Ist es möglich, den Erstwohnsitz als Ferienwohnung zu vermieten, gibt es da zeitliche Begrenzungen?
In dem Ort (in NRW) gilt kein Gesetz wegen Zweckentfremdung der Wohnung. Daher sollte es ja möglich sein, die Wohnung "unter"zuvermieten. Der Besitzer hat dort den Erstwohnsitz angemeldet und will die Wohnung für längere Zeit an Feriengäste vermieten. Gibt es da zeitliche Begrenzungen, da er ja dort wohnt? Und darf er die komplette Wohnung vermieten oder muss ein Zimmer für ihn als Wohnraum bleiben? Er wäre dann nicht dort, es geht nur um die rechtlichen Sachen, ob das generell möglich wäre bevor er sich an einen Rechtsanwalt wendet.
Vielen Dank.