liebes forum,

ein makler bekommt ein auftrag eine mietwohnung zu suchen. der suchende bietet dem makler im erfolgsfall eine belohnung an.

nach dem "bestellerprinzip" müsste ja der kunde den makler bezahlen.

darf der makler dem kunden eine wohnung aus seinem bestand anbieten ?`oder muss der makler dann eine neue wohnung suchen ?

danke für die rückmeldung