Steinschlagreparatur beim Leihwagen kostet unglaubliche 500 €?

Also da ich nicht mehr weiter weiss hoffe ich mir kann hier jemand helfen.

Folgende Situation:

  • Leihwagen bei Avis mit 900 € Selbstbeteiligung gemietet
  • Steinschlag auf der Autobahn

Nachdem ich das Auto wieder abgegeben habe und den Steinschlag gemeldet habe meinte der Herr in der Station das sicher noch eine Rechnung kommt. Klar, hab ja Selbstbeteiligung. Da ich aus Erfahrung weiss wie eine sehr bekannte Firma mit Glasschäden umgeht, wusste ich das dieser Steinschlag zu reparieren war, und keine Scheibe ausgewechselt werden muss. Dies kostet einen Grundpreis von 99,90 €.

Nun mein Problem: prompt wurden von der Vermietung 503,-€ für den Schaden von der Kreditkarte abgezogen. Beim Scheibenwechsel kommt der Preis hin, aber nicht bei einer Reparatur! Natürlich bin ich gleich zur Anmietstation gefahren (2 Tage nachdem der Wagen abgegeben wurde) und da stand er auch, und was soll ich sagen, der Steinschlag wurde lediglich repariert! Heute kam die Rechnung von Avis zwecks dem Schaden, mit einem Kostenvoranschlag für einen Scheibenwechsel für 503 €.

Ist es Zulässig das mir die Vermietung eine Summe für einen Scheibenwechsel abzieht, obwohl die Scheibe nur repariert wurde? Die Reparaturfirma hat mir eben nach Rücksprache ausdrücklich gesagt das die Scheibe NUR! repariert wurde und auch nur diese Kosten in Rechnung gestellt wurden an den Vermieter...

Vieleicht habt ihr einen Rat wie ich mich weiter verhalten kann oder ob es überhaupt erlaubt ist was die Firma da abzieht? lg

Auto, Rechnung, Versicherung, Recht, Vermietung, autovermietung, Leihwagen, Selbstbeteiligung, steinschlag
Privatperson Untervermietung Rechnung schreiben

Liebes Forum,

ich bin schier verzweifelt, denn niemand möchte mir meine Frage beantworten. Eine schnelle Hilfe würde ich mir zwar durchaus auch etwas kosten lassen, aber ich rufe bei keiner Hotline für 2 Euro an, wo ich nicht mal weiß, wie lange ich allein in der Warteschleife hänge.

Ich habe schon alles durch. Finanzamt, Mieterschutzbund, Buchhaltung hier, Internet, Bekannte über 3 Ecken aus einem anderen Finanzamt und entweder konnte man mir nicht helfen, oder ich habe immer unterschiedliche Aussagen bekommen.

Folgender Fall: Ich arbeite zur Zeit bei einer Firma in Hamburg. Diese Firma würde mir die Unterkunftskosten für den Januar bezahlen - vorausgesetzt, sie bekommt eine Rechnung vom Vermieter. Der Vermieter ist in diesem Falle eine Dame (selbst Mieterin dieser Wohnung), welche in Absprache mit dem Vermieter, gelegentlich ein Zimmer zur Untermiete anbieten kann.

Nun die Fragen: - Darf eine private Person eine Rechnung schreiben? Wenn ja, auf was ist zu achten? - Braucht man eine Steuernummer oder reicht bei einer Privatperson die Identifikationsnummer? - Die Miete beträgt 450€. Hätte die Dame nach Abgabe ihrer Steuererklärung hier nennenswerte Abzüge, oder gibt es vielleicht so etwas wie einen Freibetrag?

Ihr würdet mir wahnsinnig mit der Beantwortung dieser Fragen helfen, denn die Dame wartet auf meinen Rückruf.

Besten Dank und viele Grüße, L. Lambertin

Steuern, Rechnung, Vermietung, Privat
Mein Mieter zahlt seine letzte Miete nicht. Kann ich ihn anzeigen? Wo u. was bringe ich zur Anzeige?

Also mein Mieter hat mir eine Kündigung geschickt, danach wurden die Zahlungen der Miete unregelmäßig. Nach mündlichen Aufforderungen kam er seinen Zahlungen verspätet nach. Seine Begründung war, dass die Arge den Mietzuschuss zu spät gezahlt hatte. Auch müsse er wegen der Arge die Wohnung kündigen, da diese für ihn alleine zu groß ist. Nun ist er aus der Wohnung ausgezogen ohne dass ich mit ihm eine vereinbarte Wohnungsabnahme machen konnte weil er bei seinem "450.-€-Job" in der Woche über 70 Stunden arbeiten muss!! Ob er sich bei der Stadt abgemeldet hat weis ich nicht, auch seine neue Adresse habe ich nicht. Allerdings schuldet er mir noch die letzte Monatsmiete. Wir hatten Kontakt per Mail, wo ich ihn auch nachdrücklich auf seine Pflichten aufmerksam machte. Jetzt schaltet sich sein Arbeitgeber ein und fordert mich auf seinem Mitarbeiter nicht mehr zu drohen. Außerdem sollte ich die gezahlte Kaution zurückgeben und könnte dann ja das fehlende Geld abziehen. Nun Schriftliche Mahnung und letzte Zahlungsaufforderung habe ich meinem Ex-Mieter per Mail zugeschickt, alle Fristen sind verstrichen und ich will jetzt rechtliche Schritte einleiten. Kann ich ihn Anzeigen? Was kann ich dann zugrunde legen (Betrug, Mietprellung....)? Wo erstatte ich diese Anzeige? Freue mich schon auf eure Antworten und einer umfangreichen Diskussion.

Recht, Vermietung, mietschulden
Sind die Nebenkosten zu hoch für diese 110qm Wohnung?

Hallo,

wir wollen umziehen in eine 110qm Wohnung die im Erdgeschoss liegt und über uns wäre noch eine Dachwohnung frei. Es ist ein Alleinstehendes Haus welches vor ca 5 Jahren renoviert wurde. Es hat überall Fußbodenheizung und Granit Fließen. Einen großen Kachelofen im Wohnzimmer mit dem man neben zu noch Warmwasser für Heizung und Dusche erhitzen kann. Großer Garten mit Terasse ist auch dabei

Die Wohnung kostet 600kalt und der Mietspiegel in dieser Wohnung liegt aber bei 4,5 pro qm.

Dann noch was, wir haben nun erfahren das wenn wir einziehen sollten wir 286 Euro! an Nebenkosten bezahlen sollen inkl. Strom aber OHNE HEIZUNG. Strom wurden 950/Jahr veranschlagt wir sind zwei Erwachsene und ein Baby wobei ich die ganze Woche auf Montage bin.

Die WOhnung war vorher mit der DG Wohnung eine Mieteinheit mit 180qm. Hat sie sich vll deshalb verrechnet?

Jetzt habe ich im Internet nachgeforscht und heraus gefunden das die Nebenkosten OHNE Heizung viel zu hoch sind. Der Preis wäre inkl. Heizung OK aber nicht OHNE. Der Nebenkostenspiegel wäre mit allem drum und drann bei 2,82 pro qm! Wir treffen uns morgen Abend mit der neuen Vermieterin und da muss ich Bescheid sagen ob ich die Wohnung will.

  1. Ist der Kaltpreis gerechtfertigt durch die Extras?
  2. Könnt ihr mir Bitte sagen ob die Nebenkosten zu hoch sind???
  3. Hat die Vermieterin einen Fehler gemacht bei der Berechnung?
  4. Die WOhnung war vorher mit der DG Wohnung eine Mieteinheit mit 180qm. Hat sie sich vll deshalb verrechnet?
  5. WIe mache ich das der Vermieterin klar?

Danke schonmal

Wohnung, Miete, Vermietung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Kann Gerichtsvollzieher Schulden der Tochter bei den Eltern pfänden?

Hallo! Ich habe ein etwas komplziertes Problem, für das ich Rat suche: 1. Unsere Tochter (19) wohnt seit Januar 2013 wieder bei uns im Eigenheim. Sie zog mit 18 auf eigenen Wunsch aus, um "die große freie Welt zu erobern" Soweit so gut. Bis auf die Tatsache, dass sie über jedes Maß lebte und jede Menge Schulden angesammelt hat - gearbeitet hat sie auch nicht..... Dabei ist u.a. eine Forderung der Stadt für Bussgelder in Höhe von fast 1000 EUR. Wie gesagt, seit Januar 2013 wohnt sie wieder bei uns. Wir wollten ihr noch einmal die Möglichkeit geben, sich aufzurappeln... und sie dabei gerne unterstützen - allerdings zu Bedingungen (wie z.B. Arbeit suchen, Bewerbung etc.) Alles soweit gut, sie hat einen Job, der nicht gut aber ausreichend bezahlt wird. Es reicht aber nicht, davon diese Forderungen zu zahlen. 150 € gibt sie für Esssen, wohnen usw ab. Jetzt waren wir mit ihr schon bei der Schuldnerberatung und z.Zt. wird geprüft, ob eine Privatinsolvenz in Betracht kommt.

Nun stand heute plötzlich der gute Mann der Stadtkasse vor unserer Haustür und wollte zu unserer Tochter - die nicht da war. Wir sprachen mit ihm, erklärten vorab schon einmal, dass die Tochter anfängt sich zu berappeln - es aber nicht schaffen wird, die aufgelaufenen Forderungen zu zahlen. Wir sind dazu nicht in der Lage - ich beziehe eine kleine Rente, meine Frau ein kleines Gehalt, unser Sohn geht n. zur Schule und lebt auch noch bei uns. Es reicht, um ordentlich zu leben - aber große Sprünge wie Urlaub pp. sind natürlich nicht drin. Ist schon ok. Wir können unser kl. Reihenhaus halten und das ist gut. Nun sagte uns der GV, da unsere Tochter ein Zimmer bei uns bewohnt, kommt er beim nächsten Mal und wird pfänden? Und zwar auch bei uns, da nicht feststellbar ist, wem hier was gehört! Wir müssten dann beweisen, dass unsere Einrichtung, Geräte usw. auch uns gehören.....ansonsten sind sie weg! Puh, da brach der Schweiß aus. Nun zu meiner Frage: Ist es möglich, einen Mietvertrag mit unserer Tochter abzuschließen, indem festgeschrieben ist, dass sie 1 Zimmer z.B. 1 Etage, rechts, bewohnt - und sie Küchen- Badnutzung inkl. hat.? Somit würde der GV "nur" ihre Räume nach pfändbaren absuchen... und da hat sie wirklich nichts. Ja - und wir wären aus der Nummer raus, da es ja unsere Wohnung/ Haus ist und er nur bei ihr in die Räume darf. Wir wollen damit keinen steuerlichen Nutzen ziehen, niemanden "beschei...." - nur wir können und wollen auch nicht unser wirklich hart erarbeitetes Mobiliar / Geräte usw. für etwas verlieren, wofür wir doch nicht können...oder sehe ich da etwas falsch? Nun frage ich mich, wie kann ich so etwas gestalten? Klar soll die Tochter ihren Kram in Ordnung bringen - dass wolen und unterstützen wir. Aber wir wollen auch, dass es bei ihr bleibt und nicht zu unserem Problem wird. Wie, wenn möglich, kann ich so einen "Mietvertrag" aufsetzen? Aber auch KEINE steuerlichen Nachteile? So, dass aber trotzdem die Trennung ganz klar ist und alles rechtens ist?

Kinder, Steuern, Mietrecht, Vermietung, Unterhalt, Pfändung
Bibeltreue Christen aus seiner Wohnung verjagen, aber wie?

Ich bin Hauptmieter einer 2-Zimmer WG. Ein Christ ( extrem streng gläubig ) hat das freie Zimmer angemietet, aber nun wohnen drei extreme Christen in dem Zimmer. Sie leben wirklich alle zusammen dort. Sie haben sich alle angemeldet und ihre Namen auf dem Briefkasten und auf die Klingel geschrieben. Sie haben den Vermieter nicht Bescheid gesagt, dass Sie zu dritt hier wohnen und leben wollen, mir ebenfalls nicht. Nun sind sie in der Wohnung und es vergehen keine zwei Minuten ohne das Sie über Jesus, Gott und die Bibel sprechen. Sie halten hier des öfteren laute Bibelrunden ab und auch sonst bin ich und alle anderen vom Teufel bzw. Satan besessen. Sie meinen, Sie haben den Auftrag von Gott bekommen hierher zu kommen und mich, meine Freundin, das Haus und die ganze Stadt den Weg ins Licht zu zeigen. Sie wollen uns erlösen und befreien von unserem schlechtem Fleisch und unseren Sünden. Sie beachten nur Gottes Gesetz. Das Deutsche Gesetz, Darwin, sowie Buddha sind alle vom Teufel befallen. Sie werden die Wohnung nicht verlassen, weil sie nur Gottes Gesetz achten. Gespräche, das wir alle nicht zusammen passen bringen im Moment nichts. Der Vermieter weiß über diese Sachlage Bescheid und prüft rechtliche Schritte mit seinem Anwalt. Aber ich habe Befürchtungen, dass ich hier noch komplett durchdrehe. Also welche Möglichkeiten gibt es solche Gestalten aus seiner Wohnung zu bekommen. Wer kennt gute anti-christliche Lieder oder weiß wie man diesen Heuchlern entgegen kommen kann. Es ist echt die Hölle mit denen. Sie lügen, sie sind dreckig und essen mir die Vorräte weg. Das ist gar nicht bibeltreu... Ich bedanke mich für eure Mithilfe. Leuten, denen meine Einstellung nicht passt, brauchen nicht kommentieren was ich schreibe.

MFG holdimoldi

Wohnung, wohnen, Rechtsanwalt, Recht, Vermietung, Vermieter, Rechte
Wir wollen die Wohnung unbedingt!

Hallo Leute,

haben uns am Samstag eine Wohung angeschaut und möchten die jetzt undingt haben!!!

Es passt einfach alles, Miete, nebenkosten, Ort, Lage, Raumaufteilung, haustiere herzlich willkommen, vermieter nett. Kündigungsfrist für Wohnung ein galanter Übergang ohn eDoppelzahlung. Unser Hund blieb derweil im auto, wir zeigtem dem Vermieter auch fotos und er meinte weiße schäferhunde kennt er gut und grinste freundlich. Wohnung liegt direkt am Straßenende und führt in 5-6 metern gleich auf ein feld. garten ist blickdicht und nachbarn haben wir auf der wichtigen seite nicht. ALSO EIN TRAUM!!!

jetzt ist nur folgendes: der vermieter war recht kurz gebunden (,meinte er sei kaputt wegen fahrt vom Bodensee nach hause), meinte zum schluss nur noch "Sie haben die Wohnung ja jetzt gesehen einen schönen tag noch" und blieb mit der Maklerin noch in der Wohnung.

Habe nun heute nochmal im maklerbüro angerufen, es war zwar nicht die maklerin selber dran aber eine kollegin. die meinte er hätte sich schon auf einen Interessenten festgelegt, das würde aber diese woche noch entschieden da noch nicht alle Unterlagen von den interessenten da sind.

ich will die unbedingt haben. Können wir irgendwas machen um uns vozuheben? ich habe jetzt im Anhang der Mail mit den unterlagen noch zwei sympathische bilder von uns zweien und dem hund mitgeschickt.

Kann ich noch was machen? eventuell nochmal mit der betreffenden maklerin reden und sagen das wir die unbedingt haben wollen? oder lieber nichts mehr machen und abwarten?

habe beim Gespräch mit dem vermieter gesagt das wir ausziehen wollen weil wir in unserem garten auf dem Präsentierteller hocken links recht hinten vorne, überall kann man uns auf den Teller gucken. der vermieter meinte dann lustig "und die Sonne kommt dann auch noch gell" +

danke schonmal für die Antwort!!!

:) jessykaschka

Wohnung, Umzug, Mieter, Vermietung, Vermieter, Makler
Kann der Mieter einer Eigentumswohnung Abrechnungsbelege fordern?

Die Situation:

  • Eine WEG-Verwaltung erstellt für den Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung eine Jahresabrechnung (Einzelabrechnung).
  • In der Abrechnung sind umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten separat aufgeführt, um dem Eigentümer die Abrechnung mit seinem Mieter zu erleichtern.
  • Die Abrechnung wird durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft genehmigt und angenommen.
  • Anschließend erstellt der Eigentümer auf Grundlage seiner eigenen Abrechnung eine Betriebskostenabrechnung für seinen Mieter.

FRAGE 1: Kann nun der Mieter bei der WEG-Verwaltung Einsicht in die Rechnungen fordern?

Nach meiner Meinung NEIN, weil der WEG-Verwalter verpflichtet ist, sämtliche Angelegenheiten der WEG gegenüber Nichteigentümern vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch gegenüber dem Mieterbund und gegenüber Rechtsanwälten.

FRAGE 2: Kann der Mieter bei seinem Vermieter Einsicht fordern?

Nach meiner Meinung JA - allerdings beschränkt sich das auf die Einsicht der Jahresabrechnung für den Eigentümer - nicht aber auf die Belege der Verwaltung, die zu dieser Abrechnung geführt haben. Außerdem kann er Einsicht in alle Belege zu den Positionen fordern, die sich nicht aus der Abrechnung des Eigentümers ergeben (also z.B. Grundsteuer oder Kleinreparaturen).

Mein Bauchgefühl sagt dazu folgendes: Die umlagefähigen Kosten werden für den Vermieter durch die Genehmigung und Annahme der Jahresabrechnung festgesetzt. Nur dieser Beschluss bildet die Rechtsgrundlage für eine Zahlungspflicht des Vermieters und damit für die Entstehung der Kosten. Die Grundlagen, auf denen wiederum die Eigentümerabrechnung entstanden ist, sind hierfür nicht von Bedeutung. Selbst wenn die WEG-Abrechnung falsch wäre, aber der Beschluss über die Genehmigung nicht angefochten wurde, würde sich daran nichts ändern.

so, liebe Gemeinde :) Ein BAUCHGEFÜHL ist die eine Sache ... aber wer kennt die Wahrheit?

Mietrecht, Vermietung, Abrechnung, Betriebskosten, Eigentumswohnung, Nebenkosten, Wegerecht

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