Untermieter von Polizei rausschmeissen lassen?

Schön guten Tag,

ich habe eine Wohnung gemietet aber musste aus privaten Gründen dann umziehen. Habe die Wohnung zum 31.01 gekündigt und mir für die Zeit in der ich nicht mehr dort wohne 3 Untermieter für die jeweiligen Zimmer organisiert. Die haben jeweils einen befristeten Untermietvertrag bis zum 31.01 bekommen.

Sie wollten sich selbst beim Eigentümer für einen Mietvertrag für die Zeit nach dem 31.01 bewerben, aber haben nicht alle unterlagen rechtzeitig eingesendet (was sich heute erst rausgestellt hat). Nun soll die Wohnungsabnahme morgen sein (eigentlich war geplant, dass die Untermieter weiter wohnen bleiben können samt Mietvertrag). Nun hat sich gerad rausgestellt dass sie aber keinen Mietvertrag haben und der Eigentümer/Hausverwaltung eine leere Wohnung abnehmen will. Die 3 haben sich aber natürlich auch nicht um eine Ersatzmöglichkeit gekümmert und haben all ihre Möbel drin und werden nicht ausziehen wollen (wohin sollten sie auch gehen?!).

Allerdings bin ich verantwortlich, weil ich ja die Wohnung vom Eigentümer gemietet habe.

Kann ich die Polizei damit "beauftragen" die Untermieter rauszuschmeissen? Spätestens ab dem 01.02. haben sie ja keine Berechtigung mehr dort zu wohnen und besetzen dann ja sozusagen meine Wohnung.

Oder welche Möglichkeiten bleiben da sonst noch offen, hat jemand Erfahrung oder Ahnung damit?

Herzlichen Dank :)

Wohnung, Miete, Polizei, Mieter, Mietrecht, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag, mieten
Fehlende Lampe und andere Mängel in der Wohnung

Hallo. Ich wohne in einer WG, das Zimmer habe ich von meiner Uni gemietet (kein Wohnheim, eine ordentliche Wohnung, die eben als WG an 2 Studenten vermietet wird). Nun hatte ich einen Mitbewohnerwechsel vor einigen Monaten und mein Mitbewohner war etwa einen Monat vor mir eingezogen und hatte sich bereits breit gemacht. als er dann nach ablauf seines vertrags wieder auszog, nahm er einiges mit. darunter auch die Lampe im Badezimmer. Die wurde einfach abmontiert. Ob es seine war oder eigentum der wohnung, weis ich nicht. Ich war zum Zeitpunkt des Auszugs nicht anwesend.

Da mein Bad nun stockdunkel ist, hab ich beim Vermieter (dem Zuständigen an der Uni) gesprochen, ob er (da er auch Hausmeisterdienste übernahm) vorbeikommen und die orginallampe wieder anbringen könnte. Das blieb aus. Ich hakte nach und nun habe ich seit 5 Monaten ein Bad ohne Lampe! Im Winter bedeutet das, dass das Bad nach 17 Uhr mit Taschenlampe oder blind genutzt werden muss. Spiel wurde ebenfalls abmontiert. Dazu kommt noch eine Schimmelbildung in der Küche, die eindeutig nicht ich verschuldet haben kann.

Ich will inzwischen nur, dass das so schnell wie möglich gefixt wird. Kann mir jemand vielleicht helfen, ob es da im Mietrecht vielleicht etwas gibt? Dass ich die Miete teilweise oder komplett zurrückhalten kann, bis das ganze gefixt ist? oder den Vermieter anderweitig unter druck setzen kann? Klar, die Uni verwaltet sehr viele wohnungen und er allein ist für 80 verschiedene zuständig unter anderem, aber das ist doch wirklich langsam eine unverschämtheit.

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Schimmel in der Wohnung - Was tun mit Haustieren (Katzen)?

Hallo zusammen,

altes Thema, für mich aber neu: In unserer Wohnung tritt vermehrt Schimmel an den Wänden auf. Es sind verhältnismäßig helle Flecken, dafür aber großflächig und teilweise auch mit leichtem Schimmelgeruch verbunden. Wir lüften und heizen normal und da so ziemlich jeder andere Mieter hier in dieser Wohnanlage (alle Gebäude gleich) Schimmelprobleme haben vermute ich mal, dass es baulich bedingter Schimmel ist. Wir wohnen seit 5 Jahren hier und mittlerweile hat meine Freundin auch Asthma, wobei allerdings noch nicht geklärt ist, ob ein tatsächlicher Zusammenhang zum Schimmel besteht.

Nun das Problem: Wir haben es der Verwaltung noch nicht gemeldet, weil wir ehrlich gesagt Angst vor denen haben. Die sind richtig sch zu Ihren Mietern und uns graust es vor dem Streit der entsteht. Sicherlich wäre der erste Schritt der Verwaltung eine Reparatur, aber da seh ich ein Problem mit unseren 3 Katzen, davon einer 11 Jahre alt und nicht sonderlich stressresistent. Wie soll das funktionieren mit Arbeitern in der Wohnung, irgendwelchen Schimmelentfernungschemikalien, die in der Luft liegen und den feinen Katzennasen? Wir haben leider nicht die Möglichkeit, die Katzen irgendwo anders unterzubringen und auch so ein Tierhotel funktioniert nicht, weil der alte Kater das nicht packen würde.

Was machen wir in dieser Situation? Wir können es melden und er will reparieren, was für uns wegen den Katzen nicht geht. Gibt es da eine Art Sonderkündigungsrecht wegen Unzumutbarkeit der Reparatur oder irgendwie sowas? Einfach normal zu kündigen und dann zu hoffen in den 3 Monaten eine Wohnung zu finden ist uns auch zu heiß. Wir gucken schon einige Monate und bisher war nichts geeignetes dabei, also haben wir damit natürlich auch Bauchschmerzen.

Falls jemand von euch etwas Hilfreiches weiß, dann würde ich mich über eine Antwort freuen :-)

LG Anja

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WG Waschmaschine, Mitbewohner macht sein eigenes Ding.

Zunächst ein mal ein großes Lob an die Comminity hier, ihr beantwortet und gebt super fleißig Ratschläge, man findet fast immer was gutes :)

So, zum Problemchen. Ich wohne in einer 3er WG. Mit einem Mitbewohner(A.) verstehe ich mich super und wir unternehmen auch viel miteinander. Der dritte Mitbewohner(B.) macht sein eigenes Ding, er hockt halt immer bei geschlossener Tür in seinem Zimmer und außer dem gelegentlichen Gespräch in der Küche ist da nicht viel. Nun haben wir schon länger den Fall, dass wir mit B. Ein paar Probleme hatten, wie die Lautstärke nach 12 uhr abends, wo dann auf einmal um 3 die Musik anging... Er hat sicher auch Probleme mit uns, die spricht er nie an, was schade ist. Das WG Klima ist also nicht das beste. Naja, dann mal kurz zurück: vor 2 Tagen Morgens steh ich total verschlafen auf, zuhause bei meinen Eltern, da ich gerade ein bisschen Urlaub mache und A. Ist bei seinem Eltern, schaue aufs Handy und sehe eine Nachricht aus unserem selten verwendetem gruppenchat für die WG.

B: hey ich habe mal eine Waschmaschine gekauft.

Komisch, denn vor ein paar Monaten wurde einstimmig entschieden, dass keine wama gekauft wird, da es zu teuer ist und es nicht wirklich h gebraucht wird, wir können ja alle nach Hause fahren oder im Waschsalon waschen.

Habe B. Dann angerufen und mal gefragt, wie das denn ist, warum er die gekauft hat, warum er nicht nochmal gefragt hat ob eine WG wama nicht besser war und wie er sich jetzt die Benutzung vorstelle und wohin das ding denn soll, kleine Wohnung ist das Stichwort. Seine antworten waren einfach: ich brauche eine und da ich bezahlt habe, dürft ihr sie nicht benutzen. Mich traf das irgendwie wie ein Schlag und vor Wut habe ich dann einfach aufgelegt...

Meine Frage ist so ein bisschen zum rechtlichen, darf er das einfach, eine wama in Gemeinschaftsräume stellen und sie uns verbieten? Kann ich dann nicht auch einfach sagen, ne die darf hier nicht stehen, die verbraucht gemeinsames Wasser und sehr viel Strom? Außerdem gibt die ja bestimmt eine Lautstärke von sich....

Liebe community, was tun, bitte um eure Hilfe :)

Waschmaschine, Strom, Recht, Vermietung, Streit, WG, mitbewohner
Mietstreit nach angebohrter Wasserleitung

Ich habe letzte Woche beim Einzug in eine neue Wohnung beim Anbringen der Hängeschränke für die Küche eine Wasserleitung angebohrt. Nun handelt es sich bei meiner neuen Wohnung um einen Altbau, das Wasserleitungen dort nicht immer notwendigerweise der Norm entsprechen ist mir bewusst. Allerdings befinden sich bei mir die Leitungen bei einer Deckenhöhe von 2,50m ziemlich genau auf 1,90m quer durch den Raum. Und auch alle Leitungen untereinander, Warmwasser, Kaltwasser und Heizung.

Nun hab ich die Leitung angebohrt und das Wasser begann zu spritzen. Ich lief zum Hauptwasserhahn der Wohnung, um dort mit erschrecken festzustellen, dass dieser nicht funktionstüchtig ist. Also rief ich den Hausverwalter an um zu fragen wo der Zentrale Abstellhahn für das Haus ist. Anstatt auf meine Frage zu antworten wollte dieser allerdings, das ich mich ihm gegenüber am Telefon rechtfertige wie dass alles denn passieren konnte. Und das während ich mit einer Hand telefonierte und mit dem Daumen der anderen Hand das Loch abdichtete. Einer meiner zukünftigen Mitbewohner konnte sich dann zum Glück doch erinnern wo der Haupthahn ist. Die Tür zu diesem befindet sich im Keller und war verschlossen. Ich hatte also keine andere Wahl als mein Telefonat zu unterbrechen und die Tür einzutreten um den Haupthahn für das ganze Haus abzudrehen.

Das Problem hätte innerhalb kürzester Zeit gelöst werden können, aber nun habe ich:

Kaputte Wasserleitung in der Küche (Mittlerweile durch den Notdienst) repariert. Die Mieter unter mir haben einen Wasserschaden in ihrer Küche, da das Wasser durch die Wand geflossen ist und dort das gesamte Laminat aufquoll. Einen defekten Haupthahn in meiner Wohnung, der aber am nächsten Tag durch einen vom Hausverwalter geholten Installateur ausgetauscht wurde. (Dies geschah ohne meine Anwesenheit) Und eine beschädigte Kellertür da ich diese eintreten musste.

Der Vermieter verlangt jetzt natürlich von mir das ich für den gesamten Schaden hafte. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher dass ich dafür nicht vollständig haftbar gemacht werden kann, denn hätte der Haupthahn in meiner Wohnung funktioniert, dann hätten dadurch alle anderen Schäden vermieden werden können. Und ich bin mir auch ziemlich sicher dass der Haupthahn des Hauses nicht hinter verschlossenen Türen sein darf, wenn der Vermieter / Hausverwalter der einzige mit Schlüssel ist. Zum Glück habe ich nachdem das Wasser abgestellt war von allem Fotos gemacht. Im Laufe der Woche habe ich auch noch einen Termin beim Mieterbund um mich dort dementsprechend beraten zu lassen. Aber der Vermieter macht jetzt natürlich Druck das alles schnell, und am besten von mir, bezahlt wird.

Ich möchte nun gerne von euch wissen innerhalb welcher rechtlichen Möglichkeiten ich mich hier argumentativ gegenüber meinem Vermieter / Hausverwalter bewegen kann ?

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Kabel für die Nachbarwohnung durch meine Wohnung?

Hallo liebe Wissende,

ich wohne in einem Mehrparteienhaus zur Miete im 4.OG. In der Wohnung neben mir ist eine neue Nachbarin eingezogen, die in ihrer alten Wohnung Internet von KabelBW hatte und dieses (durch den Zwang von KabelBW) nun in der neuen Wohnung auch nutzen will (/muss).

In der Nachbarwohnung gibt es aktuell (physisch) keinen Kabelanschluss. Der Techniker von KabelBW (bzw. dem Subunternehmen) sagt nun das er um die Wohnung zu versorgen in meiner Wohnung mehrere Löcher bohren und das Kabel mit einem Kabelkanal (auf Putz!) verlegen muss. Das Kabel für meine Wohnung läuft im Treppenhaus auf Putz an der Wand entlang, auf meinen Vorschlag das Kabel für die Nachbarwohnung auch dort zu verlegen erwiderte der Techniker das das aus Brandschutzgründen nicht möglich ist und das Kabel was da jetzt liegt auch so nicht mehr verlegt werden darf. Darum möchte er das Kabel von mir (welches angeblich Bestandschutz genießt) nutzen und bei mir in der Wohnung von der Kabelbuchse einen Abzweig legen, von dort mit einem Kabelkanal an die Decke hoch gehen will, dann durch die Wand nebenan auf meinen Wohnungsflur, dort mit dem Kabelkanal wiederum weiter bis zur Wohnungstür und dort dann durch die Wand in die Nachbarwohnung.

Ich selbst habe, da ich mit den Leistungen von KabelBW nicht zu frieden war, meinen Anschluss dort gekündigt. Daher hatte ich auch vorgeschlagen einfach die Leitung die zu mir läuft zu kappen und eine neue zur Nachbarwohnung zu ziehen.

(Ich hoffe ich habe das jetzt einigermaßen verständlich geschrieben)

Für mich kommen da jetzt ein paar Fragen auf:

  1. Hat das Kabel im Treppenhaus wirklich Bestandsschutz im Bezug auf den Brandschutz?
  2. Würden die Brandschutzbestimmungen aus dem Treppenhaus nicht auch auf das Kabel das in meinem Wohnungsflur verlegt werden soll zutreffen? (Der Techniker meinte das das Treppenhaus ein Fluchtweg ist und dort der Brandschutz das nicht zulässt; mein Wohnungsflur ist aber, meinem Verständnis nach, auch ein Fluchtweg)
  3. Muss ich als Mieter die Verlegung des Kabels durch meine Wohnung akzeptieren? Ich weiß nicht ob mein Vermieter weiß das das Kabel in dieser Form durch die Wohnung gelegt werden soll, da ich von ihm bisher keine Information dazu bekommen habe, demnach weiß ich auch nicht ob mein Vermieter dieser Form der Verlegung überhaupt zustimmt.
  4. Durch das Anbringen der Kabelkanäle auf der Wand innerhalb der Wohnung würde es zum einen optisch eine deutliche Beeinträchtigung geben und zum anderen würde sich der Aufwand beim Streichen/Tapezieren sehr stark erhöhen. Kann ich dies gegenüber meinem Vermieter geltend machen falls er dieser Art der Verlegung zustimmen sollte? (Z.B. im Bezug auf die Kosten die beim Tapezieren anfallen)

Vielen Dank

Gruß

IlDuderino

Wohnung, Miete, Kabel, Recht, Vermietung, Vermieter
Mieter wollte auf einmal Mietminderung und fristlose Kündigung wegen einer Badsanierung. Rechtens?

Hallo, ich bin Vermieter eines Mehrfamilienhauses. Eine Mieterin meldete vor zwei Wochen Brüche an den Fliesenfugen im Badezimmer. Schnell am nächsten Werktag habe ich einen Betrieb für die Fliesenlegung beauftragt und ihn darum gebeten, zu schauen, ob der Untergrund in Ordnung ist, weil die Fliesen erst vor einem Jahr gelegt wurden.

Mit der Mieterin sprach ich auch den Beginn der Arbeiten ab, möglichst wenn sie auf Geschäftsreise ist, sowie die Farbe und Form der Fliesen.

Die Handwerker stellten fest, dass der Untergrund und auch zwei von insgesamt fünf Holz-Balken durch Feuchte beschädigt sind und dass der vorige Betrieb ohne diese Prüfung Fliesen auf Fliesen gelegt hat.

Die Mieterin wurde während ihrer Geschäftsreise am ersten Tag informiert. Die Handwerker meinten aber auch, dass durch neue Balken und Osb-Platten ein neuer stabiler Untergrund geschaffen werden kann. Zum Glück ist das ca 8qm grosse Badezimmer von drei tragfähigen Mauern umgeben, so dass die Arbeit innerhalb von vier Werktagen erledigt werden kann, inklusive der Verlegung neuer Bodenfliesen. Ich gab sofort den Auftrag und liess auch die Badewanne erneuern.

Das Blöde war, dass sie zwei Nächte woanders übernachten musste. Dabei habe ich ihr Übernachtungen und/oder Nutzung der sanitären Einrichtungen in der Wohnung eines Verwandten von mir angeboten. Die Wohnung liegt in der gleichen Etage und ist neu renoviert. Der Verwandte ist derzeit nicht vor Ort, und gab mir vor seiner langen Reise einen Schlüssel und per Telefon auch die Erlaubnis dazu.

Jedenfalls rief mich die Mieterin einen Tag später, wo ich sie über die bevorstehenden Reparaturen informierte an und schlug eine Mietminderung und eine fristlose Kündigung vor. Ich lehnte beides ab und wies sie auch auf das "Geben und Nehmen"-Prinzip hin. Bei Schäden habe ich sie nie warten lassen und habe mich sehr viel um die Erweiterung der häuslichen Ausstattung gekümmert, z.B. Kellersanierung, Türsprechanlage und auch die Gestaltung des Treppenhauses, obwohl mich niemand darum gebeten hatte.

Sie ist wieder zurück in ihrer Wohnung und hat ein nagelneues, fast schon kernsaniertes Badezimmer. Das ganze hat tatsächlich vier Werktage gedauert, und habe jeden Tag Fotos von der Sanierung bekommen. Da wurde wirklich viel gemacht.

Bei aller Korrektheit habe ich doch einiges an "Rachegedanken" wegen der Undankbarkeit. Zu ihrem Einzug bekam sie auch eine Küche und schlug sogar selbst eine erhöhte Miete vor. Die Küche baute ich bis zur Schlüsselübergabe mit allem Schweiß ein und verlangte keine höhere Miete.

Irgendwo will ich jetzt ihre Miete erhöhen. Sie wohnt seit acht Monaten in dieser Wohnung. Kann ich die Miete jetzt erhöhen oder muss ich warten, bis sie 12 Monate gewohnt hat?

Danke

Miete, Mieter, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag
Mahnbescheide/Vollstreckungsbescheide bei nicht gültiger Adresse!

Am 01.02.2014 bin ich mit meinem Verlobten in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Zuvor wohnten wir Beide in einer WG! Die Meldungen bei sämtlichen Gesellschaften und eine Ummeldung bei der Stadt liegen selbstverständlich vor! Die alte Wohnung ist in Besitz einer Wohnungsgesellschaft (Mehrfamilienhaus ca. 14 Parteien). Nach fast einem halben Jahr, ziehen die ehemaligen Mitbewohner meines Verlobten aus und haben ihn gebeten nochmals vorbei zu schauen. Gesagt, Getan! Ein riesen Berg an Post wartete auf uns! Darunter Mahnungen bis hin zu Mahnbescheiden, Vollstreckungsbescheiden, Vorladung zum Gericht etc. Vorort haben wir gesehen, dass das Klingelschild nicht verändert wurde! Dieses kann lediglich durch die Wohnungsgesellschaft verändert werden, da es sich hier um ein Schloss handelt, welches aufgemacht werden muss, dieses sollte bei Auszug vom Hausmeister erledigt werden! Es sind wirklich ganz böse Briefe darunter! Natürlich ist heute der erste Gang zum Anwalt. Allerdings bin ich etwas ungeduldig und wollte vorab mal Fragen, was ihr davon haltet. Können die Verfahren eingestellt werden? Könnte man die Wohnungsgesellschaften und die Mitbewohner auf Schadensersatz verklagen? Immerhin haben die Mitbewohner die Briefe, trotz Vermerk auf dem Umschlag nicht an die Poststelle zurück gegeben oder meinen Verlobten über diese in Kenntniss gesetzt. Hier ensteht nicht nur ein finanzieller Schaden sondern auch ein wirtschaftlicher, da mein Verlobter in der Finanzbranche selbstständig ist.

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Eigenbedarf Garage und Wohnung

Ich besitze eine Wohnung, zu dieser Wohnung gehört eine Garage und ein Garten. Nun. Habe ich mir ein Cabrio zugelegt, welches ständig draußen steht. Dieses Jahr müsste ich daher das Dach erneuern. Nun könnte ich ja meine Garage nutzen, leider ist diese aber vermietet. Die Mieter nutzen die Garage nicht selbst, angebliche Freunde besitzen Schlüssel zu der Garage, und Parken dort Motorräder. Ein Schelm der Böses dabei denkt. Dritte kommen und gehen ohne An-/Abmeldung und holen im Wechsel die Raeder dort raus. Einer Überlassung der Garage an mich stimmten die Mieter nicht zu, natürlich im Kürzung der 30 Euro in der Miete, die der Mieter dafür zahlt, was sicherlich nicht viel ist. In der Gegend Kosten die Garagen 70-90 Euro. Die Mieter habe ich vom Voreigentuemer übernommen :( Am liebsten wäre mir, da es schön öfter mit den Mietern Ärger gab, u.a. weil sie mir teilweise keinen Zutritt zur Wohnhng gewährten, um modernisieren zu können, mit der mündlichen Begründung, ich könne ja dann die Miete erhoehen... Wäre mir, ich würde die Mieter Kündigen und hätte dann meine Garage und könnte die Wohnung wie angedacht modernisieren, denn das wäre fällig und sie soll auch in 2 Jahren verkauft werden. So wie sie jetzt ist, bekäme ich dafür ein"Butterbrot"... Also kann ich die Wohnung mit der Garage kuendigen auf Eigenbedarf, wenn ich nur die Garsge benötige? Es gab immer wieder Diskussionen, ob bzgl. Treppe putzen, andere Mietrr die Sie nicht möchten, nun seit neuestem eine 1 cm kleine Stelle in der Fuge der Dusche im Bad, in der etwas Schimmel zu sehen ist, wobei man sagen muss 1. Lüften die kaum und 2. Stellen die selbst im Winter nach Gebrauch des Bades die Heizung ab. Deuten aber ständig an, ma. Sei ja im Mieterbund. Mit Sicherheit gibt es wegen der Gsrsge einen riesen Ärger, daher möchte ich da auf Sicherheit gehen... Besten Dank fuer die Antworten vorab.

Kündigung, Wohnung, Garten, Vermietung, Eigenbedarf, Garage, Eigentum

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