Ich habe eine Frage zur Untervermietung. Ich möchte demnächst meine Wohnung oder zumindest meinen Teil der Wohnung untervermieten. Der Vermieter hat dem zugestimmt, jedoch nur mit der Bedingung, dass dieser den Untermieter auswählen darf, ich jedoch trotzdem gänzlich für ihn haften würde.


Kann das sein, dass der Vermieter den Untermieter auswählen darf und ich trotzdem für ihn haften muss?


Die Haftung steht hierbei eher im Hintergrund.