Wie signalisiere ich einem Autofahrer hinter mir, dass er Fernlicht an hat?

9 Antworten

2x kurz und schnell hintereinander Nebelschlußleuchte an und aus an und aus. Warnblinker 2x blinken lassen kannst danach auch probieren .

Probier mal, ihn mit dem in Deinem Innenspiegel reflektierten Licht zu blenden. Wenn Du in seine Augen triffst, merkt es garantiert. Ich habe fast  immer damit Erfolg.

Gar nicht, ein Fahrzeugführer hat andere Verkehrsteilnehmer nicht für ihr fehlverhalten zu belehren. Nicht durch Nebelschlussleuchte oder ausbremsen, dadurch bewegt man sich selbst auf dünnen Eis. 


Franticek  25.08.2015, 12:49

Das hat mit Belehren nichts zu tun. Wenn man geblendet wird, dann entsteht daraus eine Gefahr. Und es sollte wohl möglich sein, den anderen kurz darauf aufmerksam zu machen, dass er etwas vergessen hat.

Wenn mit jemand mit aufgeblendeten Scheinwerfern entgegenkommt, blende ich ja auch ganz kurz auf. In der Regel hat der andere das Abblenden ja nur vergessen und reagiert sofort, fühlt sich dadurch auch nicht belehrt.

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KnickKnack76  25.08.2015, 16:56
@Franticek

Sicher ist das Belehren. Man darf andere Verkehrsteilnehmer nicht mit etwas gefährden, das ist Fakt. Weil jemand einen selbst dadurch gefährdet, rechtfertigt das nicht das man einen Freifahrtschein hat und es ebenso machen darf. Dadurch verstößt man selbst gegen geltende Gesetze. StVO §1, (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Ist nur eins, man könnte jetzt die ganzen hier genannten Sachen einzeln raussuchen. Ausbremsen, Nutzung der Nebelleuchte, Nutzung des Fernlichtes. Etc. Ein der andere hat das und das gemacht, dafür mache ich jetzt einfach das (was ebenso rechtswidrig ist) macht die Sache nicht besser. Ich muss mich hier von dir nicht vom Gegenteil überzeugen lassen, das ist meine Meinung die halt auch so zutrifft. Wenn du wo 50 erlaubt ist, mit 80 geblitzt wirst, bekommst du auch ein Bußgeld. Das kannst du auch nicht damit abwenden, es sind doch alle anderen auch 80 gefahren. Macht man solche Sachen ist es nunmal so, das man sich nicht an die Regeln hält. Schlimmer sogar, man macht es dann nicht Fahrlässig, sondern vorsätzlich.

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claushilbig  26.08.2015, 23:57
@KnickKnack76

StVO § 16(1) sieht aber ausdrücklich vor, dass man "Schall- und Leuchtzeichen" verwenden darf, wenn man "sich oder andere gefährdet sieht."

Werde ich durch Fernlicht geblendet, so ist das eindeutig eine Gefährdung, die z. B. den Einsatz der Lichthupe erlaubt - das lernt man sogar in der Fahrschule.

Und da es nach hinten keine Lichthupe gibt, wäre durch § 16(1) m. E. z. B. ein Blinken mit der Nebelschlussleuchte ebenfalls abgedeckt.

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KnickKnack76  27.08.2015, 18:11
@claushilbig

Ja deines Erachtens, aber nicht nach dem Gesetz. Du legst es jetzt so aus damit es hierfür passt. Vergisst aber, das es trotzdem nicht richtig ist. Beim Aufblenden mit Fernlicht, wenn jemand mit Fernlicht entgegenkommt habe ich wirklich noch sehr großes verständnis. Aber dieses hier genannte ich mach Die Nebelleuchte mehrfach an, oder Bremse den aus. Ist unqualifizierter quatsch. Das grenzt an Nötigung StGB §240 und sollte auch entsprechend bestraft werden. Man kann trotzdem nicht etwas machen was Rechtlich bedenklich ist, um andere Verkehrsteilnehmer auf ihre Verfehlung aufmerksam zu machen was nicht legitim im im sinne des Gesetzes ist. Unrecht mit Unrecht zu bestrafen, ist halt etwas was schon kleine Kinder lernen, das dies nicht in ordnung ist.

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Dir sind solche „Fehler“ noch nie passiert?

Wie würdest du denn darauf aufmerksam gemacht werden wollen?

Man ist eben manchmal „gedankenlos“, weil man über völlig andere Probleme nachdenkt … :-?

Gar nicht. Es gibt aber eine Funktion im Rückspiegel, die du nutzen kannst. Durch einen schalter am Spiegel, kannst du die dunkle spiegelseite auf deine Augen ausrichten. Damit werden 90% des lichtes vom hinteremann geschluckt und du nciht geblendet.