Darf man das Regen und/oder Wischwasser vom Balkon auf den darunter liegenden Balkon fontäinenweise "runterschubsen"?

Hallo,

Darf man das Regen und/oder Wischwasser vom Balkon auf den darunter liegenden Balkon fontäinenweise "runterschubsen"?

Meine Nachbarin wohnt über mir und hat über sich keinen Balkon (Loggia) mehr. Deswegen läuft bei Ihr der Balkon wohl schnell mit Wasser voll.

Ich habe jetzt schon mehrmals mitbekommen, dass meine Nachbarin das Wasser fontainenweise zu mir nach unten schubst. Es fließt also nicht sondern es kommt eine richtige LAdung auf meinen Balkon mit dreckigem Regenwasser. Einal hat sie Ihren Balkon gewischt mit Seifenwasser und das Wischwasser ebenfalls auf meinen Balkon geschubst. Meine Auflagen wurden schon getroffen und eine Pflanze musste ich jetzt wegwerfen, weil sie das Gewicht der Wasserladung nicht überlebt hat. Sie ist teils zur Seite gebrochen.

Meine Nachbarin ist stets wütend auf mich, weil ich Ihr zu laut huste, weil ich rauche und weil ich angeblich trample (obwohl sie über mir wohnt).

Sie straft mich mit absichtlichem Getrampel und neuerdings mit dem Wassermatschgeschenk.

Darf meine Nachbarin das ? Ist das rechtlich erlaubt sein Wisch oder Regenwasser auf darunter liegende Balkone fließen zu lassen?

Fließßen ist das falsche Wort weil es wie gesagt fontäinenartig runtergestoßen wird.

Auf meine Bitte, dass die Nachbarin das lassen soll rief sie, dass es ihr scheißegal ist. Als ich vorgestern klingelte nachdem sie es wiedermachte hat sie die Tür nicht geöffnet.

Die Verwaltung sendet ihr jetzt einen Brief zu. Die Dame bei der Verwaltung wusste aber selbst nicht ob das erlaubt ist oder ob ich dagegen vorgehen kann.

Keiner in unserem Haus hat diese Nachbarin gerne. Sie hat eigentluch mit jedem Streit in unserem Haus.

Wohnung, Mietrecht, Vermietung, Nachbarn, Nachbarschaft, Rechtslage
Mein Vermieter hält sich nicht an die vertraglich vereinbarte Frist für Sanierungsmaßnahmen (Einbau neuer Fenster) - Was kann ich tun?

Auf der Suche nach einer Wohnung im Oktober 2015 habe ich meine jetzige Wohnung entdeckt. Mir hat sie auf Anhieb gut gefallen, dennoch fiel mir schnell auf, dass die Fenster veraltet waren. Sie waren einfach verglast und aufgrund der Witterung stark beschlagen, sodass es schon auf den Boden tropfte. Zusätzlich entdeckte ich in mehreren Räumen (hauptsächlich jedoch im Schlafzimmer) Schimmelbildung rund um die Fenster. Das war zunächst ein absolutes Ausschlusskriterium für mich. Der Vermieter bot mir aber dann an, mir im Mietvertrag schriftlich zu versichern, bis zum 30.04.2016 neue Fenster eingebaut zu haben. Also ging ich darauf ein und beide Parteien unterschrieben den Mietvertrag (inkl. der versprochenen Klausel) für den Mietbeginn 01.11.2015. Ich muss sagen, der Winter mit den Fenstern war wirklich hart. Die Wohnung war feucht und kalt, sodass ich stark heizen musste, ich musste andauernd unter den Fenstern wischen und der Schimmel war auch nicht mehr zu bremsen. Hinzu kam, dass die Heizung in der Küche garnicht funktionierte, was ich mehrmals telefonisch und auch per Mail dem Vermieter mitteilte. Also habe ich wirklich sehnsüchtig darauf gewartet, dass die Handwerker für neue Fenster und auch für die Heizung kommen. Schon im Dezember wurde dann tatsächlich eine Firma vom Vermieter geschickt, die die Fenster ausgemessen haben. ABER seitdem ist NICHTS passiert. Mehrmals angerufen, immer nur vertröstet worden oder der Vermieter ist garnicht erst dran gegangen. Rückrufe wurden versprochen, Firmen sollten sich bei mir melden, alles nicht passiert. Nun ist die Frage: Was kann ich machen? Die Frist ist längst abgelaufen und so langsam habe ich wirklich keine Lust mehr hinterher zu rennen. Würde mich über guten Rat sehr freuen!

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Welche Geschäftsform um gemeinsam Reithof/Pensionsstall zu kaufen und zu betreiben?

Hallo, ich überlege mit einer Freundin zusammen einen Hof zu kaufen. Plan wäre ein Stallanlage mit mindestens 3 Wohneinheiten sowie Boxen und Weideland zu kaufen. Wir möchten dann im kleinen Stil sowohl Pensionsboxen als auch geführte Ausritte und Anfängerreitunterricht bieten. Unsere eigenen Tiere sollen natürlich auch untergestellt werden. Um das Ganze sinnvoll anzugehen frage ich mich: wie kauft und betreibt man so etwas (also im Betriebswirtschaftlichen Sinne)? Soll man da eine AG oder Verein oder ähnliches gründen und das dann quasi als AG/Verein kaufen und betreiben? Oder gibt es da Mischformen? Oder kaufen beide Parteien eine Hälfte? Wir möchten das natürlich einerseits gerecht haben; andererseits möchten wir nicht gegenseitig haften, wenn der andere Part (aus welchem Grund auch immer) Pleite geht oder sich anderswie verändern will/wegziehen will etc. Wir möchten uns natürlich auch gerne noch mit einem entsprechenden Experten zusammen setzen. Aber ich finde es immer sinnvoll, wenn man vorab schon einige Informationen einholt. Ich bin leider bisher im Netz nicht so richtig fündig geworden, was das "ich-informiere-mich-selbst" angeht. Daher wäre ich froh einerseits eure Meinung und Erfahrung zu lesen und andererseits falls ihr wisst, welche Internetseiten ich mal lesen sollte, wäre ich da für einen Tip auch dankbar.

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Wie überzeuge ich den Vermieter im persönlichen Gespräch?

Hallo liebe Leute!

Ich sitze gerade wie auf heißen Kohlen.

Folgendes: Ich bin gerade auf Wohnungssuche und habe die für mich perfekte Wohnung gefunden.

Natürlich habe ich mich auch noch um andere gekümmert, aber an dieser hab ich mich einfach festgebissen und deshalb auch die anderen Wohnungen etwas nachlässig behandelt. Die Vermieterin muss schon lachen wenn ich mich melde, weil ich allein in der letzten Woche schon dreimal durchgerufen hat. Keine Ahnung ob das ein gutes oder schlechtes Zeichen ist...

Jetzt möchte sie, dass ich mal vorbei komme.Wie überzeuge ich sie denn un von mir? Ich finde die Wohnung einfach klasse, glaube allerdings dass ich kein besonders guter Kandidat bin. Ich beende zwar gerade meine Ausbildung und verdiene auch sehr gut, heißt ich kann mir die Wohnung auf alle Fälle leisten, aber bei Azubis und Studenten wollen Vermieter ja meist eine Bürgschaft und ich habe leider niemanden der für mich bürgen könnte. Meine Mutter würde zwar gerne, verdient aber zu wenig weshalb ich schon öfter zu hören bekommen habe, dass ich dringend jemand anderen brauche - den es aber nicht gibt.

Was kann ich machen, um die Wohnung zu ergattern? Mein Interesse habe ich schon allein durch die Anrufe bekundet, ich habe ja auch eigentlich genug Geld um mir die Wohnung zu leisten, außerdem werde ich übernommen, was meine Einkommensverhältnisse ja auch sichert. Klingt für mich persönlich gut, aber ich habe trotzdem bammel, dass das nicht klappt. Was kann ich also tun/machen um ihr zu signalisieren, dass ich die perfekte Mieterin bin??

Danke schonmal!

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Was erlaubt sich mein Vermieter?

Hallo, ich habe einige Fragen zum Mietrecht

Ich und mein Freund wohnen seit 4 Wochen in einem kleinen freistehenden Haus mit Garten, der zu allen Seiten geschlossen ist, man kommt nur durchs Tor rein. Dieses Haus wurde jahrelang als Ferienhaus für zahlende Gäste genutzt und dieses Jahr aufgrund von mangelnder Nachfrage fest an uns vermietet. Leider benimmt mein 71 jähriger Vermieter sich ein wenig merkwürdig und ich bin mittlerweile schon total genervt.

1. Es ist nun schon 2 mal passiert, dass er mich nackt gesehen hat weil er einfach unangemeldet durch den Garten gelaufen ist, um da irgendwas zu holen was er hat stehen lassen. Unser Schlafzimmerfenster und unser Badezimmerfenster sind vom Garten aus einsehbar. Einal zog ich mich gerade um, da ging er am Schlafzimmerfenster vorbei, das zweite mal kam ich gerade aus der Dusche und stand vorm Spiegel, Fenster war offen, ich nackt und er rannte im Garten herum.

Ich ging beide male sofort raus und schimpfte mit ihm, er solle sich doch vorab anmelden, ich möchte keine Angst haben müssen das er mich ständig nackt sieht wenn er etwas holen muss. Beim ersten mal grinste er und sagte: Och ich fänd das ja gar nicht schlecht", sagte dann aber er melde sich beim nächsten mal an. Beim zweiten mal ranzte er mich an, er hätte ja geklingelt aber ich sei so ein Langschläfer (es war Samstags um 11 Uhr morgens und ich stand während er klingelte unter der Dusche), er müsse ja seine Bank und Tische noch aus dem Garten holen. Dann düste er ab.

2. Mein Vermieter weigert sich das riesengroße (ca. 1x1,50m) Werbeschild für explizit das Ferienhaus in dem wir nun fest wohnen (da steht qm Zahl, Hausnummer, seine Telefonnummer etc. drauf), welches direkt an unser Haus montiert ist, zu entfernen. Ich bat ihn dies zu tun, da ich öfters Kundengespräche im Haus führe und es komisch aussieht wenn ich offiziell in einem Ferienhaus wohne, vor dem Kunden sieht das aus als hätte ich keine feste Adresse und es verschandelt optisch auch das Haus. Er sagte: "Das ist doch total lächerlich, dass Sie dieses Schild stört. Schämen Sie sich denn in einem Ferienhaus zu wohnen? Ich habe noch weitere Ferienhäuser in der Umgebung und das ist gute Werbung für mich (die Werbung auf dem Schild bezieht sich aber nur auf unser Haus!!). Ausserdem weis ich doch nicht wie lange Sie noch hier wohnen." Und er dekoriert vor dem Haus mit zich Figürchen, Blumen und Fahrradständer, was uns nicht gefällt, was er aber so haben will.

3. Unser Vermieter klingelt sturm. Gestern morgen gegen 10:30 ging es los. Ich bin derzeit krank und mein Freund hat noch geschlafen also gingen wir nicht an die Tür. Von 10:30 bis 14 Uhr klingelte er alle 20-30 Minuten 2-3mal. Irgendwann wurde es meinem Freund zu bunt und er ging runter. Der Vermieter wollte (natürlich auch unangemeldet) dass wir ihm beim tragen einiger Dinge aus unserem Garten helfen, in dem er natürlich wieder herumlief ohne uns bescheid zu sagen.

Was denkt ihr? Was darf er, was darf er nicht? Danke und lieben Gruß

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag
Was kann man nach einer "erfolgreichen" Wohnungsbesichtigung tun, um seine Chance gegen Mitbewerber zu erhöhen?

Letzte Woche habe ich meine absolute Traumwohnung gefunden! Es ist zu schön, um wahr zu sein! Unabhängig von der Wohnung erschien mir der Vermieter schon beim ersten Anruf als mit Abstand sympathischer, bodenständiger und professioneller als alle anderen Vermieter mit denen ich zuvor telefoniert hatte(ca. 10). Dann, bei der Wohnungsbesichtigung übertraf die Wohnung alle Erwartungen, ich darf sagen nach ausfürhlicher Wohnungssuche halte ich dieses Wohnungsangebot für das mit Abstand beste in meiner Stadt. Sofern es keine bösen Überraschungen gibt. Jedenfalls hätte die Wohnungsbesichtigung meinem Empfindens nach nicht besser laufen können! Nur ein Problem gibt es; der Vermieter hat möchte die Wohnung noch einigen anderen Interessenten zeigen die sich vor mir gemeldet hatten, bevor er mir eine endgültige Zusage gibt - oder eben eine Absage :( Lange Rede, kurzer Sinn. Wohnungsbesichtigung lief 1A. Meine Mieterselbstauskunft sollte durchschnittlich sein - Student, regelmäßiges Einkommen, großes Interesse an der Wohnung, keine Haustiere, keine Schulden etc. etc. eben ganz "normal". In 9 Tagen will der Vermieter mich anrufen. Kann ich bis dahin IRGENDetwas tun um meine Chancen zu erhöhen, die Wohnung zu bekommen anstelle der anderen Mitbewerber? Ich will die Wohnung wirklich unbedingt. Worauf achten Vermieter wenn sie sich zwischen sagen wie 5 Bewerbern entscheiden müssen die alle ähnliche Voraussetzungen mitbringen? (geregeltes Einkommen, keine Besonderheiten) Was kann ich während ich auf den Anruf warte tun, um meine Chancen auch nur minimal zu erhöhen? :) wow das ist wirklich lang geworden sorry und danke für's lesen

Wohnrecht, Wohnung, wohnen, Bewerbung, Vermietung, Vermieter
Ratten im Keller und großer Schaden?

Hallo, ich hätte eine dringende Frage und ein wichtiges Anliegen.

Wir haben seit einiger Zeit Ratten im Keller (Mehrfamilienhaus). Es wurden auch bereits erhebliche Schäden festgestellt. Die Ratten sind durch ein Loch aus dem Betonboden gekommen und haben sich natürlich extrem vermehrt. Sie haben in allen Kellerräumen alles zerfressen und ihren Kot hinterlassen. Durch Klärung mit der Vermietung gab es nur die Antwort das die Hausrat hierfür greift. Nachdem dies passierte habe ich mich um das Loch selbst gekümmert. Allerdings musste ich feststellen das nach ein paar Monaten ein neues entstanden ist. Dann habe ich Rattenfallen aufgestellt und einige damit erwischt. Der Hausmeister hatte die Fallen aber entfernt.

Heute morgen musste ich feststellen das die Ratten somit wieder im Keller waren und einen noch größeren Schaden angerichtet haben. Durch Taschen gefressen und Kleidung in Kartons zerstört. Da weder beim Ersten Vorfall eine Reinigung der Keller stattgefunden hat und ich eine so unseriöse Absage erhalten habe muss jetzt etwas passieren.

Damals war der Schaden im 100 Euro Bereich. Aber was jetzt beschädigt wurde sprengt alle Grenzen. Mehr als geschätzt 500 Euro wurden zerstört und ich bin mehr als sauer. Mit diesen Sachen (Kleidung usw.) Kann natürlich nichts mehr angefangen werden.

Jetzt komme ich aber zur eigentlichen Frage. Wer kommt jetzt für den Schaden auf wenn der Vermietung bereits von einem ersten Schaden bekannt war und eine Beseitigung der Ratten nie stattgefunden hat. Die Vermietung wusste das es eine Rattenplage gibt und muss doch jetzt meines Erachtens für den Schaden aufkommen oder? Die Hausrat tritt meiner Meinung nach nur in Kraft wenn es ein unvorhersehbarer Schaden ist. Es hängt aber bereits seit 3 Jahren ein Schild im Keller das Rattengift ausgelegt wurde. Also hätte sich doch die Vermieterin besser darum kümmern müssen das soetwas nicht passiert.

Bitte helft mir und gebt mir brauchbare Tipps oder Erfahrungen.

Mietrecht, Vermietung, beschaedigung, Hausrat, Keller, Ratten
Muss Nachmieter oder Vermieter den Boden Ablöse zahlen?

Hallo ihr Lieben,

Folgender Fall: mein Partner und ich haben letzte Woche eine Wohnung besichtigt welche uns auf Anhieb gefallen hat. Die Wohnung wird von einer Gesellschaft vermietet. Die derzeitige Mieterin hatte im Wohnzimmer und Schlafzimmer Korkboden verlegt da sie meinte dass der ursprüngliche Boden zu kalt gewesen wäre. War natürlich super für uns und haben der Gesellschaft am nächsten Tag mitgeteilt, dass wir die Wohnung gerne hätten. Die Dame von der Gesellschaft meinte es spricht nichts dagegen dass wir die Wohnung bekommen und fragte mich daraufhin ob wir denn den Korkboden so übernehmen möchten. Ich teilte ihr mit dass der Boden drinnen bleiben kann. Sie erwähnte allerdings nichts von einer Ablöse. In der Anzeige wurde die Wohnung auch mit Korkboden inseriert und es stand nichts von einer Ablöse dabei.

Naja jetzt hat mich eben die Mieterin angerufen und mir mitgeteilt dass die Gesellschaft sich bezüglich dem Boden raushalten möchte. Die Ablöse soll sie mit mir vereinbaren. Die Mieterin und ich waren ehrlich gesagt etwas überrascht. Sie wäre davon ausgegangen dass die Gesellschaft die Kosten übernehmen wird eben weil die Wohnung MIT Korkboden inseriert wurde. Sie hätte gerne 350 € noch weil der schon ca. 5 Jahre drinnen ist und der Neupreis bei 900 € lag. Ich hab ihr gesagt ich muss das erstmal mit meinem Partner abklären. Falls wir den Boden nicht möchten, würde sie ihn mitnehmen (ist ein Boden zum Klicken) allerdings würden wir höchstwahrscheinlich sowieso einen neuen Boden verlegen wenn wir einziehen.

Meine Frage wäre ob ich wirklich dazu verpflichtet bin die Kosten zu übernehmen? Oder ob es in dem Fall auch die Gesellschaft übernehmen muss? Und ob sich der Preis für den Boden lohnen würde?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

Wohnung, Vermietung, Boden

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