Miete war 700,- Euro warm inkl. Nebenkosten und Garage. Es war ein sicherer Mietvertrag der uns 5 Jahre keine Mieterhöhung garantierte und ein Recht auf 3 1/2 Jahre Wohndauer einräumt. Nun ist die Vermieterin gestorben und die Erben verlangen einen neuen Mietvertrag in dem Sie ersten die Miete erhöhen um 60 Euro sowie jedes Jahr im Dezember eine weitere Erhöhung in Höhe von 40,00 Euro je Monat fordern. Die Wohnung ist ca. 120 qm groß und hat viele Dachschrägen. Das Argument der Erben beruht darauf, dass die Wohnung zu groß ist, und Sie mit einer solchen Erhöhung im Recht wären. Angeblicher Quatdratmeterpreis wäre ca. 5,80€ wobei die Dachschrägen nicht abgezogen sind.

Unsere Frage ist dennoch, ob eine solche kravierende Änderung überhaupt rechtsgültig ist, oder ob es hierfür entsprechende Gesetzesgrundlagen gibt. Dürfen all unsere zugesicherten Vorteile des alten Mietvertrages einfach übergangen werden sowie eine derartige unverschähmte Mieterhöhung stattfinden?

Laut unseres alten Mietvertrages wurde keine Kaution gefordert. Nun jedoch, wollen die Erben vermutlich auch diese gerne haben.

Vielen Dank für eure Hilfe!!!