Hallo Zusammen!
Ich überlege eine Eigentumswohnung zu kaufen.
Bei dieser Wohnung wird innerhalb der nächsten beiden Jahren eine Sonderumlage anfallen, da Kalt/Warmwasser sowie Abfluss- und Heizleitungen erneuert werden müssen.
Diese Sonderumlage entspricht 5% des Kaufpreises der Wohnung.
1) Kann ich diese Sonderumlage als Erhaltungsaufwand sofort als Werbungskosten absetzen?
2) Wenn nein, kann ich diese Sonderumlage als anschaffungsnahe Herstellkosten klassifizieren und somit über 50 Jahre abscheiben?
Besten Dank und Gruß