Er zieht zu mir in mein Haus - Kostenaufteilung beim Zusammenziehen?

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe auf diesem Weg eine Entscheidungshilfe zu bekommen, oder vielleicht auch konstruktive Vorschläge.

Es geht um die Kostenaufteilung beim Zusammenziehen in Wohneigentum.

Ich, 39, alleinerziehende Mama von einem 8 jährigen Sohn, wohne seit 2014 in Eigentum. Es handelt sich um ein 150 m² Haus mit großem Garten und Hof. Baujahr 1971.

Seit 2018 wohne ich hier alleine mit meinem Sohn und komme in der aktuellen Lage (stark gestiegene Kosten,…heize Beispielsweise mit Heizöl) schwer über die Runden. Mein Sohn und ich leben aber sehr sparsam, und bekommen es hin.

Seit etwas über 2 Jahren bin ich mit meinem Freund zusammen. Er ist geschieden und hat eine 4 jährige Tochter. Er wohnt zur Zeit in einer 64 m² Wohnung mit Terrasse.

Seit Anfang unserer Beziehung macht er einer Weiterbildung und ist nur am Wochenende/Feiertage/Urlaub zuhause. Deshalb ist seine Wohnung seit knapp 1,5 Jahren unbewohnt. Wenn er zuhause ist, dann ist er immer bei mir.

Seine Wohnung hat er zum 01.05. gekündigt und zieht offiziell bei mir ein.

Seine 64 m² Wohnung kostet ihn monatlich um die 700 €. (Kaltmiete + Nebenkosten).

Dazu kommen noch kosten wie GEZ, Telefon, Internet, Strom etc. Er kommt also auf monatliche Kosten von ca. 850 €.

Ich habe eine aktuelle Darlehensrate von 500 € und zahle knapp 600 € Nebenkosten. In den 600 € ist aber alles enthalten. Von Strom, über Gebäudeversicherung bis hin zu Internet, Telefon, GEZ.

Ich habe einige Renovierungskosten in das Haus gesteckt. (Neues Dach, Ausbau Dachgeschoss, neue Böden, neu Wände etc.

Ich zahle aktuell für 150 m² Eigentum mit allen Kosten ca. 1100 € (Darlehen + Nebenkosten)

Er zahlt aktuell für 64 m² Mietwohnung mit allen Kosten ca. 850 €.

Ich bekomme Kindesunterhalt, er zahlt Kindesunterhalt.

Sein Verdienst ist doppelt so hoch wie meiner.

Eine „gerechte“ Aufteilung wird es in diesem Sinne nicht geben. Ich möchte einfach dass es für uns beide passt. Wir haben allerdings beide schlechte Erfahrungen gemacht was Finanzen in vorherigen Beziehungen betrifft. Daher möchten wir eine möglichst „faire“ Reglung, ohne dass ich mich "bereichere".

Seine Vorstellung: Da es sich bei dem Haus um mein Eigentum handelt, möchte er auch selbst Wohneigentum um sich im Alter abzusichern bzw. als Einnahmequelle (Vermietung). Deshalb möchte er bei mir möglichst „wenig“ zahlen um Eigenkapital anzusparen für den Kauf einer Eigentumswohnung. Er möchte sich mit 50% der Nebenkosten beteiligen, also ca. 300 €.

Meine Vorstellung: Da ich das komplette Haus finanziere, ich für alle Reparaturen und Instandhaltungen verantwortlich bin, das Haus renoviert ist und er es ebenfalls mit „abnutzt“, fände ich eine Beteiligung im Sinne einer „ortsüblichen Kaltmiete“ nur fair.

150 m² x 5,00 € (ortsübliche Miete ca. 5,30 €) = 750 €. Davon wären ¼ mein Vorschlag: 187,50 €. Mit 50% der Nebenkosten von 300 € wären es 487,50 €.

Was wäre für euch „fair“?

Wie würde ihr die Kosten aufteilen?

Vielen lieben Dank im Voraus.

Nebenkosten + "Kaltmiete" aufrunden 500 € 88%
Nebenkosten + "Kaltmiete 487,50 € 13%
Nur Nebenkosten 300 € monatlich 0%
Weniger als 300 € monatlich 0%
Finanzen, Miete, Vermietung, Nebenkosten, zusammenziehen
Darf man das Regen und/oder Wischwasser vom Balkon auf den darunter liegenden Balkon fontäinenweise "runterschubsen"?

Hallo,

Darf man das Regen und/oder Wischwasser vom Balkon auf den darunter liegenden Balkon fontäinenweise "runterschubsen"?

Meine Nachbarin wohnt über mir und hat über sich keinen Balkon (Loggia) mehr. Deswegen läuft bei Ihr der Balkon wohl schnell mit Wasser voll.

Ich habe jetzt schon mehrmals mitbekommen, dass meine Nachbarin das Wasser fontainenweise zu mir nach unten schubst. Es fließt also nicht sondern es kommt eine richtige LAdung auf meinen Balkon mit dreckigem Regenwasser. Einal hat sie Ihren Balkon gewischt mit Seifenwasser und das Wischwasser ebenfalls auf meinen Balkon geschubst. Meine Auflagen wurden schon getroffen und eine Pflanze musste ich jetzt wegwerfen, weil sie das Gewicht der Wasserladung nicht überlebt hat. Sie ist teils zur Seite gebrochen.

Meine Nachbarin ist stets wütend auf mich, weil ich Ihr zu laut huste, weil ich rauche und weil ich angeblich trample (obwohl sie über mir wohnt).

Sie straft mich mit absichtlichem Getrampel und neuerdings mit dem Wassermatschgeschenk.

Darf meine Nachbarin das ? Ist das rechtlich erlaubt sein Wisch oder Regenwasser auf darunter liegende Balkone fließen zu lassen?

Fließßen ist das falsche Wort weil es wie gesagt fontäinenartig runtergestoßen wird.

Auf meine Bitte, dass die Nachbarin das lassen soll rief sie, dass es ihr scheißegal ist. Als ich vorgestern klingelte nachdem sie es wiedermachte hat sie die Tür nicht geöffnet.

Die Verwaltung sendet ihr jetzt einen Brief zu. Die Dame bei der Verwaltung wusste aber selbst nicht ob das erlaubt ist oder ob ich dagegen vorgehen kann.

Keiner in unserem Haus hat diese Nachbarin gerne. Sie hat eigentluch mit jedem Streit in unserem Haus.

Wohnung, Mietrecht, Vermietung, Nachbarn, Nachbarschaft, Rechtslage
Schimmel in der Wohnung - Was tun mit Haustieren (Katzen)?

Hallo zusammen,

altes Thema, für mich aber neu: In unserer Wohnung tritt vermehrt Schimmel an den Wänden auf. Es sind verhältnismäßig helle Flecken, dafür aber großflächig und teilweise auch mit leichtem Schimmelgeruch verbunden. Wir lüften und heizen normal und da so ziemlich jeder andere Mieter hier in dieser Wohnanlage (alle Gebäude gleich) Schimmelprobleme haben vermute ich mal, dass es baulich bedingter Schimmel ist. Wir wohnen seit 5 Jahren hier und mittlerweile hat meine Freundin auch Asthma, wobei allerdings noch nicht geklärt ist, ob ein tatsächlicher Zusammenhang zum Schimmel besteht.

Nun das Problem: Wir haben es der Verwaltung noch nicht gemeldet, weil wir ehrlich gesagt Angst vor denen haben. Die sind richtig sch zu Ihren Mietern und uns graust es vor dem Streit der entsteht. Sicherlich wäre der erste Schritt der Verwaltung eine Reparatur, aber da seh ich ein Problem mit unseren 3 Katzen, davon einer 11 Jahre alt und nicht sonderlich stressresistent. Wie soll das funktionieren mit Arbeitern in der Wohnung, irgendwelchen Schimmelentfernungschemikalien, die in der Luft liegen und den feinen Katzennasen? Wir haben leider nicht die Möglichkeit, die Katzen irgendwo anders unterzubringen und auch so ein Tierhotel funktioniert nicht, weil der alte Kater das nicht packen würde.

Was machen wir in dieser Situation? Wir können es melden und er will reparieren, was für uns wegen den Katzen nicht geht. Gibt es da eine Art Sonderkündigungsrecht wegen Unzumutbarkeit der Reparatur oder irgendwie sowas? Einfach normal zu kündigen und dann zu hoffen in den 3 Monaten eine Wohnung zu finden ist uns auch zu heiß. Wir gucken schon einige Monate und bisher war nichts geeignetes dabei, also haben wir damit natürlich auch Bauchschmerzen.

Falls jemand von euch etwas Hilfreiches weiß, dann würde ich mich über eine Antwort freuen :-)

LG Anja

Wohnung, Haustiere, Schimmel, Katze, Mietrecht, Vermietung, Vermieter