euren Rat. Bin vor einem Jahr mit meinem Kind in dieser Wohnung eingezogen. Habe es später fest gestellt,daß nur die Hälfte Heizung ging. Wir haben keine Heizung in der Küche und im Bad, außerdem sind noch im Dachgeschoß und es war schon damals richtig kalt. Dieses Jahr geht die Heizung gar nicht mehr. Der Vermieter war hier dreimal und hat jedes mal mit dem Wasser und Heizung "gespielt" , es ist ein bisschen lauwarm geworden, er sagte es wird jetzt richtig heiß. halbe Stunde später ist es ganz ausgegangen, und dreimal das gleiche. Bis jetzt war es auch nicht so kalt, ich gehe ganztags arbeiten, mein Kind kommt auch spät von der Schule und bis jetzt war es zu aushalten, aber seit paar Tagen habe ich Urlaub und habe überall Krämpfe bekommen, so eiskalt hier ist.

Außerdem es läuft Wasser vom Dach runter. Wenn es stark regnet, muss ich bei jedem Fenster alte Handtücher und Eimer legen, damit der Boden nicht nass wird. Am Dach gab es riesige Wasserflecken, habe immer alles gleich gezeigt. Er sagt ja, ja, ich werde nächste Woche vorbei kommen und reparieren. Seit einem Jahr hat sich nichts verändert.

Ich habe schon langsam das Gefühl, dass er mich für dumm hält. Weiß gerade nicht genau, was ich machen soll. Ich habe ja Kind und möchte kein Stress mit ihm haben, Übrigens die Mieter unter mir haben auch Kinder und bei denen wird auch nur die Hälfte Heizung warm.

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