Hallo, ich habe vor ca. 2 Wochen ein Auto verkauft und habe dies mit angemeldeten Kennzeichen übergeben (im Kaufvertrag stehts auch drin).... heute bekam ich Post von der Polizei, dass der Käufer ohne Fahrerlaubnis kontrolliert wurde. In dem schreiben steht drin: Schriftliche Äußerung als Zeuge"... nun habe ich jedoch gelesen das man als Halter die selbe Strafe bekommt wie der Fahrer. Jedoch steht in dem schreiben nur das ich Zeuge bin und kein Beschuldigter. Als Beschuldigter ist der Käufer angegeben. Stratat lautet jedoch "Anordnen oder Zulassen des Führens eines KFZ ohne Fahrerlaubnis"... bin ich jetzt nur Zeuge oder Beschuldigter ?

lg